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Notebook steuerlich absetzen kurz vor dem Studienende?

Discussion in 'Smalltalk' started by Lizarazu, Aug 19, 2007.

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  1. Lizarazu

    Lizarazu Byte

    Hallo zusammen,

    da ich kein absoluter Experte in Steuersachen bin, hätte ich hierzu mal eine Frage:

    Und zwar bin ich verheiratet, bin Arbeitnehmer und meine Frau befindet sich in den letzten Zügen ihres Studiums, sprich sie schreibt noch ca. einen Monat an ihrer Diplomarbeit. Aufgrund der bevorstehenden Studiengebühren wird sie sich jetzt per 30.09. exmatrikulieren, um so auch innerhalb der Regelstudienzeit zu bleiben. Anschließend wird sie aller Voraussicht nach ein Traineeprogramm (ca. 18 Monate) absolvieren.

    Nun ist unser zweiter Rechner, ein Notebook ausgestiegen und es müsste ein neuer angeschafft werden.

    Kann mir jemand von euch sagen, ob wir diese Anschaffung zumindestens noch in irgendeiner Art und Weise steuerlich geltend machen können? Der letzte PC-Kauf liegt bereits über 3 Jahre zurück. Diesen hatte ich selbst seinerzeit aufgrund einer Ausbildung steuerlich geltend machen können.

    Die Frage stellt sich uns vor allem deshalb, weil das Studium ja rein theoretisch nächsten Monat zu Ende geht. Das Diplom bekommt sie allerdings erst im November überreicht.

    Kann man hier aufgrund des Studiums noch was steuerlich machen? Oder es ggf. auf das Traineeprogramm ablegen?

    Ganz lieben Dank im Voraus. Wir befinden uns derzeit übrigens noch in den Steuerklassen III + V, jedoch werden wir dies zum Ende des Jahres in IV + IV ändern.

    Viele Grüße und allen noch ein schönes WE
     
  2. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Vorweg: Die Wahl der Steuerklasse ist nebensächlich, da die Geltendmachung des Computers im Rahmen der (gemeinsamen) Einkommensteuer-Veranlagung berücksichtigt wird.
    Jeder Arbeitnehmer hat einen Arbeitnehmerfreibetrag von 920,00. Nur wenn jemand höhere Werbungskosten geltend machen kann, werden diese anstatt der Pauschale angesetzt.

    Die Anschaffungskosten des PC (oder auch Notebook) können über die Nutzungsdauer (3 Jahre) verteilt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wenn deine Frau als Trainee beschäftigt ist und dafür ein Gehalt bekommt, mindert es die Einkünfte deiner Frau.
    Voraussetzung ist allerdings, das der PC beruflich genutzt wird. In Höhe des (prozentualen) Nutzungsanteils ist ein Abzug als Werbungskosten möglich. Diesen beruflichen Nutzungsanteil müsstest du in irgendeiner Form dem Finanzamt nachweisen. (Eine 100%ige berufliche Nutzung kann ich nicht empfehlen, da sie unglaubwürdig ist und zu weiteren Nachforschungen durch das FA führen wird!)
    Wenn du den PC noch im August 07 kaufst, kannst du 5/12 von einem Drittel des Kaufpreises als Ausgangspunkt nehmen. Davon ist dann der berufliche Nutzungsanteil anzusetzen.
    Beispiel: Kaufpreis 1.200,00 - Jährliche Abschreibung 400,00 - für 2007 davon 5 Monate = 167,00. 80% beruflich = 134,00.

    Du siehst, die Ansetzung eines PC alleine bringt dir noch keine steuerlichen Vorteile, da müssen schon noch andere Werbungskosten (Fahrkosten usw) vorhanden sein.
     
  3. Lizarazu

    Lizarazu Byte

    vielen dank für die ausführliche antwort. die hilft mir auf alle fälle schon mal enorm weiter.
    werbungskosten hab ich ansonsten aufgrund von weiterbildungen genug. daran scheitert es zum glück nicht.

    besten dank nochmal
     
  4. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Nur noch mal zur Klarstellung: Die Werbungskosten werden für jeden Ehegatten einzeln gerechnet. Jeder Ehegatte hat auch seinen "eigenen" Freibetrag (920,00).

    Es würde also nichts bringen, wenn du die Weiterbildungskosten hast und deine Frau hat die Aufwendungen für den Kauf eines PC!
     
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