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Polizei-Vize auf Anklagebank

Discussion in 'Smalltalk' started by Tribun18, Feb 21, 2004.

Thread Status:
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  1. Tribun18

    Tribun18 Kbyte

    <<Anleitung zur schweren Nötigung

    Seine Anweisungen an einen ebenfalls angeklagten Vernehmungsbeamten seien als Anleitung zur schweren Nötigung anzusehen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Frankfurt. Ursprünglich waren die Ermittlungen wegen des schwereren Delikts der Aussageerpressung begonnen worden.

    Objektiv habe es sich bei dem vorsätzlichen Vorgehen der Polizisten um eine Aussageerpressung gehandelt, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Wilhelm Möllers. Den Beamten habe es aber an dem subjektiven Willen gefehlt, die erpresste Aussage in ihren Ermittlungen zu verwerten. Es sei ausschließlich um die Rettung Jakobs gegangen. Daschner hatte eine Aktennotiz über sein Vorgehen geschrieben. Ob es zu einem Prozess gegen die Polizisten kommt, entscheidet die zuständige Strafkammer des Landgerichts in seinem Eröffnungsbeschluss.>>

    ich denke mal, jeder dürfte sich noch die entführung von dem frankfurter bänkerssohn jakob von metzler erinnern; der aufhalteort jakobs wurde damals, wie oben im hr3 bericht beschrieben, durch folterandrohung bekannt. jetzt soll der zuständige vize polizeipräsident für diese unrechtsstaatliche methode auf die anklagebank. aus rechtsstaatlicher hinsicht war dieses verhalten außer frage nicht rechtens, jedoch was wirkt mehr? einmal die dienstvorschriften zu verletzen und dadurch möglicherweise noch ein menschenleben zu retten oder abzuwarten, bis man den aufhalteort so (nach wahrscheinlihc viel längerer zeit) erfahren hätte, und es damit zu spät gewesn wäre? die untersuchung auf anklage muss zwar erfolgen, jedoch hoffe ich das ein mildes urteil herauskommt. denn ich würde gern mal die leute sehen, die sich momentan so über das vorgehen von daschner aufregen, wenn ihr eigenes kind in so eine lage geraten würde.
     
  2. aisoke

    aisoke Guest

    ich meinte ja auch, daß es zweifelsfrei feststand, daß er der täter ist! er hats nur nicht rausgelassen, wo er den jungen versteckt hat! das ist in einem anderen fall natürlich etwas ganz anderes! um es ganz klar zu sagen, ich bin NICHT für folter!! dieser polizist ist ein hohes risiko eingegangen mit seiner androhung von gewalt. aber was wäre gewesen, wenn man diesen jungen dadurch noch gerettet hätte? ich weiß auch, daß "hätte, wäre, wenn" nicht zählt! vielleicht versteht ja jetzt irgend jemand meinen standpunkt!
     
  3. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    @WakeMich: ist oki.
     
  4. WakeMich

    WakeMich Kbyte

    Selbstverständlich.
    Ich dachte es kommt auch so rüber.

    Gruss

    WakeMich
     
  5. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    @WakeMich:

    Ich bezog mich u.a. auf Dein Posting weiter oben, oder hast Du dies eher ironisch gemeint, daß mit der Haftentschädigung des Täters?

    Falls es ernst war, siehe meine vorherige Antwort.
     
  6. WakeMich

    WakeMich Kbyte

    @ ghost rider

    Hast Du mein Posting überhaupt gelesen oder wolltest Du nur Deinen Senf dazu geben? Du beziehst Dich in keinem Punkt zu meinen Äußerungen.

    Was heisst hier bitte "zurück zum Mittelalter"? Davon war nie die Rede. Von Folter, die ich gutheiße bzw tolleriere war auch nie die Rede. Habe ich denn so unleserlich gepostet?

    Genauso wenig geht es hier um Genugtuung. Es geht hier lediglich darum, dass hier eine verbale Drohung einem Mörder gegenüber stattgefunden hat. Keine Folter, keine Tätlichkeiten und dergleichen.

    Und dass das zu einer Sache aufgebauscht wird, die einfach lächerlich ist. Und das der Vize-Polizeipräsident plötzlich zum Täter wird ist für mich nicht nachvollziehbar. Das nenne ich absurd.

    Gruss

    WakeMich

    Ps. Was Du letztes Jahr hier im Forum gepostet hast entzieht sich leider meiner Kenntnis.
     
  7. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    @Wake Mich:

    also doch wieder zurück zum Mittelalter, nach dem Motto "Auge um Auge, Zahn um Zahn"?

    Fakt ist doch:

    Kein Opfer bzw. die Angehörigen eines Opfers werden jemals echte Genugtuung erfahren, egal zu welcher Strafe ein Täter verurteilt wird, leider.

    Aber es kann doch nicht sein, daß deshalb die Menschenrechte ab adsurdum geführt werden. Diese Diskussion gab es ja schon mal letztes Jahr im Forum, als das Thema "Kindesmißbrauch / Kinder****ographie und Vergewaltigungsopfer" aktueller war, wo ich ebenfalls meinen Standpunkt in dieser Richtung erläutert habe.

    Das Problem ist doch, daß dann auch per Gesetzt geregelt werden müßte, wann die Folter als rechtsstaatliches Mittel konkret angewandt werden dürfte... und dann wären wir eben wieder bei der Praxis der mittelalterlichen Hexenprozesse / Inquisition angelangt...

    Wo würdest Du dann die Grenze ziehen... jeder, der irgendein Opfer wäre, könnte dann ja verlangen, daß der Täter gefoltert wird, um auch die selbst erlittenen Verletzungen (seelische und körperliche) zu erfahren. Dies hat aber nichts mehr mit Rechtssprechung zu tun, sondern nur noch mit Rache. Und Rache kann und wird niemanden sein Seelenheil zurückbringen und ihn befriedigen.
     
  8. WakeMich

    WakeMich Kbyte

    Und mir ging es darum, dass hier jemand hingestellt wird, als sei der Täter. Wurde ja auch so bezeichnet.

    Was heisst denn unrechtmäßige Methoden. Wo bleibt denn da die Verhältnissmäßigkeit, wenn ich einem, zu damaligem Zeitpunkt bereits bekannten, Mörder sage "Wenn Du mir das Versteck nicht verrätst, dann mache ich....". Das ist doch lächerlich. Hätten sie ihn angefasst, gefoltert oder wasweissich, bitte schön. Aber so, ist das Ganze eine Farce.

    Schau Dich draussen mal etwas um. Auf der Strasse, auf dem Spielplatz etc.. Weisst Du, wie oft jemand, ob Kind oder Erwachsener, versucht, einen Anderen zu etwas zu zwingen oder zu bewegen? Und dann geh mit denen mal auf die Wache. Ausgelacht wirst Du. Das schwör ich Dir. Da ist nix mit Anzeige, Menschenrechte usw..

    Es tut mir leid. Ich gehe in dieser Sache nicht konform mit Dir.

    Und das kaputte Deutschland sollte in meinem Fall keinem Vergleich gelten. Es war eine allgemeine Feststellung. Ich erinnere nur an den GSG9-Mann, der nach einer Schießerei vor den Richter gezerrt wird.

    Gruss WakeMich
     
  9. mschuetzda

    mschuetzda Megabyte


    dagegen hat doch keiner was geschrieben.

    Hier geht es doch ausschliesslich darum ob die Polizei/Staatsanwaltschaft mit unrechtmäßigen Methoden
    eine Aussage "erzwingen" darf.

    im Vergleich zu welchem anderen Land ?
    Komme jetzt bloss nicht mit USA, da sind schon zu viele Unschuldige hingerichtet worden.

    Ich weiss wie es sein kann, unser Sohn kam in einer anderen Situation wirklich nur um Millimeter mit dem Leben davon.

    mfg
    mschue
     
  10. WakeMich

    WakeMich Kbyte

    Das ist doch auch nur rumeiern! Entweder es ist eine Straftat oder es ist keine!



    Ich schlage vor, dass der Täter mit aller Härte des Gesetzes bestraft wird. Selbstverständlich ohne Bewährung.

    Ja und der arme, eingeschüchterte Kindesentführer und Mörder sollte auf Grund der durchlittenen Seelenqualen bei der Polizei sofort freigelassen werden. Für die Tage in der Untersuchungshaft erhält er selbstverständlich Haftentschädigung. Ist ja schließlich Gesetz.

    Seinem Anwalt schlage ich vor, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Täter geltend zu machen.

    Und dann freuen wir uns alle gemeinsam, dass wir seine Menschenrechte gewahrt haben. Hurra!

    Oh Man, wie kaputt ist dieses Deutschland eigentlich. :aua:


    gez. Ein zutiefst entsetzter deutscher Bundesbürger !

    Ps. Ich kann nur Allen wünschen, das so etwas nicht mit ihren eigenen Kindern passiert.
     
  11. gracchus

    gracchus Kbyte

    Hallo??? Menschenrechte verwirkt? Ich weiß nicht ob Dir das klar ist aber Menschenrechte kann man nicht verwirken! Und das ist gut so!!!!
    Nachtrag: Sorry, hab da was durcheinandergewirbelt; Du schreibst nicht über Menschenrechte sondern über faire Behandlung....
    Zum konkreten Fall: Ich finde man sollte analog zum §218 verfahren: Es war eine Straftat; aber der Täter (Polizeichef) bleibt aber aufgrund der besonderen Umstände trotzdem straffrei.
     
  12. mschuetzda

    mschuetzda Megabyte

    Mich würde interessieren was aisoke unter Folterandrohung so alles auspacken oder "gestehen" würde um ja nicht gefoltert zu werden.
    Durch diese Methoden hat es schon zu viele Justizirrtümer ( = zerstörte Existenzen ) gegeben.
    Die Geschichte, fast aller Kulturen, hat doch immer wieder gezeigt, dass solche Methoden sich im nachhinein als falsch und unmenschlich herausgestellt haben.
    Unser Rechtstatt hat genug und auch richtige Gesetze, die müssen angewendet werden.
    @ghost rider *totalzustimm*
    Wer gegen das Verbot der Aussageerzwingung durch Folter oder Androhung von Gewalt verstösst muss sich dafür wie jeder andere vor Gericht verantworten, auch wenn es ein Polizist ist.

    Jeder der für sich die grundlegensten "Menschenrechte" einfordert muss diese auch allen anderen Menschen zugestehen.
    mfg
    mschue
     
  13. Plinius

    Plinius Viertel Gigabyte

    in solchen fällen hat ein mensch sein recht auf faire behandlung verwirkt, ja sogar sein recht auf leben!

    Höchst bedenkliche Meinung.
     
  14. aisoke

    aisoke Guest

    einfach nur die gesetze ändern!
     
  15. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    also zurück zu Folter wie im Mittelalter oder wie? Sorry, aber Eurer Meinung kann und will ich nicht zustimmen, was das "der hat jegliche Menschenrechte verwirkt" angeht. Sicherlich ist die Wut usw. die man in solchen Fällen empfindet mehr als verständlich, wenn man jedoch hierbei den rechtsstaatlichen Boden verläßt, würden wir uns nur auf die gleiche Stufe mit den Tätern stellen, und daß kann es trotzdem nicht sein.

    Um uns nicht mißzuverstehen, ich finde durchaus, daß Täter, die so abscheuliche Verbrechen, wie z.B. Kindesmißbrauch usw. begehen, mit aller Härte zur Rechenschaft gezogen werden, aber dies muß nun mal auf der grundlage des Rechts geschehen, ansonsten würde unsere Gesellschaft sich in null komma nichts in eine Anarchie verwandeln in der ausschließlich das Recht des stärkeren gelten würde. Und dahin wollen wir ja wohl alle nicht, oder?
     
  16. aisoke

    aisoke Guest

    urteile werden gesprochen im namen des volkes! das ist doch eine vor hohn triefende aussage. mal aufgepaßt, der läuft doch innen paar jahren wieder frei hier rum! man kanns ja mal mit nem begnadigungsantrag versuchen. das ist meine meinung!
     
  17. aisoke

    aisoke Guest

    was hat deine frage mit dem thread zu tun? :spinner:

    meiner ansicht nach, sollte mehr für den opferschutz als für den täterschutz getan werden. in diesem fall war ja schon klar, daß der verdächtige tatsächlich der täter war. in solchen fällen hat ein mensch sein recht auf faire behandlung verwirkt, ja sogar sein recht auf leben!
     
  18. STOI

    STOI Halbes Megabyte

    Die Androhung war ja nur ein Mittel zum Zweck und der Täter selbst war ja auch nicht besser.
    Andererseits, wofür haben wir Regeln?
    Irgendwer muss sich ja mal dran halten und die Polizei sowieso, also ist das eine verdammt verzwickte Situation.
     
  19. Tribun18

    Tribun18 Kbyte

  20. gainmarv

    gainmarv Megabyte

    bei sowas gibt man die quelle an. oda hast du das alles alleine geschrieben???? ;)
     
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