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Polizei fordert Passwort?

Discussion in 'Smalltalk' started by Fr0stbeule, Dec 5, 2005.

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  1. Fr0stbeule

    Fr0stbeule Byte

    Hallo miteinander,

    gesetzt den Fall ich habe alle Festplatten - in endlicher Zeit unknackbar - sicher verschlüsselt und aufgrund eines Verfahrens / Klage / Urheberrechtstreits beschlagnahmt die Polizei den PC zur Beweismittelsicherung.

    Dann würde mich mal interessieren

    Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich das Passwort auf Gedeih und Verderb nicht herausrücke? :sorry:

    Was darf die Polizei machen?
    Für welchen maximale Zeitdauer darf der PC dem Besitzer entzogen werden?


    Was meint Ihr? Was wisst Ihr? Gesetze, §en, Gerichtsurteile? :rolleyes:
     
  2. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    Den Fall kennt ja keiner genau, und Rechtsberatung darf hier keiner geben. Also ab zum Anwalt.

    ich nehme aber an, dass die Staatsanwaltschaft äußerst grantelig reagiert. Mit "gutem Willen" brauchst du keinesfalls zu rechnen.
     
  3. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Nur eine klitzeklitzekleine Rechtsberatung, die eigentlich keine ist:

    Als Beschuldigter einer Straftat darfst du lügen, dass sich die Balken biegen, ohne das es dir zum Nachteil gereicht wird.

    Der PC kann als Tatmittel Einziehungsgegenstand sein und auf nimmer Wiedersehen nimmer wiedergesehen werden...

    Und wenn die Polizei will, knackt die deine Daten sowieso...
     
  4. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    Bitte?
    Man darf die Klappe halten, damit man sich nicht selbst belastet. Lügen aber nich'..:D
     
  5. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Darf ich mal ganz höflich fragen, aus welcher Branche du kommst, steppl?

    :)
     
  6. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Hihi...

    Jetzt fehlt nur noch der Hinweis auf "Behinderung der Polizeiarbeit" oder ähnlicher Blödsinn...

    Niemand ist verpflichtet, sich selbst ans Messer zu liefern, also darf man schweigen, logo.

    Eigentlich wollte ich noch mehr dazu schreiben, aber das hab ich mir anders überlegt.

    Übrigens:
    Das Blaue darf man so ohne weiteres auch nicht vom Himmel runterlügen (Frechheit, ich will mein Blau behalten! ;-) ), denn damit könnte man andere fälschlicherweise irgendwelcher Straftaten bezichtigen, und das ist strafbar.

    MfG Raberti
     
  7. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Damit hast du eine der Einschränkungen aufgezählt. Gelogen werden darf trotzdem...
     
  8. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Anmerkung eines Richters zum Balkenbiegen bei lügenden Prozeßbeteiligten:

    Wenn das stimmen würde, würden die meisten Prozesstermine in einer Tonne abgehalten. ;)

    MfG Raberti
     
  9. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Mal eine Frage: Wenn ein Beschuldigter gefragt wird: "Haben Sie die Frau umgebracht?" (angenommen er hat) und er antwortet:"NEIN!"

    Was tut der Beschuldigte? Vielleicht lügen?

    darf er das?
     
  10. Sele

    Sele Freund des Forums

    Unserer Frostbeule muss der Ar ... äh, Allerwerteste aber mächtig auf Grundeis gehen; die Frage taucht nicht nur hier auf. Hat er etwas Grund zum Anlass? ;)
     
  11. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    Hast du doch schon :p

    Wäre mir neu. Stichwort "Falschaussage unter Eid". Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber bitte mit Quelle.

    Aber Raberti ist doch da unser Fachmann...
     
  12. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Ist mir dann wohl entfallen :bet:
     
  13. Fr0stbeule

    Fr0stbeule Byte

    Nö, zum Glück alles Dufte. Mein A ist eisfrei. ;)

    Bin braver Kauf-Konsument und gehe fleißig ins Kino :D (<- Heiligenschein fehlt)

    Aber mal ganz ehrlich... wessen PC ist wirklich völlig crack- und kopienfrei?

    Die Frage reifte aufgrund folgender Tatsachen in mir heran:
    - Die Industrie steht in der Realität leider über dem Gesetz
    - Datenschutz und Privatsphäre schrumpfen, der gläsernen Bürger kommt
    (siehe Abschaffung des Bankgeheimnisses: Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
    oder z. B. biometrische Chippässe, Danke Herr Schilli) :rolleyes:
     
  14. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    So, und warum trittst du dann diese Diskussion los? Lies deinen jetzigen Text noch einmal durch: Die Industrie steht über dem Gesetz. Dann zählst alles Mögliche auf, dass auf der Gesetzgebung basiert.


    Muss man dich verstehen?
     
  15. Fr0stbeule

    Fr0stbeule Byte

    Ganz einfach, der Gesetzgeber handelt doch im Interesse der Industrie
     
  16. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    Wenn das so ist, wird man dich für eine Raubkopie hängen. Oder Giftspritze, je nach Bundesland.
     
  17. Fr0stbeule

    Fr0stbeule Byte

    Quatschkopf!
     
  18. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Ich denke nicht, dass DU in der Position bist, jemanden als Quatschkopf zu bezeichnen!
     
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