1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Recht: Das Impressum ? FAQ und Rechtsprechungsübersicht

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by jkarld, Sep 16, 2010.

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  1. jkarld

    jkarld Byte

    Habe eine konkrete Frage!
    Eine Person tritt als Geschäftsführer einer M-GmbH und Einmannfirma "M-Hof" auf. Die Firma führt im Briefkopf "M-Zentrum" als Potsanschrift "M-Hof". Inzwischen hab ich erfahren das die Firma M-Hof existiert und M-Zentrum die zugeordnete Namensschöpfung sein soll. Alle 2 Firmen werden am gleichen "Ort" dem M-Hof betrieben. Im internet erschienen 2 Homepages. Die M-GmbH und M-Hof mit identischen Inhalte und Impressum nur mit einem dem geänderten Kopf (Header) "M-Zentrum". Als Internetadresse erscheint www.M-Gmbh und für das M-Zentrum www.P-Zentrum. Denic weist M-GmbH als gemeinsammen Eigentümer auf. In den Pulikationen und www wurden die hier verwendeten Namen, Ortsbezeichnungen und Firmenbezeichnungen vielfältig verwoben. Das gleiche Dienstleistungsprodukt wurde unter beiden Firmen mal Einzel mal zusammen mit unterschiedlichen Kundennummern angeboten und verkauft Es sollte vermutlich den Blick von der im Nebenberuf betrieben Einmanngeschäftsführung vernebeln, um den Anschein von Reputation,Firmengröße, Einfluß und Liquidität vermittelt werden, u. u.a. die Kredidwürdigkeit neuer Vertragsabschlüsse erleichter. Auch lag der Verdacht nahe, dass damit ein teilweise legales Steuersparmodel installiert wurde. Wie kann man das i.S. der Rechtlichen Impressumsregeln rechtlich würdigen? Ist das erlaubt. Welche Konsequenzen haben derartig falsche Impressumsangaben? Würde man mit dem Institut des Rechtsscheins argumentieren können?
     
    Last edited: Sep 16, 2010
  2. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Hier wirst du keine Rechtsauskunft bekommen.
     
  3. X.MAN

    X.MAN Moderator

    So sieht es aus.... keine Rechtsberatung...
     
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