1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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notebooksbilliger.de --> wie ist es mit der garantie???

Discussion in 'Kaufberatung [Hardware]' started by Sunpoint, Oct 27, 2006.

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  1. Sunpoint

    Sunpoint Byte

    ich möchte mir einen laptop kaufen und habe mich (eingentlich schon) für einen von notebooksbilliger.de entschieden.

    da laptops aber sehr empfindlich sein sollen und ich nicht weiß wie es bei notebooksbilliger mit der garantie abläuft, bin etwas unsicher:nixwissen

    deshalb wollte ich die leute hier im forum mal fragen, was duie alles darüber wissen.
    was meint ihr denn soo:bitte: :bitte:
     
  2. Sele

    Sele Freund des Forums

    Da gibt es eigentlich nichts zu meinen. Die Truppe unterliegt den Gesetzen, wie jeder andere Händler auch.
     
  3. Hallo Sunpoint und Sele,

    natürlich können und wollen wir uns nicht über gesetzliche Bestimmungen hinweg setzen.

    Aber man muss 2 grundlegende Dinge unterscheiden:

    1.) Garantie(leistung) ist eine rein freiwillige Leistung, die immer der Hersteller
    geben kann. Wenn ein Hersteller keine Garantie auf seine Produkte geben möchte, ist er nicht dazu verpflichtet. Deswegen kann der Hersteller auf einige Bauteile verschiedene Garantiezeiten geben. z.B. ein Jahr auf das Grundgerät und aber nur ein halbes Jahr auf den Akku.
    Gegen ziemlich teures Geld kann man die Garantien der Hersteller erweitern und upgraden (Vorortreparatur etc.)

    nicht zu verwechseln mit der

    2.)Gewährleistung. Oft falsch interpretiert als Händlergarantie. Die Gewährleistung ist tatsächlich gesetzlich verankert und beträgt 2 Jahre bei Privatkunden. Sinn und Zweck der Gewährleistung ist es nach der Schuldrechtsmodernisierung dem Kunden die Möglichkeit zu geben ein von Mängeln freies Gerät bzw. Ware zu erhalten. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Mängel die bereits bei Übergabe der Ware Bestand hatten. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ist es die Pflicht des Verkäufers nachzuweisen, dass das Gerät ohne Mängel ausgeliefert wurde. Das das quasi unmöglich ist steht der Verkäufer auf jeden Fall in der Pflicht. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um. Jetzt wird es schwierig. Jetzt muss der Kunde nachweisen, dass der Mängel an seiner Ware/Gerät (wie auch immer ;o) ) bereits bei Auslieferung vorhanden war. Als Nachweis wird meistens ein gerichtlich anerkanntes Gutachten verlangt. Es gibt kaum Fälle wo dieser Nachweis erbracht werden konnte.

    Als Abschluss kann ich nur empfehlen genau nach der Garantieleistung der verschiedenen Hersteller zu fragen und ggf. wirklich noch ein "Garantieupgrade" zu kaufen um möglichst lange auf der sicheren Seite zu sein.

    "NeVeR tRuSt An OpErAtInG sYsTeM !!"
     
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