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Prepaid-Guthaben soll ablaufen?

Discussion in 'Sonstige mobile Geräte' started by computer2005, Jul 22, 2006.

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  1. computer2005

    computer2005 Kbyte

    Hi!

    Es gibt ja ein Gerichtsurteil, dass das Handyguthaben von Prepaid-Karten nicht ablaufen dürfen. Aber wenn ich mit meiner O2-Karte die Gültigkeitsdauer abrufen will, steht da, dass das Guthaben bis zum 13.12.2006 gültig ist? Wie kann das denn sein?

    Auch bei meiner E-Plus-Karte ist dies genauso?

    Soll ich dies ignorieren oder wie?

    :bahnhof:
     
  2. Marcel GX

    Marcel GX Megabyte

    Hallo.

    Ja, das kannst du ignorieren. Das Gerichtsurteil steht erstmal und solang es kein neues Urteil gibt, welches dies widerruft, bleibt es auch so.
    Du hast das Recht auf dein Guthaben, egal wann du es verbrauchst.

    Gruß Marcel.
     
  3. @ndi

    @ndi Megabyte

    hi

    und wie ist das bei mir? ich habe einen extra billigen tarif, der nur einen haken hat: nämlich dass das guthaben nach 3 monaten verfällt, wenn ich in dieser zeit nicht neu auflade...
    der tarfi heißt übrigens (von vodafone) " CallYa Compact " .
     
  4. Marcel GX

    Marcel GX Megabyte

    Auch dir hallo.^^

    Ich kenne den Tarif, das Gericht meint, das solche Klauseln eine "unangemessene Benachteiligung der Kunden, die durch ihre Anzahlung eine Vorleistung erbrachten" sind.
    Was im Umkehrschluss eigentlich heisst, dass das Guthaben selbst dort nicht verfallen dürfte.
    Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen, da bekommst du wahrscheinlich mehr Probleme, als es die Sache wert ist.
     
  5. @ndi

    @ndi Megabyte

    ok danke ;)
    dann werde ich meine karte jetzt doch einmal aufladen...

    p.s.: ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass das guthaben dann nicht verfällt, sondern nur "einfriert", d.h. dass wenn man die karte wieder auflädt, dass das alte (abgelaufene) guthaben dann wieder da ist.
     
  6. heimOr

    heimOr Kbyte

    also bei meiner mutter ist vor 2 wochen diese frist abgelaufen, und sie konnte keinen mehr anrufen. ich hab dann einfach nochmal 15€ auf die karte aufgeladen, und sie ging wieder ( und das guthaben, was davor noch drauf war, war auch dabei, also 21,68€ insgesamt).
    vieleicht ist das so gemeint. weil früher war des geld ja dann weg.

    edit:


    sieht ja dann nach meinen erfahrungen ganz so aus.
     
  7. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Ne, also das war auch vor dem Gerichtsurteil nicht weg.
    Man mußte auch damals neu laden und das Guthaben war wieder da, aber nur bis zu einer Obergrenze konnte man "ansparen" (je nach Anbieter unterschiedlich bei Vodafone 300€".
    Aber trotzdem fand ich diese Regelung ätzend, meinem Bruder haben se irgendwann das Handy gesperrt, als er nichts mehr drauf geladen hat (jetzt schon zum 2. Mal :aua:, er lernts wohl nie).
    So jetzt gibt es dieses Urteil, dass es so nicht geht. Aber die Anbieter wollen in Revision gehen, deshalb scheint das Urteil denen am ***** vorbeizugehen.
    Naja hoffe sie verlieren und kriegen ne richtige Standpauke.

    MFG
     
  8. Marcel GX

    Marcel GX Megabyte

    nicht ganz:

    Quelle: Vodafone

    Die Hoffnug stribt zuletzt. ;)
     
  9. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Ich habe heute gelesen, daß der Anbieter O2 das Urteil des OLG München akzeptieren werde, d.h. keine Revision. Künftig sollen Kunden das Restguthaben beim Unternehmen einfordern können. Das soll schriftlich zusammen mit der SIM-Karte erfolgen. E-Plus und T-Mobile prüfen noch ihr weiteres Vorgehen.
     
  10. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Also IMO ist ds ein Urteil und kein Gesetz. Für mich bedeutet das, dass man sich nicht dran halten muss. Oder ist im Urteil festgehalten, dass es eine Strafe gibt? O2 macht IMO einen richtige Schritt in Richtung Kundenfreundlichkeit, die anderen Anbieter ignorieren (noch) das Urteil.
     
  11. Marcel GX

    Marcel GX Megabyte

    @ frajoti:

    Nein, ein Gesetz ist das nicht.
    Allerdings haben die Richter in einem Präzedenzfall entschieden, da es so eine Klage noch nicht gab. Dieses Urteil gilt jetzt als Muster für alle ähnlichen Klagen, d.h. das jedes Gericht auch so entscheiden würde, auf Berufung dieses Falles.

    Naja, vielleicht nicht so toll erklärt, aber ich hoffe du verstehst, was ich meine. :)
     
  12. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Im Prinzip völlig richtig erklärt:)
     
  13. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Ich verstehe schon, was Du meinst. Aber in anderen Fällen, haben Gerichte auch schon mal unterschiedlich geurteilt. Mir fällt jetzt nur kein Beispiel ein. :o Evtl. ist das hier was anderes, weil es ein Präzenenzfall ist.
     
  14. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Gerichte halten sich oft nicht an Präzedenzfälle. Manchmal ist sogar eine andere Kammer des selben Gerichts im 100% gleichen Rechtsfall einer völlig anderen Meinung, z.B. bei einer Pauschalreise hat ein Reiseteilnehmer geklagt, weil wohl Einiges schief gelaufen war - er bekam Recht. Daraufhin hat einer der Mitreisenden auch den Mut gehabt, vor das selbe Gericht zu ziehen - und wurde abgeschmettert, weil es eine andere Kammer/ ein anderer Richter war.

    Die Mobilfunkanbieter haben doch auch in der Presse schon großspurig verlauten lassen, daß ihre Klauseln "völlig andere Sachverhalte" sind und dieses Urteil für sie deswegen bedeutungslos ist.

    Aber wer die Mindestauflademenge bei Prepaid nie abtelefoniert, sollte vielleicht mal in den sauren Apfel beißen und zu einem Anbieter wechseln, der keine derartigen Klauseln hat, auch wenn es vielleicht eine Wechselgebühr bedeutet. Ob man das Guthaben in so einem Fall ausgezahlt bekommt, kann ich aber auch nicht sagen, theoretisch müßte es so sein...
     
  15. computer2005

    computer2005 Kbyte

    Danke für Eure Antworten.

    :)
     
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