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Musik in "Web"video

Discussion in 'Smalltalk' started by DerHeMann, Aug 12, 2009.

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  1. DerHeMann

    DerHeMann Halbes Megabyte

    Hallo,
    eine kurze Frage nur:
    Darf man bei You und Tube (you.t.ube) ein Video veröffentlichen mit Hintergrundmusik, bei der die Nutzung "uneingeschränk" ist (z.B. mit einem kostenlosen Lied von MP3.de, bei dem auch steht "Nutzung: uneingeschränkt").
    Der Künstler und die Track ID stehen dann natürlich auch in der Beschreibung vom Video, damit der Künstler auch was davon hat.
    Oder bedeutet Nutzung: uneingeschränkt" nur, dass man sich das Lied runterladen und z.B. für sich selbst brennen oder auf den eigenen MP3-Player kopieren darf?

    Gruß :)
     
  2. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    http://mp3.de/agb/

    Eigentlich recht deutlich:

     
  3. DerHeMann

    DerHeMann Halbes Megabyte

    Hmm, vielen Dank.
    Die Frage hätte ich doch wohl anders stellen sollen:
    Macht man sich strafbar, wenn man ein Video auf einem Onlinevideoportal veröffenlicht, was besagte (s. Post #1) Hintergrundmusik enthält oder nicht?

    Sorry, für die blöde Frage, aber bin jetzt irgendwie verwirrt.

    MfG
     
  4. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Du hast die Frage schon ganz richtig gestellt. Und ich glaube, ich habe sie auch beantwortet. Das Einstellen ins Netz ist kein privater Gebrauch mehr.
     
  5. DerHeMann

    DerHeMann Halbes Megabyte

    Gut, jetzt ist alles klar!
    Danke :)
     
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