1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Pflichtangaben auf gewerbl. Homepage?

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by dummerl, Nov 21, 2002.

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  1. dummerl

    dummerl Kbyte

    Hallo,
    wo kann ich in Erfahrung bringen, welche Daten und Informationen (von der Anschrift abgesehen :-) )
    über einen Betrieb auf seiner Website abrufbar sein müssen (z.B. Handelsregistereintrag oder ähnl.),
    da es ja inzwischen strengere Vorschriften bezüglich der Angaben gibt.

    Gibt es noch gute,günstige Alternativen zu Strato und 1&1?
    Weisen diese Webhostingfirmen darauf hin, welche Daten in der gewerblichen Website stehen müßen?

    wer hat entsprechende Erfahrungen?
    Geplant ist zunächst nur eine Präsenz (es gibt uns) und evtl. ein Shop (noch Zukunftsmusik).

    Wo liegt die Grenze zwischen privat und gewerblich?

    gruß
    dummerl
     
  2. urak

    urak Byte

    Moin,
    Lass doch die Leute zu Strato gehen -
    Das Gejaule dieser Masos (nachdem diese von jenen mit der groben Bürste geschrubbt wurden) ist Musik in meinen Ohren!

    Gruß
     
  3. urak

    urak Byte

    Gott zum Gruße,

    Bei den Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung nimmt es das TDG (Paragraf 6) ziemlich genau:

    1. Name und Anschrift des Unternehmers bzw. der juristischen Person und ihres Vertretungsberechtigten.
    2. mindestens E-Mail-Adresse, sicherheitshalber auch Telefon und Telefax ("Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen")
    3. Sofern vorhanden Registernummer des zuständigen Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisters
    4. Sofern das Angebot von behördlichen Zulassungen abhängig ist, Angaben zu den zuständigen Aufsichtsbehörden und
    5. Wer über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes verfügt, muss auch die veröffentlichen.

    Für Steuerberater, Rechtsanwälte und ähnliche Berufe gelten darüber hinaus laut Paragraph 6 Abs. 5 besondere Auflagen.

    http://www.akademie.de/websiteaufbau/tipps_tricks/content_vermarktung/content/website-impressum.html

    Uwe K.
     
  4. wecosys

    wecosys Byte

    Hi,

    die Grenze zwischen Privat und Gewerblich ist schwimmend... liegt im Ermessensspielraum. Ein Gewerbe liegt in dem Moment vor, wo Du die HP mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst.

    Also auch, wenn Du kostenlose Informationen anbietest und das in Deiner Freizeit betreust, kann ein Gewerbe vorliegen. Z.B. wenn Du auf Deiner Seite Werbeeinblendungen hast und die Anzahl der Werbung sowie die Einnahmen aus der Werbung die "reinen Hostingkosten" übersteigen.

    Was die Angaben angeht, die Pflicht sind... darüber Informieren Dich viele Webseiten. Als Beispiele sind da zu nennen die IHK, diverse Verbraucherschutzvereine und einige kostenlose Seiten auch...

    Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe müssen rein:

    Name des Verantwortlichen
    Ladungsfähige Anschrift
    Handelsregistereintrag wenn vorhanden

    Ich glaube Sinn und Zweck des Gewerbes müssen ebenso eindeutig erkennbar sein.

    Gruß Markus
     
  5. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Hi!
    Du willst doch wohl nicht allen Ernstes eine gewerbliche Homepage bei Strato hosten?? Noch "billiger" geht in Sachen Service/Verfügbarkeit jedenfalls kaum noch - hab beides noch nicht angetroffen dort.
    1und1 ist jedenfalls eher zu empfehlen.
    Gruß, Andreas
     
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