1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Mustervertrag für Hosting

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by sebbazzy, Jun 10, 2013.

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  1. sebbazzy

    sebbazzy Byte

    Hallo liebe Leute,

    ich möchte gern gegen Gebühr einen Teil meiner freien Domains inkl. Speicherplatz bei Strato vermieten. Ich möchte also gern als Hoster auftreten und suche nun eine rechtliche Absicherung.

    Musterverträge für diesen Fall zu finden ist gar nicht so leicht. Hat jemand vielleicht damit Erfahrung gemacht und kann mir ein paar Tipps geben.

    Habe bereits mit einem Anwalt gesprochen, der will ca. 700 EUR für einen Hostervertrag haben. Abgesehen davon ob es sich aus Kosten-Nutzen-Sicht lohnt. Ist das ein angemessener Preis für die professionelle Erstellung eines Vertrages?

    MfG, Bazzy
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Wenn der Anwalt dir den Vertrag komplett erstellt und du ihn unverändert verwendest, haftet der Anwalt für Fehler im Vertrag. Deshalb berechnet der Anwalt sein Honorar entsprechend des Wertes der Verträge nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Lässt du dich nur beraten und schreibst den Vertrag selbst, kannst du ggf. einen anderen Preis heraus handeln. Du bist dann aber selbst für Fehler verantwortlich.

    Grundsätzlich solltest du im Vertrag dein Augenmerk auf die Punkte legen, wo ein Kunde gegen dich Schadenersatz gelten machen könnte. Das betrifft insbesondere Ausfallzeiten, Datenschutz und Eingriffe durch Dritte. Auch interessant zum Thema: http://www.gulp.de/kb/lwo/vertrag/werk_versus_dienstvertrag1.html



    *) Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verwendete Begrifflichkeiten und Zusammenhänge kommen aus meinem Gedächnis. Kann sein, dass die Dinge "offiziell" anders heißen, aber die "Richtung" sollte stimmen. Zu Risiken und Nebenwirkungen bitte einen Anwalt befragen.
     
  3. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Was sagt Strato überhaupt dazu, ist ein solches weiter vermieten in deinem Vertrag möglich/gestattet?

    Gruß kingjon
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ich kenne keinen Hoster, der das ausschließt. Einziger Knackpunkt: es haftet der Mieter für alles was seine Untermieter treiben.
     
  5. sebbazzy

    sebbazzy Byte

    Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mir mal dieStrato-AGBs angesehen und wirklich kein Vermerk in die angesprochene Richtung gefunden, das einzige betraf dedizierte und virtuelle Server.

    Ich habe mir das mal durch den Kopf gehen lassen und ich glaube ich sehe das einfach zu eng. Ich möchte zunächst eine Domain für eine Fotografin hosten, die Ihre Seite über Wordpress verwaltet. Was soll passieren?! Sie lädt nicht lizensierte Bilder hoch o. ä.?! Wenn ich darauf achte, dass im Impressum sie die Verantwortliche für die Inhalte ist und wir das vorher vertraglich fixiert haben, reicht das nicht?!

    Und bei Schadensersatzansprüche an mich von der Fotografin. Wie hoch sollte das bei einer Fotografin schon sein? Solange man kein hochprofessionelles Unternehmen vor sich hat, die belegen können wie hoch der finanzielle Ausfall bei Unerreichbarkeit der Website ist, sollte es doch schwer sein Schadensersatz einzufordern. Und selbst dann wäre die Höhe des Schadens doch nicht höher als das Aufsetzen des Vertrages bei Anwalt.

    Und zum Thema Werk-, Dienstvertrag. Da dachte ich, ich nehme für die Erstellung der Website nen Standardvertrag für Webdesigner, beim hosten über mich kommt ein Zusatz hinzu.

    Für Hostingverträge könnte man aber auch mal All-inkl fragen, ob die keine Standardverträge haben. Die bieten ja schließlich Reseller-Verträge an. Oder was haltet ihr davon? Wenn nicht wechsel ich dort hin.
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...mei, man kann potentiell strittige Fragen im Vorfeld klären und festhalten oder man kann es sein lassen und warten, bis der Zug über einen drüber gerollt ist.
     
  7. sebbazzy

    sebbazzy Byte

    Aber wieso rollt denn gleich der Zug über mich!? Wenn ich dafür Sorge trage, dass im Impressum der Haftende für die Inhalte deutlich gemacht wird, sollte es doch nur im Ausnahmefall ein Problem für mich bestehen.

    Auch wenn ich als Admin-C eingetragen bin, besteht für mich keine Pflicht die Inhalte der Seiten auf Rechtswidrigkeit zu prüfen. http://www.cr-online.de/blog/2013/04/30/uberblick-wofur-haftet-der-admin-c/
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Dann ist doch alles super. Mach einfach wie du denkst.
     
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