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PC-Spiele: Verfahren gegen Anti-Indizierungs-Initiative eingestellt

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by MaRode, Nov 24, 2003.

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  1. MaRode

    MaRode Kbyte

    ach, das ist ja interessant. Ab wieviel illegal verkaufter Spiele greift das Gesetz denn nun? Wenn ich die Zahl in Erfahrung gebracht habe werde ich mich mal gleich daran geben indizierte Spiele an die geschützten Interessenten zu verscherbeln. Eins kann ich ja in jedem Fall schonmal straffrei verkloppen. Interessenten bitte melden ;)

    Würde mich ja mal die Meinung eines Rechtsexperten interessieren, wie hier die Chancen stehen, wenn man die zuständige Staatsanwaltschaft mal gleich wegen Rechtsbeugung oder so ähnlich anzeigt.
     
  2. Gast

    Gast Guest

    @ neskaya:

    Sorry, aber leider daneben: Es geht hier um einen STRAFPROZESS, da gibt es keine Streitwerte!
     
  3. Gast

    Gast Guest

    Bin völlig deiner Meinung. Hier hat die StA mal wieder den einfachsten Weg gewählt. Nach einer Einstellung nach 153a StPO (wie hier) kann man sich vor der Entscheidung drücken und trotzdem bleiben für die Zukunft alle Optionen offen. Wahrscheinlich ist der Staatsanwalt auch noch stolz auf seine elegante Lösung.

    Mal kurz zur Klarstellung: In einigen Beiträgen geht einiges durcheinander: Es geht hier um ein Strafverfahren, das als sogenanntes Ermittlungsverfahren zunächst von der Staatsanwaltschaft bearbeitet wird. Solange keine Anklage erhoben ist, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldbuße einstellen, ohne ein Gericht zu fragen. Allerdings muß der Beschuldigte, also P., mit der Einstellung einverstanden sein. Das war er wohl komischerweise, sonst wäre ja nicht eingestellt worden. Finde ich auch nicht gerade konsequent. Entweder will der P. den Musterprozeß oder er will ihn nicht:confused:
     
  4. Neskaya

    Neskaya Kbyte

    Ich würde P empfehlen, noch ein paar Mal das gleiche Prozedere zu fahren. Ein "Wiederhohlungs-Täter" muss ja zum Schutz des Umfeldes aus dem Verkehr gezogen werden.

    Dann muss es zu einem Prozess kommen, und mit jedem Prozess steigt dann auch der Streitwert. Fazit: mit jedem Prozess steigt die Wahrscheinlichkeit für ein höheres Gericht!

    Und wenn der Gerichtsstand hoch genug ist, dann ist auch das Interesse des Volkes geweckt. Und dann muss sich das Bundesgericht darum kümmern und das Gesetz würde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit fallen.

    MFG

    Neskaya
     
  5. Steven.K

    Steven.K Byte

    Da hat man wohl dem Staatsanwalt gesagt wo es langgehen soll. P hätte ja vieleicht vor dem BundesGrundgesetzGericht (seit wann hat die BRD eigentlich eine Verfassung) gewonnen und dann wäre ja der Ärger erst richtig groß.

    Ist aber mal wieder Typisch für die BRD Rechtsprechung.

    Steven
     
  6. beste

    beste Byte

    [Ab wieviel illegal verkaufter Spiele greift das Gesetz denn nun?

    Zunaechst mal zur Klarstellung:
    Soweit mir bekannt ist das Verfahren gg. P. gegen Zahlung einer Geldbusse eingestellt worden.
    Diese Busse fiel aufgrund der nur einen illegalen Verkaufs gering aus.
    Jedenfalls so gering, dass dagegen keine Gegenklage mit dem Ziel des Verweises an die naechsthoehere Gerichtsinstanz erfolgen kann.

    Wieviel Spiele illegal verscherbelt werden muessten damit die naechsthoehere Klageinstanz im Falle des Widerspruchs gg. das Urteil eingeschaltet werden kann - ja darueber muesste dann wiederum in einem eigenen Verfahren entschieden werden...

    Will heissen:
    Der von P. eingeschlagene Weg hat vermutlich keinerlei Aussicht auf Erfolg.
    Zumal er nicht generell gg. den Jugendschutz prozessiert hatte, sondern - so hat es zumindest das Gericht gesehen - nur im Falle des Spiels UT 2003.

    Andersrum:
    Verscherbelt er oder ein anderer massenweise div. verschiedene indizierte Spiele an Jugendliche dann erfuellt das zwar einen _klaren_ Straftatbestand, um sein Ziel zu erreichen muesste er aber zugleich auch beweisen, warum jedes dieser unterschiedlichen Spiele nicht auf den Index gehoert bzw. daraus resultierend die entsprechende rechtl. Bestimmung im Jugendschutzgesetz "Bloedsinn" ist...

    Ich glaub`daran wuerde auch ein Rechtsprofessor scheitern.

    Zudem:
    Bis darueber ein Urteil gefaellt waere vergehen Jahre.
    Dann ist UT 2003 laengst Geschichte u. neue Spiele sind indiziert.
    Fuer die werden dann garantiert nicht die gleichen Grundsaetze gelten u. so muesste er von vorne beginnen.

    Tschau
    Bernd
     
  7. piXL

    piXL Kbyte

    Aber: Straftat ist doch Straftat, oder??? Wenn ein Gesetz etwas als Straftat deklariert, dann steht eben dieses Vergehen unter Strafe.

    Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es doch auch, im Sinne der Bürger eben für die Strafverfolgung zu sorgen. Wenn jemand einen Einsiedler in den Wäldern umbringt, dann sorgt eben auch die Staatsanwaltschaft dafür, dass dieses Verbrechen geahndet wird - auch wenn sonst niemand Anklage erhebt. Da heißt es ja schließlich auch nicht, dass kein öffentliches Interesse daran bestehe.

    Gut, der Vergleich ist weit hergeholt, aber m. E. unterläuft der Staatsanwalt hier geltendes Recht. Wie gesagt: Es liegt eine _STRAF_tat vor. Und ob es sich dabei nun um einen Mord oder ein vorsätzliches Vergehen gegen das JuSchG handelt, sollte doch zunächst für die Klageerhebung unbeachtlich sein.

    Ob den Staatsanwalt wohl eine Mitschuld trifft, wenn die 16-jährige, an die das Spiel verkauft wurde, Amok läuft???
     
  8. DSB

    DSB Byte

    dann würde ich sagen sollen die lieben leute mal im großen rahmen indizierte spiele verklaufen... ich komm sofot einkaufen

    LordSim: soweit ich weiß klagen sie schon

    Gruß DSB
     
  9. indic

    indic Byte

    Ich würds auch so sehen wie MaRode:

    Wenns bei 1 Straftat zu keinem Prozess kommt, muß man halt im größeren Rahmen indizierte Spiele an Jugendliche verkaufen. Entweder er wird dann polizeilich verfolgt und es kommt zum gewünschten Prozess oder man nimmt zur Kenntnis, daß solche Spiele allgemein an Jugendliche verkauft werden können, weil sich in der Praxis niemand um das neue Gesetz schert.

    Gruß
    indic
     
  10. LordSim

    LordSim Byte

    hm.

    Thema Gartenzaun: Da streiten sich ja 2 Privatpersonen. Du kannst Klage gegen jeden einreichen. Mußt halt "nur" darauf gefasst sein, den Prozeß a) zu verlieren & die Kosten zu tragen b) die Gegenklage zu verlieren und schließlich c) die Strafe zu kassieren, wenn man "unlautere" Mittel wie Falschaussagen nutzt.

    Völlig anderes Thema ist die Klage "Staat gegen eine Person". Hier muß eine strafbare o. ä. Handlung erfolgt sein (Haken dran), was aber noch nicht heißt, daß es auch wirklich zur Klageerhebung kommt.

    Da das ja eine Straftat ist, funktioniert natürlich ohne Prozeß kein Ordnungsgeld ("zahle 100, 200, 400 etc. Eur für jedes indizierte Spiel das du an Jugendliche abgibst"). Oder täusche ich mich jetzt völlig? Würde ja wohl das Jugendschutzgesetz ad absurdum führen.

    Was hat das Jugendschutzgesetz mit LAN-Party's zu tun? Solang du denen keine Spiele verkaufst, und auch Titel gespielt werden können die entsprechende FSK Freigaben haben, dürfte das kein Thema sein? Kenn mich da aber nu wirklich nicht aus.

    Mal gucken, ob sich das weiterentwickelt. Hat eigentlich jemand was von EA & unserer Justiz gehört? Die wollten ja glaub ich wegen C&C den Klageweg beschreiten.
     
  11. piXL

    piXL Kbyte

    @ beste:
    Wie kommst du darauf? Auf der offiziellen Seite steht davon kein Sterbenswörtchen. Das würde die Sache natürlich vollkommen ändern, da dies in gewisser Weise ja ein Schuldeingeständnis wäre.

    Nachdem Herr Petersen sich nun aber weitere Vorgehensweisen überlegt (Widerspruch; Beschwerde auf Europaebene) wäre es doch wohl mehr als widersinnig und dem Zweck der ganzen Aktion zuwiderlaufen, würde er hier eine Geldbusse begleichen.

    Eher das Gegenteil dürfte der Fall sein. Sofern eine Geldbusse nicht beglichen wird, kommt es zu einem Verfahren (wie wenn man Knöllchen wegen Parkverstössen nicht gleich bezahlt). Es scheint also vielmehr so zu sein, dass Herr Petersen ausser dem veröffentlichtem Brief des Staatsanwaltes nichts erhalten hat - auch keine Zahlungsaufforderung.

    Dass sogar ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, den Herrn Petersen hinter Gittern zu bringen, steht doch ausser Frage. Schliesslich wurde das JuSchG ja gerade deswegen geändert, damit die Öffentlichkeit vor Amok laufenden Minderjähringen bewahrt bleibt.

    Man muss hier zwei Dinge unterscheiden, die sogar der Staatsanwalt wohl etwas vermischt hat:
    Herr Petersen hat nicht gegen die Indizierung von UT2003 geklagt, sondern eine Selbstanzeige gestellt, dass er ein indiziertes Spiel (welches zwar UT2003 war) an eine Minderjährige verkauft hat.

    Genauso gut hätte er wohl "Barnyard Blaster" (ein altes ATARI-Spiel von ca. 1986) verkaufen können, da dieses ohne FSK-Einstufung automatisch als FSK18 gilt (und genau das ist ja m. E. der völlige Schwachsinn dieses Gesetzes).

    Ob das Spiel nun zu Recht oder zu Unrecht auf dem Index steht, ist für die Strafverfolgung irrelevant. Fakt ist, es steht drauf. Und genau deshalb hat Herr Petersen gegen das JuSchG verstossen, was nach dessen Definition eben eine Straftat darstellt.

    Meines Erachtens sollte jeder, der sich hier engagieren möchte, persönlich an den Staatsanwalt schreiben und eine Fortführung bzw. Wiederaufnahme des Verfahrens begehren. Wenn Herr Beneke schließlich von Anträgen überschüttet wird, wird er schon ein gewisses öffentliches Interesse feststellen.
     
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