1. Bitte immer die Rechnerkonfiguration komplett posten!
    Vollständige Angaben zur Konfiguration erleichtern die Hilfestellung und machen eine zügige Problemlösung wahrscheinlicher. Wie es geht steht hier: Klick.
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  2. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Neue Gewährleistung für neues Austauschgerät

Discussion in 'Notebooks, Netbooks' started by ICQ, Oct 22, 2008.

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  1. ICQ

    ICQ Byte

    Hallo,

    ich bin mir nicht sicher ob ich in dem Unterforum hier richtig bin, wenn nicht bitte verschieben.

    Alsooo...

    Ich habe am 11.03.06 beim Promarkt für 1.167.30 € ein Laptop von MSI gekauft:
    das MSI Megabook L725


    Mit dem Ding hatte ich bisher nur Probleme. Jedenfalls wurde mir , nachdem die Reperatur am 19.02.07 fehlschlug,am 06.03.07 ein Ersatzgerät geliefert: das MSI Megabook L735.
    Alles schön und gut, aber im Juli diesen Jahres hat das Display horinzontale und vertikale Streifen, sowie einen "Wackelkontakt" bekommen. Also zu MSI geschickt, dort repariert und wieder an mich.
    2 Wochen später genau das gleiche Problem. Wieder hingeschickt, repariert und zurück. Und dann die Überraschung: der Fehler war nicht behoben :eek: . Also wieder eingeschickt (Am 23. August ist es bei MSI angekommen) nachdem ich nach 4 Wochen immer noch keine Antworten auf meine Statusanfragen per Email bekommen habe, hat man mir jetzt ein Ersatzgerät angeboten, welches ich jedoch nicht will, da es in Testberichten sehr schlecht bewertet wurde und eindeutig minderwertiger als das ist, welches ich gekauft habe. Ich bestand also auf die volle Rückerstattung des Kaufpreises , was mir auch zugesichert wurde.
    Nun wurde mir mitgeteilt, dass meine Gewährleistungszeit schon längst abgelaufen sei, man mir jedoch "netterweise" trotzdem den Kaufpreis erstatten würde. Das jedoch nicht voll, sondern zu 30-60%:eek:

    Meine Frage an euch:
    Können die wirklich so mit mit umspringen oder habe ich das Recht auf den vollen Kaufpreis??
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    sicher nicht! imho sind die bisher nicht "mit Dir umgesprungen", sondern haben Dich recht gut behandelt - bei anderen hättest Du noch viel tiefer in die Röhre geschaut und würdest jetzt sicher gar nichts mehr kriegen!

    aber der Weg zur nächsten VZ oder einem RA bleibt Dir doch unbenommen!
     
  3. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Nachdem du nun gut zweieinhalb Jahre mit dem Ding (oder mit dem besseren Ersatz) gearbeitet hast, solltest du doch wohl einsehen, dass du nun nicht mehr den vollen Kaufpreis erstattet bekommen kannst. Das nennt man "Wertverzehr". Schau dir mal die einzelnen Komponenten deines Notebooks an und vergleiche sie mit den heutigen! :rolleyes:

    Ich meine, wenn sie dir 30-60% anbieten (wobei das ja auch ein gewaltiger Spielraum ist!), dann solltest du darauf eingehen und möglichst nahe an die 60% herangehen (oder es zumindest versuchen). :)
     
  4. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Ich kenne eine Firma die hätte das ganz anders gemacht: Die hätte dein Laptop auf den Boden geworfen, dir einen netten Brief geschrieben in dem gestanden hätte, dass aufgrund eines Fallschadens keine Garantie mehr vorliegt und du die Möglichkeit hättest entweder die Reparatur zu bezahlen oder aber das Laptop unrepariert zurück zu nehmen.
    Also - sei glücklich und freu dich des Lebens.

    Mfg
     
  5. pcalex6

    pcalex6 Kbyte

    so ist es , solche Firmen und Händler gibt es genug,
    das mit dem Gebrauchs Wert Abzug ist vollkommen korrekt , nur wenn z.b. vom 1. oder 4. Tag schon das Gerät diese Mängel schon gehabt hätte und mehr in der Werkstatt war,
    würde ich den vollen Preis verlangen .
     
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