1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Recht im Internet

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by tux2, Dec 14, 2004.

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  1. tux2

    tux2 ROM

    [@admin & mods: falls das thema irgendwo schon gibt= bitte löschen]

    Die rechtslage im Internet ist nach meinen Erkenntnissen eine "grau Zone".
    Speziel was Foren und Gästebücher anbelangt.

    Für mich wäre es interessant zu wissen ob
    1. man sich gegen rechtsverstöße schützen kann
    (1.2 wenn 'ja', wie?)
    2. wenn ich über einen freehoster(.org) gehe, wie sieht es dann mit dem recht aus? (bzw. trägt er die verantwortung mit?)

    3. in wie weit kann ich mich wehren bei regel verstößen?

    4. wie muss ich damit umgehen (bzw. mit dem 'unrechtsmäßigen' eintrag?)

    ich habe noch eine beispielsseite (hier)
    ist dieser schutz sinnvoll?

    ich danke im vorraus für eure antworten :)
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Grundsätzlich haftest du als Anbieter eines Dienstes für den Inhalt, wenn du von diesem Kenntnis erlangst. In regelmäßigen Abständen streiten sich die Gerichte, ob du selbst zur "Erlangung der Kenntnis" beitragen musst - d.h. z.B. dein Gästebuch in bestimmten Abständen selbst zu überprüfen.

    (2) In wie weit ein Dienstleister, bei dem du deinen Dienst mit anbietest, mit haftet ist ebenfalls umstritten. In der Regel muss er nur den Betreiber des Dienstes (in dem Fall dich) auf Verlangen preisgeben. Lässt sich dieser nicht ermitteln, haftet zwar der Dienstleister meist nicht, ist aber zur "Schadensbegrenzung" verpflichtet - d.h. er wird das Angebot sperren.

    (3) Du kannst dich gegen "Verstöße" nur wehren, wenn dir der Urheber bekannt ist - andernfalls bleibt es bei dir hängen.

    (4) Löschen bzw. Beweise sichern und Anzeige erstatten.

    Nein. Es gelten immer die gesetzlichen Regelungen. Von denen kannst du dich nicht freisprechen. Auf der anderen Seite macht es auch keinen Sinn, selbst zu erklären, dass man sich an die Gesetze halten will.

    Gruss, Matthias
     
  3. tux2

    tux2 ROM

    danke für die guten und schnellen antworten :)

    es würde sich also lohnen mehrere betrachter für eine forum zu haben.

    was passiert aber wenn, ich leute ehrenamtlich für diese arbeit anstelle --> es kommt aber dennoch zum Gericht.

    wer trägt nun die verantwortung?
    (ich als betreiber oder er/sie als aufsichtsperson)

    falls ich leute mit vertrag einstelle, ändert sich die rechtslagelage?
    (falls ja, zu welchen gunsten?)

    als bsp.: könnte man direkt dieses forum herbei zitieren (soweit das gestattet ist ;) )
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Im Zweifel immer du...


    Spätestens das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt. Solche Verträge müssen richtig formuliert und rechtsicher sein, damit sie dir nützen.

    Gruss, Matthias
     
  5. tux2

    tux2 ROM

    vielen dank für die schnelle antwort

    wie finde ich vertrauenswürdige moderatoren?
    (im internet)

    wie hat es dieses Forum gelöst?
    (falls diese frage gestattet ist)
     
  6. tux2

    tux2 ROM

    leider ist die ersuchte antwort

    ausgelieben :(


    kann mir keiner mehr hilfe geben wie man ein forum leitet?
     
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