1. Liebe Forumsgemeinde,

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Rechtliche Frage

Discussion in 'Smalltalk' started by Degger, Mar 11, 2002.

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  1. Degger

    Degger Byte

    Ich habe diesen Satz bei in den AGBs einer Werbefirma gefunden:

    Der Teilnehmer stellt xxxxxxx bzw dessen Betreiber ausdrücklich von allen rechtlichen Forderungen frei.

    Ist solch ein Satz eigendlich zulässig? Is klar, das der Anbieter sich bei eventuellen Problemen den Rücken freihalten will und sich vor Ansprichsklagen schützen will, aber gilt dieser Satz so?
     
  2. ddc605

    ddc605 Viertel Gigabyte

    ok habe mich falsch ausgedrück.
    es könnte.
    soll nur heißen wenn es rechtsansprüche gibt hast du halt keine
     
  3. Degger

    Degger Byte

    Ist keine verbotene Seite, ist rein offiziel. Ich habe mich da auch nicht angemeldet. Wie gsagt, ich habe mir mir die AGBs durchgelesen und bin auf diesen Satz gestossen....
     
  4. frederic

    frederic Halbes Megabyte

    *lach*

    Bei kaum einer Firma, die Pleite macht, wirst du als Normalkunde noch was holen. Es sei denn, du bist eben kein normaler Kunde, sondern etwa ein Kreditgeber und hast dich ordentlich gesichert...

    Das ist aber alles nicht Folge irgendwelcher AGBs, sondern der gesetzlichen Regelungen bei Insolvenz (früher: Konkurs).

    Ein Fall deiner Klausel wäre zB. daß du als Kunde zB. rassistische oder betrügerische Banner schaltest und die Werbefirma bekommt deshalb Ärger weil man zunächst auf sie zugreift. Diese Kosten sollst dann du tragen, was in diesem Fall schon einleuchtet, oder?
     
  5. ddc605

    ddc605 Viertel Gigabyte

    ist rechtswidrig. null und nichtig.
    das heist, wenn du gled bekommst kannst du es nicht einklagen.
    oder es ist eine verbotene seite.
    wenn so etwas in den agb}s steht dann lass die finger davon. entweder du hast ärger oder bekommst ärger.
     
  6. ddc605

    ddc605 Viertel Gigabyte

    was willst du denn bei einer isolvens noch holen?
    wenn bannerfirmen pleite machen, sind dann ganz andere leute mit geld dran
     
  7. Degger

    Degger Byte

    Das ist ein Werbefirma, die Banner etc verkauft. Das heisst doch, wenn die Pleite machen oder ähnliches, das ich nie Geld sehen werde oder sehe ich das falsch?

    Man kann sich doch nicht mit solch einer Klausel vor seinen Kunden drücken sprich das Geld einbehalten oder?
     
  8. frederic

    frederic Halbes Megabyte

    Wenn damit Ansprüche gemeint sind, die wegen einer Vertragsverletzung des Teilnehmers von Dritten gegen xxxxx geltendgemacht werden können: wird zB. in c}t, Heft 2, Provider-AGBs, für unzulässig gehalten, aber wohl nur, weil da auch sämtliche entstehende Kosten und nachteiligen Folgen miteingeschlossen sein sollten. Nur so, wie dus schreibst, würd ichs für zulässig halten.

    Gruß
    frederic
     
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