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Radarwarner - was ist erlaubt und was nicht?

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by LowLevel, Jul 8, 2013.

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  1. LowLevel

    LowLevel Byte

    Genau genommen versteh ich die Fragestellung nicht. Gibt es irgend jemand, der den Sinn von Geschwindigkeitsbegrenzungen bestreitet? Jedenfalls solange es nicht um sein persönliches Vorwärtskommen geht? Jeder, der mal rückwärts aus einer Einfahrt fahren musste, dankt den Göttern, wenn sich die Leute in einer verkehrsberuhigten Zone an Tempo 30 halten. Jeder, der an einer viel befahrenen Straße wohnt, ist dankbar für die Rücksicht. Jeder, der seine Kinder auf den Schulweg schickt, macht sich Sorgen. Oder formulieren wir es einmal anders herum: Jeder, der beim zu schnell Fahren herausbekommen hat, warum eine vermeintlich überflüssige Geschwindigkeitsbeschränkung entgegen dem ersten Eindruck sinnvoll war, wünscht sich, dass er schon vorher etwas schlauer gewesen wäre...
    In diesem Sinne
     
  2. rainergaiss

    rainergaiss Kbyte

    Wenn du mal in eine Radarfalle geraten bist, deren einziger Zweck darin besteht abzukassieren, die nichts mit Sicherheit oder auch nur mit Logik zu tun hat, dann denkst du vielleicht auch mal anders. Beispiel: Kontrolle vor dem Kindergarten absolut ok, aber nicht nachts um 3. Wenn du mal weiter als auf deine Einfahrt schaust wirst du viele solche Beispiele entdecken.
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Warum kann man sich nicht einfach an vorgegebene Geschwindigkeiten halten? Ist das wirklich so schwer?
     
  4. LowLevel

    LowLevel Byte

    Das, was kalweit sagt, ist genau der Punkt. Außerdem bezweifele ich massiv, dass es nachts um 3 Uhr viele mobile Radarkontrollen gibt - und wenn, dann hat das auch seinen Sinn.

    Aber ganz grundsätzlich: Wenn ich mir die Regeln selber stricke, wo ziehe ich die Grenze: Wenn ich nachts um drei schneller fahren darf als erlaubt, auch nachts um vier? Um fünf? Wann beginnt wo die Schicht (Bäcker, Stahlarbeiter, Straßendienste), die mit einer Rakete auf vier Rädern nicht unbedingt rechnen. Und woher weiß ich, dass da ein Kindergarten kommt, wenn da 30 km/h steht - und wenn keine Kinder zu befürchten sind, dann ist das wieder wessen Entscheidung, wie schnell man fahren darf? Und wie viel zu schnell (Hauptsache der Wagen bleibt auf der Straße)?

    Die Sprüche sind schnell gemacht, die Fußbewegung für das Pedal erfordert wenig Kraft und Aufwand, aber dieses NAchdenken und Überlegen vor dem Tun, das kann einen zur Verzweiflung bringen, oder?
    In diesem Sinne
     
  5. Hascheff

    Hascheff Moderator

    Ja, aber auch deine sprüche sind schnell gemacht. Natürlich kann sich keiner die Regeln selbst stricken. Ich muss auch gar nicht zu schnell gefahren sein, um zu sehen, dass nachts um drei vor einer Kita die Geschwindigkeit kontrolliert wird. Aber ich mache mir trotzdem meine Gedanken, ob die Verkehrssicherheit oder die Finanzen der Beweggrund waren.

    In der Diskussion geht es weniger darum, ob man Verkehrsverstöße begehen kann, vielmehr darum, ob die Handlungsweise der Polizei/Ordnungsbehörde in der Bevölkerung Akzeptanz findet.

    Was ich selbst erlebt habe: 100 auf der Autobahn wegen Spurverringerung von drei auf zwei, vor und hinter mir kein Fahrzeug, da Pfingstsonntagvormittag. Mir kann keiner erzählen, dass diese Kontrolle der Sicherheit diente.
     
    Last edited: Jul 8, 2013
  6. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Ich hab das noch viel krasser erlebt. Geschwindigkeit 100 für den Blitzer auf einer Strecke von 400m ohne dass irgendeine Behinderung vorlag.
     
  7. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Das war dann aber kein stationärer Blitzer, oder? Die sieht man idR doch vornehmlich da, wo es auch Sinn macht. Insofern finde ich Verzeichnisse mit denen bzw. Warnungen vor denen auch nicht sonderlich schlimm - letztlich sorgt das dann dafür, dass an der Stelle nicht zu schnell gefahren wird und das ist ja eigentlich der Sinn der Anlage.
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Habt ihr alle eine Zeit. Mir sind die Beweggründe wurscht. Wenn von den Einnahmen von zwei Polizisten 10 Kindergartenplätze bezahlt werden, finde ich das gut. Es wird niemand gezwungen, zu schnell zu fahren.

    Wird kontrolliert ist es falsch, wird nicht kontrolliert ist es auch falsch. Vielleicht sollte man für jede Kontrollstelle vorher eine offizielle Wahl einberufen...
     
  9. Rattiberta

    Rattiberta Halbes Gigabyte

    Es geht in dem Artikel doch gar nicht darum, ob Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten sind oder nicht.

    Es geht darum, ob die Verwendung von Radarwarnern auf Smartphones oder in Navis legal ist. Mir scheint es eindeutig formuliert:
    Der Fahrer darf nicht. Ein Mitfahrerfahrer darf auf seinem Handy während der Fahrt jedes legale Programm laufen lassen. Da müßte schon ein Gesetz her, dass diese Software generell für illegal erklärt. Meines Wissens ist das bisher nicht geschehen.

    P.S. Als Vielfahrerin finde ich es sehr viel stressfreier, mich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Aber das ist eine ganz andere Geschichte.
     
    Last edited: Jul 9, 2013
  10. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    So eindeutig ist es eben leider nicht. Wie ja schon im Artikel steht, ist ein Smartphone in erster Linie nicht dazu bestimmt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Wie man an Satz 2 des §23 Ib StVO schön sieht, hatte der Gesetzgeber ursprünglich auch ganz andere Geräte im Sinn: "Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." Hier hat die Technik wieder einmal den Gesetzgeber überholt. Möglicherweise darf der Fahrer also auch (Artikel: "Die Rechtslage ist ungeklärt und eine komplette Grauzone."). Im lawblog gab es da auch mal etwas zu: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/09/19/blitzer-apps-sollen-erlaubt-werden/
     
  11. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Ist aber nicht die gesamte Nutzung eines Smatphone für den Fahrer untersagt, egal ob SMS, Navigation oder auch Radarwarner?

    Gruß kingjon
     
  12. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Solange man das Gerät zum Bedienen nicht in die Hand nimmt, ist das grundsätzlich machbar (und wer hat das bitte nicht in einer Halterung, wenn er es als Navi nutzt?). Navis darf man schließlich auch während der Fahrt bedienen, zB um die Stauumfahrung zu bestätigen und telefonieren mit Freisprecheinrichtung war auch immer erlaubt. Das man möglicherweise Probleme bekommt, wenn man einen Unfall baut und herauskommt, dass man am Steuer Angry Birds gespielt hat, ist dann wieder eine andere Sache.
     
  13. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    [OT]SMS schreiben ist dann gestattet/nicht verboten wenn es in der Halterung ist?[/OT]

    Und wenn die kontrollierenden Beamten dann auf dem Bildschirm den Warner sehen...?

    Gruß kingjon
     
  14. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Gibt es eigentlich Urteile dazu? Ich würde behaupten, dass ein Gericht in der Regel entsprechend des beabsichtigten Sinns der Regelung entscheiden würde und nicht nach der wörtlichen Formulierung.
     
  15. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    [OT]Gute Frage, das steht und fällt letztlich alles mit der Frage, was unter "aufnehmen" oder "halten" verstanden wird. Dem Wortlaut nach müsste es dann eigentlich erlaubt sein. Da habe ich jetzt auf die Schnelle nichts wirklich Konkretes zu gefunden, ohne Halterung ist es auf jeden Fall nicht erlaubt, mit Sprachsteuerung/Vorlesefunktion + Halterung auf jeden Fall erlaubt. Laut diesem Artikel ist das Eintippen einer SMS bei einem Gerät in der Halterung nicht erlaubt (das Lesen aber zB nach hier schon). Sollte das mit dem Verbot stimmen, müsste das aber eigentlich auch für die Nutzung der Navigationsfunktion bei einem Smartphone in der Halterung gelten, da es grundsätzlich keine Rolle spielt welche Funktion genutzt wird, sondern nur ob das Gerät (auch) ein Mobiltelefon ist. Hmm, knifflig und interessant. Eine eindeutige Antwort weiß ich da nicht, aber meine Aussage von 17 Uhr muss ich wohl zum Teil revidieren.[/OT ENDE?]

    Ich kenne keine, im Artikel stand jetzt auch nichts außer "ungeklärt" (was Urteile niedriger Instanzen allerdings nicht ausschließt), was aber wohl am allgemeiner formulierten ersten Satz liegen dürfte. Als "Radarwarn- oder Laserstörgeräte" des zweiten Satzes gehen Smartphones wohl mit Sicherheit nicht durch, da sie eben nicht aktiv oder passiv die Messanlage "beeinflussen". Zumal das ja auch eine Norm ist, welche bei Verstößen zu staatlichen Sanktionen führen kann - sowas sollte eigentlich eng ausgelegt werden.
     
    Last edited: Jul 9, 2013
  16. LowLevel

    LowLevel Byte

    Versuchen wir doch noch einmal das ganze logisch anzugehen:

    1. Radarwarner machen nur dann einen Sinn, wenn ich gezielt Geschwindigkeitskontrollen umgehen will, denn halte ich mich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten, ist das rausgeworfenes Geld.

    2. Vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Verkehrsregeln, die für jeden gelten.

    3. Wenn ich gezielt Geschwindigkeitskontrollen umgehen will, dann doch nur, weil ich mich persönlich für die Wahl der Geschwindigkeit verantwortlich führe und sie mir nicht vorschreiben lassen möchte. Mit anderen Worten: Ich persönlich entscheide, welche Regel ich befolge und welche nicht.

    4. Wenn ich das Recht habe, mir meine Verkehrsregeln auszusuchen, dürfen das dann die anderen auch.

    5. Wenn jeder seine Regeln selbst bestimmt, haben wir im besten Fall chaotische Verhältnisse und im wahrscheinlichsten Fall schlicht und ergreifend Stillstand. Selbst nachts um 3 Uhr.

    Kontrollen sind dazu da, das Risiko einer Regelverletzung zu erhöhen (frei nach dem Motto: Ist es mir ab und zu den Hunni wert, etwas schneller als erlaubt zu fahren). Das man damit keine Einsicht erreicht, zeigt ja die bisherige Diskussion. Im besten Fall erreicht man den Bewusstseinsstand von Rattiberta, die stressfrei nicht zu schnell fährt. Die Leute, die für das Recht auf Radarwarner pochten oder sich schlau überlegen, wie man das umgehen kann. Für die ein Vorschlag von mir: Mitfahrer mieten, die dann die Apps bedienen dürfen, damit man immer jemand dabei hat (Risikoprämien einplanen!) und sich dann ganz ganz doll über die gesparten Strafen freuen.

    In diesem Sinn
     
  17. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Ich finde solche Blitzerwarner ganz nett, weil man daran erinnert wird, mal wieder auf den Tacho zu schauen.
     
  18. missiregis

    missiregis Halbes Megabyte

    Radarwarner sind rausgeschmissenes Geld und letztlich irgendwie albern.
    Wer sich durch den Verkehr katapultiert hat keinen nennenswerten Mehrwert an Zeit, erhöhtes Unfallrisiko, erhöhten Spritverbrauch und Stress.
    Dieses Spielchen kleiner Jungs: Ätsch, ich bin schneller und Erster im Buddelkasten kann zwar Spaß machen, ist aber letztlich ziemlich wertlos.
    Sagt einer, der mal 13 Punkte in Flensburg wg. zu schnellen Fahrens hatte.

    Und die Radarwarner jeglicher Art kannste in die Tonne kloppen.
    Es gibt zu viele Meßverfahren, als das die alle von so einem Gerät abgedeckt werden können. Und damit kann man sich auf einen Radarwarner nicht verlassen.
    Und unzuverlässige Partner sind sinnlos.
     
  19. Rattiberta

    Rattiberta Halbes Gigabyte

    @Feuerfux

    Fehlinterpretationen dessen, was von Juristen formuliert wurde, sind geradezu verprogrammiert. Juristensprache ist halt eine Form von "Scheindeutsch". Wie konnte ich nur auf die Idee kommen, da sei etwas eindeutig! ;)

    Was mich an dem Artikel verwirrt, aufstößt, stört ist folgendes:
    Sehen allgemeine Verkehrskontrollen inzwischen vor, neben den seit Jahrzehnten "üblichen" Kontrollen auch Überprüfung von Navigationsgeräten auf illegale PlugIns und eine "allgemeine Handykontrolle" vor.?
    "Allgemeine Handykontrolle! Geben Sie mir ihr Smartphone oder Handy, ich möchte gerne sehen, welche Bilder, Filme, Mails und eventuell verbotene Programme Sie auf dem Gerät haben.
    Sie haben doch nichts zu verbergen, oder?"
    :haare:
    Schöne neue Welt? So sicher! So kontrolliert!

    Manch einer hat einfach Spaß an der Technik. Meine Kinder haben, als sie noch klein waren, während der Fahrt vor allem auf der Transitstrecke einen Heidenspaß daran gehabt, Radarkontrollen zu entdecken. Einfach so. Ohne Hintergedanken. Manch einer hat sich das Vergnügen bis ins Erwachsenenalter hinübergerettet.

    Wenn man unterstellt, dass Radarkontrollen dort aufgestellt werden sollen, wo Gefahren drohen (gefährliche Zufahrten, an Schulen, Kindergärten, Altersheimen, gefährlichen Kurven, etc.) und die Info über eine Radaranlage motiviert, dort auch nicht einen Ticken zu schnell zu fahren.
    Im Gegenteil, gezielte Informationen über vermeintliche Radarfallen können sehr viel Gutes bewirken. Schon in früheren Zeiten war nicht jeder "Starenkasten" auch wirklich aktiv.

    Mehr Kontrollen könnten insgesamt zu einer verbesserten Verkehrsdisziplin beitragen. Man sieht es deutlich im Ausland, wo sich auch Raser plötzlich an die Regeln halten.
    Das halte ich allemal für sinnvoller als Verbote von Programmen, deren Kontrolle als Nebeneffekt zu noch mehr Verlust von Privatsphäre führt.

    MfG
    Rattiberta
     
  20. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Also das Polizisten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle generell irgendein Interesse an Navi/Smartphone wegen etwaiger Warnsoftware/POIs zeigen, kann ich mir nicht vorstellen. Klar, man kann da auch an Beamte mit sehr seltsamen Rechtsauffassungen geraten, zumal das wohl noch nicht alles abschließend geklärt ist, aber wie der Artikel bereits andeutet, wäre die Kontrolle der Geräte grundrechtlich ziemlich problematisch. Man darf schließlich auch nicht vergessen, dass es nur um eine Ordnungswidrigkeit geht...
     
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