1. Liebe Forumsgemeinde,

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Programm legal + Passwort legal = Installation legal ?

Discussion in 'Smalltalk' started by Thor Branke, Mar 22, 2006.

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  1. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Moin :) ,

    auf der Suche nach einem bestimmten Programm fand ich kürzlich den Freischaltcode dazu auf der Registrierungsseite einer renommierten deutschen PC-Zeitschrift (nicht PC-Welt!). Offenbar hatten die die Software irgendwann einmal auf Heft-CD gepackt.

    Nachdem die manuelle Registrierung beim Anbieter ablief, wurde nun offenbar legal der Code direkt veröffentlicht. Die Heft-CD mit der Installationsdatei wäre heute nur noch in Ausnahmefällen zu bekommen. (Leihen bei Bekannten, Bücherei etc.).

    Damit hatte ich leider noch nicht das Programm selbst, fand es aber als internationale Version - und damit deutsch lokalisiert - unter dem englischen Titel auf ZDnet.uk, wo es als Testversion zum Herunteraden angeboten wurde. Ebenfalls ganz legal.

    Vom Geistesblitz getroffen :D gab ich gleich nach der deutschsprachigen Installation im Freischaltbereich den oben erwähnten Code ein und siehe da: die Software war freigeschaltet!

    Dabei wird sie, obwohl ca. 2 Jahre alt, nach wie vor vom Hersteller und Softwareanbietern im Internet für Preise zwischen 10,- & 40,- € verkauft. Trotz des Alters ist der Gebrauchswert nach wie vor sehr hoch.

    Beide zuerst genannten Quellen bieten die notwendigen Teile für eine Komplettinstallation legal an, haben jedoch nichts miteinander zu tun. Ist die Freischaltung legal?

    Mit bangem Blick!
    Thor :eek:
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    warum nennst Du das Kind nicht beim Namen? (ich tippe mal auf http://www.pcgo.de/common/regaktion/overview.php )

    ich denke, dass es (l)egal ist, da eh nicht nachzuvollziehen, wo was herkommt - und wo kein Kläger, da auch kein Richter ... ;)
     
  3. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Dein Tipp: nicht ganz, aber fast (selber Verlag, inhaltlich identisch...).

    Hoffe schon, dass es legal, denn schließlich hat die Herstellerfirma der Software ja ihren selbst festgelegten Code schlussendlich der PC-Zeitschrift überlassen.

    Mal schauen, was passiert, wenn ich diesen Sachverhalt im dortigen Forum poste... :rolleyes:

    Ach ja: falls mir wirklich Straffreiheit zusteht, poste ich den noch fehlenden Link zum Programm. :bet:
     
  4. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Moin!


    Eure Sache, wie Ihr es handhabt!

    Thor [​IMG]
     
  5. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Aus dem Bauch raus würde ich behaupten, dass die veröffentlichte Seriennummer nur mit dem Datenträger der Zeitschrift eine legale Lizenz gibt, aber das müsste doch eigentlich die Redaktion (auch hier) beantworten können...
     
  6. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    @ Moderatoren

    Meine :bitte: um Löschung der Links in Beitrag #4 (zumindest, bis die Sachlage endgültig geklärt ist)!

    Ich habe auf keinen Fall die Absicht, irgendjemanden zu kriminellem Verhalten anzuleiten.

    Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass der Freischaltcode von der Herstellerfirma selbst öffentlich gemacht wurde. Demzufolge sollte es keine große Rolle spielen, aus welcher Quelle die legale Trialversion kommt. Beides wird ja mit Erlaubnis der Firma unter das Volk gebracht.

    Anders wäre es vermutlich, wenn ich hier einen Key veröffentlichen würde, den ich aus einem der üblichen Registrierungsverfahren von Heft-CD-Software per mail erhalten hätte. Da ist eben Teil des Spiels, dass man beim Anbieter seine Visitenkarte hinterlässt. Liegt in diesem Fall aber nicht vor.

    Jeder muss selbst entscheiden, wie er mit den Links umgeht!

    Dickes :sorry: für den Schnellschuss!
    Thor :o

    Edit! - :danke: fidel!
     
  7. mb76

    mb76 Byte

    Hallo an alle,

    ich will mal versuchen eine hypotetische Herangehensweise zu wagen.
    Grundsätzlich ist eine Lizenz zur Nutzung einer Software nicht definiert durch Software und Lizenz-Key, sondern Lizenzvertrag und Nutzung.

    Das heißt, unabhängig von der Bezugsquelle ist eine Nutzung nur dann legal, wenn diese nicht gegen einen gültigen Lizenzvertrag verstößt.
    Der Lizenz-Key sebst (vergleichbar dem bei der Installation von Windows, Adobe Acrobat o.ä.) ist nicht Grundlage eines bestehenden Lizenzvertrages, sondern vielmehr ein Weg zur Wahrung dieses Verhältnisses.

    Im genannten Fall gilt also, dass der Hersteller mit der Veröffentlichung der Software (als Heft-CD mit Key/im Internet/als Werbemittel) explizit darauf Hinweisen muß, dass nur der Käufer/Besitzer (nicht verwechseln mit Eigentümer) der Software berechtigt ist, selbige zu nutzen, sowie keine Weitergabe an dritte veranlassen bzw. ausüben darf.

    Ob dies im genannten Fall so ist, und ob die genannte Software diesen Kriterien entspricht, bleib aus meiner Sicht offen.

    Gruß

    mb76
     
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