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Probleme mit 1&1 und kein Ende

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by asti50, Oct 15, 2008.

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  1. asti50

    asti50 ROM

    Hallo,
    für alle, die einen DSL-Provider suchen oder an Tarifumstellung denken, möchte ich hier ein Beispiel liefern, was einem so an Kundenservice geboten werden kann.

    Seit 8 Jahren bin ich Kunde von 1&1 und plante im April d.J. den Umstieg von DSL-Flat 1000 und T-Com-Telefonanschluß auf die "1&1 Doppel-Flat 6000 mit Rufnummermitnahme", um die Kosten zu drücken.
    Nachdem mir zunächst gesagt wurde "Erst kündigen, dann neu bestellen!", konnte ich am 19.05.08 doch telefonisch die Tarifumstellung beauftragen. Die fristgemäß bereits erfolgte Kündigung wurde storniert.

    Nach einigem Schriftverkehr kam am 4. August !! eine E-Mail:
    Auftrag (zur Umstellung) wurde ... storniert, da sich für (meine) Kundennummer noch offene Posten fanden. ... offene Posten wurden ausgebucht. Kundennummer ... weist keine offenen Posten mehr aus.

    Ich hatte keine offenen Posten, die Rechnungen wurden abgebucht und waren stets gedeckt.

    E-Mail am 5. August: Ihre Bestellung ist bei 1&1 eingegangen! ...
    1&1 hatte bisher keinen Finger gerührt und ich stand wieder bei NULL.

    Nach einer Fristsetzung zu Ende August der widersprochen wurde, hatte ich am 1. September wenigstens DSL 6000 aber nicht weniger Kosten.
    Bis heute ist der Auftrag nicht komplett bearbeitet.
    Ein Rücktritt vom Auftrag wurde abgewiesen, da es sich um eine Tarifänderung im laufenden Vertrag handelt.
    Nach 19 Wochen! habe ich den Vertrag aus wichtigem Kunde komplett gekündigt. Ich warte auf die Antwort.

    Da die ganze Geschichte zu lang ist, habe ich für Interessierte ein Blog auf [Link aus Beitrag entfernt, siehe Profil] geschrieben, wo der Schriftverkehr im Telegrammstil nachgelesen werden kann.

    Kann mir jemand, der sich auskennt, sagen, ob ich mit der Veröffentlichung irgendwelche rechtlichen Probleme bekommen kann.

    Gruß asti50
     
  2. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Mir stellen sich folgende Fragen:

    1. Wie viel hast du damals bezahlt, wieviel soll der Tarif gekostet haben (du schreibst etwas von "gleichen Kosten"?
    2.Inwiefern hat 1&1 deine Frist widersprochen - und was für Fristen setzt du überhaupt?

    So wie du es schilderst erfüllt 1&1 die vereinbarten Vertragsklauseln nicht, obwohl der Bereitstellungstermin bereits längst überschritten wurde.

    Also, kündigen (wie du bereits getan hast), zur Verbraucherzentrale gehen und dir Rückendeckung holen. Zur Bank gehen und die Einzugsermächtigung von 1und1 zurückziehen. Auf Drohungen von 1und1 mit Anwalt gegendrohen oder ins leere laufen lassen. Anderen Anbieter suchen.
     
  3. asti50

    asti50 ROM

    Hallo Marian R.,
    die alte 1000er Flat-Rate kostete 22,55 Euro pro Monat, die neue "Doppel-Flat 6000 Komplett" kostet 29,99 Euro pro Monat. Die "6000 Komplett", bei der bei gewöhnlichen Telefonaten ins deutsche Festnetz keine weiteren Gebühren entstehen, wird ab 03.09. in Rechnung gestellt.
    Da der Festnetzanschluß immer noch bei der Telekom ist, wird die Grundgebühr eines Analoganschlusses erstattet aber erst ab 01.09. Die realen Gebühren sind jedoch etwa doppelt so hoch.
    Ich habe zwei Fristen von 25 Tagen und 15 Tagen zur abschließenden Bearbeitung des Auftrages gesetzt, die man verstreichen ließ.
    Der Widerspruch erfolgte jedesmal ohne Begründung.
    Inzwischen wurde auch meine Kündigung aus wichtigem Grunde, wegen Nichterfüllung des Vertrages abgewiesen und als Kündigung zum Laufzeitende 2010 hingestellt.
    Wie ich auch anderweitig schon lesen konnte, lassen solche Probleme mit 1&1 nur über einen Anwalt lösen. Auch Drohungen interessieren nicht.
    Gruß asti50
     
  4. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Also "abweisen" kann 1und1 schon mal gar nichts sondern nur widersprechen.

    Was genau haben sie geschrieben? Im Normalfall müsste ein neuer Termin für die fehlenden Leistungen genannt werden.
    Allerdings ist diese Praxis von 1und1 (und anderen Internetanbietern) reine Routine. Sie gehen davon aus, dass du resignierst und dadurch bei ihnen bleibst. Die Fristsetzung sollte im Normalfall nicht mehr als zwei Wochen betragen. Wenn 1und1 Leistungen von dir abbucht, die gar nicht erfüllt wurden, dann lass sofort die Einzugsermächtigung von der Bank sperren und schalte einen Anwalt ein.
     
  5. asti50

    asti50 ROM

    Die Antwort war:
    ...wir bedauern sehr, dass Sie Ihren 1 & 1 DSL-Vertrag ... gekündigt haben.
    Ihr Vertrag endet am 02.09.2010.
    Gemäß unseren AGB ist eine vorzeitige Kündigung Ihres Vertrages nicht möglich, da dieser einer vertraglich festgesetzten Mindestlaufzeit unterliegt.

    Und dann wird der AGB-Passus zur regulären Kündigung angeführt.

    Ohne Schreiben vom RA wirst man nur hingehalten.
    Das Problem ist: Auf den Anwaltskosten bleibt man sitzen, auch wenn der Kündigung dann zugestimmt wird.
     
  6. pcalex6

    pcalex6 Kbyte

    das ist nicht ganz richtig,
    (vor dem Gesetz sind alle Gleich, wenn jemand im Zahlungsverzug ist und ein Anwalt beauftragt wird, muss ja auch der säumiger Zahler das zahlen ) ;
    man kann Schadensersatz verlangen und den Provider auch auf Schadenersatz Verklagen bzw fordern .
    man muss eben nur den entstanden Schaden :
    die Kosten für Anwalt evtl. für einen erneuten Anschluss in Rechnung stellen, wenn man wegen so was nun ohne Anschluss ist , außerdem gbit es noch den weg über den Verbraucher Schutz !
     
    Last edited: Oct 22, 2008
  7. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Du musst ja nicht gleich den Anwalt einschalten. Am besten du schreibst so etwas zurück wie:
    "Sehr geehrter Herr Internetprovider, Sie stellen in Ihrem Schreiben vom xx fest, dass ein festes Vertragsverhältnis vorherrscht. Aufgrund der Tatsache, dass Sie jedoch zu keinem Zeitpunkt in der Lage waren, die Vertragsgrundlagen zu erfüllen und darüber hinaus auch eine von mir gesetzte Frist verstreichen haben lassen, ohne eine gerechtfertigte Begründing Ihrerseits mir zukommen lassen, sehe ich keinen Grund, warum der ursprünglich formulierte Vertrag noch bestand haben soll. Ich weise sie noch einmal auf meine rechtmäßige Kündigung hin. Weiterhin habe ich meine Bank angewiesen, die monatlichen Abbuchungen durch die xy AG zu stoppen. Sollten Sie weiterhin der Ansicht sein, die Vertraglichen leistungen als gegeben anzusehen, sehe ich mich gezwungen einen Anwalt einzuschalten. mit feindlichen Grüßen, xy"
     
  8. pcalex6

    pcalex6 Kbyte

    das ganze aber per Ein-Schreiben oder Fax mit Protokoll, nicht mit der normalen Post oder Emal .
    und freundlich grüßen würde ich dann auch nicht mehr .
     
    Last edited: Oct 22, 2008
  9. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Hehe. freundlich habe ich auch nicht gegrüßt. ;)

    Da es sich hierbei nicht um ein Kündigungsschreiben handelt, kann dies auch als normaler Brief versendet werden. Aber per Einschreiben ist natürlich am sichersten!
     
  10. asti50

    asti50 ROM

    Hallo zusammen,

    @pcrelax6
    Sicher kann man belegbare, vom Provider verursachte Kosten in Rechnung stellen. Anwaltskosten allein, weiß ich nicht.
    Ich benutze z.Z. Billig-IbC über ISDN. Da geht`s nur um Cent-Beträge und die Rechnung kommt auch erst im Dezember. Für einen neuen DSL-Anschluß zahlst Du ja auch oft nichts und bekommst noch `nen Neukundenbonus. Ohne Belege wird es schwierig. Den Schaden muß man nachweisen.

    @Marian R.
    Ohne Anwalt gibt es kein Ergebnis. Ich habe ganz im Sinne Deines Textes erst einen Rücktritt vom Auftrag und später eine Kündigung aus wichtigem Grunde wegen Nichterfüllung der Vertragsleistungen geschrieben.
    Die außerordentliche Kündigung wird einfach ignoriert. Die Kündigung wird zum Laufzeitende bestätigt. Da gehen nur ewig Papier und Mails hin und her.

    Alle Schreiben deren Empfangsnachweis wichtig sein könnte, müssen Einschreiben mit Rückschein sein. Einschreiben allein reicht nicht.
    Beim Fax wird der Nachweis schon schwierig. Das Protokoll ist meines Wissens kein sicherer Empfangsbeleg. Die Maschine hat`s gelesen und irgendwie (vielleicht) ausgegeben. Aber hat es (konnte es) auch der Empfänger lesen?
     
  11. pcalex6

    pcalex6 Kbyte

    denke schon das man die Anwaltskosten in Rechnung stellen kann, wenn man selber vergeblich versucht hatte , die sache gütlich vorher zu klären und der Provider auf stur schaltet.
    Irrtümer und Fehler können ja überall mal passieren, aber wenn man z.b. selber das dann mehrfach reklamiert hatte und nichts passiert, hat der Provider im Prinzip die Anwalts kosten verursacht .
     
Thread Status:
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