1. Liebe Forumsgemeinde,

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    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Nutzungsentgeld bei Wandlung

Discussion in 'Smalltalk' started by michhi, Jan 13, 2003.

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  1. michhi

    michhi Byte

    Hallo zusammen.

    Nachdem mein PC dreimal erfolglos repariert wurde, habe ich bei meinem Verkäufer eine Wandlung begehrt. Der Verkäufer wollte mich erstmal damit abspeisen, dass ein vor Ort Service mit der Fa. Siemens besteht, und er nicht zuständig sei. Nachdem ich Ihn auf die konkrete Rechtslage hingewiesen habe, er sei mein Vertragspartner; der vor Ort Service Bestandteil des Vertrages mit Ihm, will er sich erst einmal mit der Fa. Siemens in Verbindung setzten, um dort einen RMA (Warenrücknahmeantrag) zu stellen. Von dem Ihm erstattenden Betrag will er die Höhe meines Anspruches Ihm gegenüber abhängig machen. Was meines Erachtens aber von der Sache her nicht rechtmäßig ist.

    Gibt es Berechnungsgrundlagen darüber, wie man die Höhe des Nutzungsentgeldes bei Kaufsachen berechnet?
    Für KFZ Geschäfte habe ich schon Formeln gesehen.
    Wie verhält es sich mit anderen Gebrauchsgütern?

    Der PC ist ein knappes Jahr alt. Die erste Reperatur wurde nach 6 Monaten durchgeführt. Die weiteren in Abständen von jeweils 2 Monaten.

    Liebe Grüße.
    michhi
     
  2. Keine-Ahnung

    Keine-Ahnung Kbyte

    Um ein Nutzungsentgelt wirst du wohl kaum herumkommen. Allerdings sollten m. E. die Zeiträume, wo der PC in Reparatur und/oder wegen defekten nicht benutzbar war, nicht in die Berechnung des Nutzungsentgeltes mit einfliessen.

    MfG
    K-A
     
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