1. Liebe Forumsgemeinde,

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PC-WELT 6/2014, ab Seite 48 „WLAN überall und dabei sicher surfen“

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Kantiran, May 4, 2014.

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  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Seite 48
    und Seite 50
    Damit betrachtet der Verfasser (weil er es nicht kennt?) nur eine Seite der Medaille - nämlich den Niesnutz der Anwender. Die Kehrseite ist die des vom Nutzer gebuchten Mobilfunk Providers – nämlich die in seinem Smartphone Mobile Datentarif enthaltenen Vertragsbedingungen (Pflichten des Kunden genannt), sprich, Tethering (und auch VoIP, Per to Per) ist in den meisten Tarifen, besonders in den Prepaids, untersagt. Wer glaubt, die Anbieter würden die unerlaubte Tethering-Nutzung nicht mitbekommen, wird schnell eines anderen belehrt.
    Kleiner Auszug aus einer für Smartphone und Tablets geltenden Mobile Tarif AGB:
    Tablets werden von diesem Provider als Computer betrachtet und Handy wird mit Smartphone gleich gesetzt.

    Da der Autor den „vertragsrechtliche Hinweis“ hat unter den Tisch fallen lassen, wäre sein Tethering Tipp streng genommen eine Anleitung zum Vertragsbruch.
    Ich vermisse die Nennung eines kostenlosen Hotspot Anbieters, der u. a. in vielen Hotels genutzt werden kann - gemeint: Maxspot (http://www.maxspot.de). Naja, wie sagt es ein Sprichwort? Was der Bauer nicht kennt....
     
    Last edited: May 4, 2014
  2. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Kleiner Nachtrag:
    Seite 51
    Auch hier gilt: Tethering ist in den meisten mobilen Datentarifen verboten. Ebenfalls verboten: Anderen = fremden den eigenen Tarif zum Surfen zur Verfügung zu stellen - was ja bei "unterwegs mit mehreren Geräten ins Internet" gegeben ist - und diese Nutzer wohl kaum alle zur "häuslichen Gemeinschaft" (bei privater Nutzung) oder zum Unternehmen (bei geschäftlicher Nutzung) gehören.
    Bedeutet: Vertragsverstoß = und wegen dazu fehlendem Hinweis des Redakteurs = Anleitung dazu.
    Was bei einigen ISPs nur unter bestimmten Vorgaben gestattet ist: Wenn es sich um Gäste der häuslichen Gemeinschaft (Privat-Anschluss) oder Geschäftbetrieb (gewerblicher Anschluss) handelt.
    Siehe unteren Auszug aus einer aktuellen ISP-AGB.
    Bedeutet: Wird der WLAN-Gastzugang auch Personen gestattet, die nicht unmittelbar zum o. a. Personenkreis gehören = Vertragsverstoß.

    Das gleiche (Vertragsverstoß) trifft auch zu, wenn dem Nachbarn, der z. Bs. keinen eigenen Internet-Anschluss bekommen kann und der wohl kaum dem o. g. Personenkreis angehört, der eigene Internetanschluss per WLAN-Zugang oder eine Telefonnummer aus dem eigenen VoIP-Pool zur Verfügung gestellt wird - auch dann, wenn es untentgeltlich geschieht.
    Ganz zu schweigen davon, dass bei zur Verfügungstellung einer VoIP-Rufnummer an Fremde gegen geltendes Recht , z. Bs. gegen die Datenschutzbestimmungen, gegen das Telekommunikationsgesetz usw.) verstoßen wird - denn der eigentliche Anschlussinhaber hat nicht nur vollen Zugriff auf die Telefonieverbindungsdaten, er könnte, ein klein wenig Wissen vorausgesetz, problemlos die Internetverbindungsdaten des Nachbarn mitlesen.
     
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