1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Probs beim Umtausch

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by HotSauce, Mar 11, 2003.

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  1. HotSauce

    HotSauce ROM

    Hallo,

    vielleicht weiß ja jemand von euch einen Rat, wie ich einen eventuellen Rechtsstreit vermeiden kann?!
    Also vor einiger Zeit (im Oktober) habe ich mir in einem Computerladen (Name will ich aus Diskretion nicht nennen) ein Mainboard der Marke MSI KT3 Ultra 2 BRU gekauft, damaliger Preis: 165 EUR. Kaum mitgenommen und zu Hause eingebaut wiederfuhr dem Mainboard ein Kurzschluss, da ich auf der Gehäuseplatte, wie auch bei den Mainboards davor, zusäztliche Abstandshalter aufschraubte um ein durchdrücken des Boards beim Einbau der Steckkarten zu verhindern.
    Also ich am Tag darauf in den besagten Laden fuhr um nach dem Problem für das Nichtfunktionieren des Boards zu suchen, haben die gleich gesehen, dass die zusätzlichen Abstandshalter die Ursache dafür waren und ließen dadurch die Garantie wegfallen. Aufgrund meines Studiums bin ich aber auf das Funktionieren des PC\'s angewiesen und habe mir selbiges Borad noch einmal kaufen müssen. Seitdem hatte ich 2x Schriftwechsel mit der Firma, denn in der Einbauanleitung von MSI stand nichts drin, dass man keine zusätzlichen Abstandshalter montieren darf und auch kein Hinweis auf eventuelle Kurzschlussschäden. Und Firmen die Produkte zum Weiterverkauf anbieten, sind verpflichtet Ersatz zu leisten, wenn ein fehler aufgrund einer mangelhaften Einbauanleitung zu stande kommen. Allerdings meint der Computerladen, dass die Anleitung gut dokumentiert war, wo ich aber anderer Meinung bin, sonst wäre mir der Fehler bestimmt nicht unterlaufen. Auch eine Sorgfaltspflicht habe ich nicht verletzt, da ich mich auf eine reibungslose Funktion, aufgrund der vorherigen Mainboards, verlassen musste.

    Wäre nett, wenn jemand helfen könnte...
     
  2. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Dieser Passus ist gleich zu Beginn der Schuldrechtsmodernisierung in den Palandt eingefügt worden und unverändert in die gegenwärtig aktuelle 62. Auflage integriert worden.

    Die Mangelhaftigkeit ergibt sich nicht alleine daraus, daß sie anhand des konkreten Erwartungshorizontes des Käufers abzuleiten ist, sondern vielmehr aus der Zweck-/Mittel-Bindung. Ausgehend von der fehlerfreien Montage, also dem gewünschten Ist-Zustand, ist zu fragen, ob sich die Montageanleitung zu diesem Zwecke für einen Käufer eignet. Das vermag ich nicht zu beurteilen, da mir die Anleitung nicht vorliegt.

    Allerdings wird es stets knifflig, wenn man ein Unterlassen als Gegenteil eines Tuns moniert. In der Regel besteht die Montage aus einem Tun, also aus Handlungen. Kann man mit der Anleitung den gewünschten Erfolg, der Montage, erreichen, steht es um Dein Begehren schlecht. Anders freilich wäre es, wenn gerade ein Glied innerhalb der Handlungskette fehlte, um die Montage bewerkstelligen zu können. Dann ist sie unzweifelhaft zu bemängeln.

    Mit Deiner Argumentation ? nur um Dir mal die Bedeutung für Extremfälle vor Augen zu führen ? förderte man unerträgliche Ergebnisse zutage. So könnte jeder Käufer eine Handlung an der Kaufsache vornehmen, die aber gemeinhin zu unterlassen wäre, nur um sie zu einer mangelhaften zu machen. Das kann es nicht sein. Dann wären wir in Amerika, in dessen Zusammenhang das vielfach kolportierte ? aber tatsächlich nie juristisch aufgetauchte - Problem der Tier-Trocknung in der Mikrowelle auftauchte. Angeblich hätte das ja nicht in der Gebrauchsanweisung gestanden, dies zu unterlassen.

    Mangelfreie Montageanleitung bedeutet idR nicht Vermeidung von Fehlverhalten.
     
  3. HotSauce

    HotSauce ROM

    Vielen Dank euch allen für eure Mühen und hilfreichen Auskünfte, auch wenn diese mir kein positives Ergebnis einbrachten. Aber das ist nun auch nicht zu ändern.

    Beste Grüße...
     
  4. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    wenn ich mal noch "mein Senf als Händler" dazu abgeben darf.

    Du wirst mit deiner Argumentation bei mir auf keinen Fall damit auf "Gegenliebe" stossen. Denn wer mehr als ein oder zwei Mainboards verbaut hat, der weiss wie und was er tut. Vor allem dann, wenn}s schon in den "mehrere Hndert" Stück-Bereich geht und man bei korrektem Einsatz von Abstandhaltern nicht ein Board "geschrottet" hat.

    Auch wenn in der Montageanleitung keinerlei Ausführungen bzgl. der Abstandhalter gemacht sind, kannst du nämlich <B>nicht</B> den Motherboardhersteller bzw. in Vertretung dessen, den Händler dafür haftbar machen. Warum nicht, es gibt die verschiedensten Varianten von Abstandhalter, welche die geschraubt, welche die mittels Federspannung, welche mittel Widerhaken, etc. montiert werden... und daruf soll ein Motherboardhersteller eingehen, das glaubst du doch wohl nicht wirklich...?
    Denn die Abstandhalter werden mit dem Gehäuse geliefert und nicht mit dem Motherboard..... oder hattest du im Motherboard-Karton bei dir auch nur einen Abstandhalter vorgefunden?!?!?

    Nun noch einige Anmeerkungen bzgl. § 434 BGB:
    Hast du mit dem Verkäufer eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart, oder hast die vorgefundene als gegeben hingenommen, ohne auch nur einen Einwand beim Kauf zu tätigen?
    - Somit ist die Sache als frei von Sachmängeln zu bezeichnen.

    Zitat Anfang: Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
    1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

    2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Zitat Ende.

    Bei Motherboards dieser und ähnlicher Art handelt es sich um ein Massenprodukt, welches in dieser Form einem gewissen Standard - nämlich dem ATX-Standard entsprechen muss. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Boards einer einheitlichen Befestigungsart entsprechen müssen. Diese Art und Form ist geeignet den erforderlichen Druck beim Einsetzen von Zusatzkarten Stand zuhalten.
    Da es sich beim Motherboard um ein Massenprodukt handelt, welches i.d.R. nur von Fachleuten mit entsprechendem Sachverstand verbaut wird, kann davon ausgegangen werden, dass diese auch den erforderlichen Sachverstand und -wissen besitzen.
    Schau mal ins Handbuch des Motherboards, ist der Text eher für einen Laien geschrieben oder wohl eher für jemandem der eine gehörige Portion Sachverstand hat....

    Ich persönlich würde dir wirklich empfehlen "hak}s ab und du bist für die Zukunft um eine weitere Erfahrung reicher"

    Andreas
     
  5. dooyou

    dooyou Halbes Megabyte

    das du der meinung bist das du recht hast ändert aber nichts daran das du keine chance hast um damit durchzukommen. fakt ist einfach das vor allem hardware spezielle kenntnisse erfordert und man schon wissen sollte was man tut und nicht "ach wenn ich noch was dazu schraub kann das ja nicht schlechter sein". ein streitwert von 165? ist übrigens auch, so sage ich mal, sehr gering.

    also das war jetzt meine meinung und keine rechtsberatung
    [Diese Nachricht wurde von dooyou am 14.03.2003 | 20:19 geändert.]
     
  6. HotSauce

    HotSauce ROM

    Ich bitte doch aber zu bedenken, dass ein Mangel der Kaufsache durchaus gegeben ist! Denn lt. Kommentar zum BGB des § 434 ist ein Mangel an der Kaufsache auch dann gegeben, wenn ein Mangel der Montageanleitung gegeben ist. Und ob das der Fall ist, ist dem Erwartungshorizont des Käufers zu entnehmen. Dieses besagt zumindest die neuste (62.) Auflage des Palandt (BGB-Kommentar - für Laien). ich bin deshalb der Meinung, dass ein Mangel vorliegt, worauf mir ein Anspruch entsteht!
     
  7. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Grundsätzlich hat Dein Vorfall weniger mit Garantie als mehr mit Gewährleistungsrechten zu tun. Letztere greifen aber nur dann, wenn die Kaufsache mangelhaft war, dieser Mangel bei Gefahrübergang vorlag und auch keine Ausschlußrechte greifen.

    Die Antwort gibst Du Dir durch Dein Lavieren schon selbst: Alleine aus einer Aufklärungspflicht über zu unterlassende Handlungen wäre noch peripher ein Mangel zu konstruieren.

    Allerdings obliegt einer Montageanleitung die Montage im Sinne gewöhnlicher Betriebsbereitschaft. Davon weichst Du ab.

    Hernach lag also kein Mangel vor.

    Ein Tip für die Zukunft: Laß doch dritte Fachkräfte - ob Du überhaupt eine bist sei dahingestellt - die Montage übernehmen. Was durch deren Hände kaputtgemacht wird, müssen sie auch "bezahlen". ;)
     
  8. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    die normalen Abstandhalter die bei MSI KT3 Ultra ARU für die 6 Löcher verwandt werden, sollten allemal reichen um auch den Druck für das Einsetzen von PCI-Karten auf zunehmen.

    Ich persönlich habe in der Beziehung bisher nicht ein einiziges Mal "Schiffbruch" erlitten, sowohl bei MSI, EPOX, ECS, ASUS, Gigabyte, SOYO, Abit u.a. Boards.

    Andererseits ist das Handbuch zum KT3 Ultra-ARU in Deutsch verfasst und meines Wissens nach wird dort in dieser Beziehung keinerlei Wort verloren. Dafür ist, wenn überhaupt dann der Gehäusehersteller verantwortlich zu machen. Andererseits würden Profis keinerlei zusätzliche Abstandshalter verwenden - warum, wegen der Gefahr von Kurzschlüssen wie sie bei dir passiert sind.

    Also, "Lehrgeld" bezahlt für die Zukunft. Nur soviel Abstandhalter wie unbedingt notwendig verwenden. Entsprechend sind i.d.R. ja auch die Isolierungen auf dem Motherboard angebracht bzw. im Handbuch gekennzeichnet.

    Andreas
     
  9. HotSauce

    HotSauce ROM

    Also das Problem mit den Steckkarten liegt darin, dass sie sehr schwer in die Steckplätze gehen. Dafür hielt ich es für angemessen, um die dünnen Leiterbahnen vor eventuellen Durchbrüchen zu schützen, zusätzliche Abstandshalter zu installieren.
    Ich bin der Ansicht, dass man mir daraus doch keinen Vorwurf machen kann, denn bei vorherigen Boards hat das mit den Abstandshaltern ja auch funktioniert. Die Sache liegt jetzt so, dass ich auf eine Mangelhaftigkeit der Einbauanleitung abstelle, die mich auf Schädigungsmöglichkeiten hätte hinweisen müssen!
     
  10. Yorgos

    Yorgos Viertel Gigabyte

    Hi,

    da wirst Du schlechte Karten haben,da die Boards nur an den genormten Stellen
    für die Abstandshalter gegen Kurzschlüße isoliert sind.
    Wenn Du durch zusätzliche Abstandshalter einen Defekt verursachst,so ist.....so hart es auch klingt.....dein Problem.
    Wieso brauchst Du überhaupt zusätzliche Abstandshalter......wenn ein Board sich schon beim Einsetzen der Karten durchdrückt,ist es sowieso
    schon eine Fehlkonstruktion.

    mfg
    Y
     
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