1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Rechtliche Frage

Discussion in 'Smalltalk' started by dummy12345, Jun 27, 2002.

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  1. Hallo Leser,

    ich bin Nutzer der KaZaa- Software und ziehe mir aus dem Netz Dateien wie zum Beispiel Handbücher für WebDesign usw..

    Da ich eine DSL- Flatrate habe, lasse ich den Rechner rund um die Uhr am Netz. Leider tauchen bei den runtergesaugten Dateien nicht das Gewünschte auf, sondern auch ****ographie, teilweise auch verbotener Natur. Da ich aber nicht rund um die Uhr diese Dateien überwachen und gegebenfalls löschen kann, kommt es dazu, dass wiederum andere KaZaa- Mitglieder diese von mir downloaden.

    Meine Frage: bin ich jetzt rechtlich angreifbar wegen Vertreibung von illegaler ****ographie und muss beten, dass in der nächsten Zeit die Polizei meine Tür nicht eintritt?

    Hat vielleicht jemand ein paar Links zum Thema oder ein paar Ratschläge?

    Danke für Hilfe...
     
  2. turp

    turp Halbes Megabyte

    Jepp, sehr passend.
    Ist natürlich ein heftiges Kaliber.
    Hätte nie gedacht, dass es 1700 Trax mit Volxhetze gibt.
    Er war vermutlich auch noch stolz auf seine Sammlung.

    Die Behörden haben also tatsächlich 2 Jahre gebraucht,
    um ihn an die Hammelbeine zu kriegen?
    Den Aufwand dafür möchte ich lieber nicht wissen. :O
     
  3. gatterj

    gatterj Kbyte

    Hi,
    in diesem Artikel geht es zwar um andere Inhalte, aber ich denke die Situation ist die selbe wie bei dir:
    http://www.heise.de/newsticker/data/wst-27.06.02-003/

    Gruß, Gatti
     
  4. turp

    turp Halbes Megabyte

    Wenn ich mir vorstelle, jemand würde mich damit beauftragen systematisch entsprechende Straftäter ausfindig zu machen...

    ...wo sollte ich anfangen?

    - Welche Börsen gibt es?
    - Welche sind die populäresten Börsen in Deutschland?
    - Welches sind die größten Provider?
    - Wie groß ist der Aufwand einer User-Ermittlung?
    - Welche Verstöße sind zu verfolgen?
    - Welche Beweismittel habe ich?
    - Welches Strafmaß ist zu erwarten?
    - Wieviele Ermittlungen führen ins Ausland?

    In den Börsen treiben sich mehr Amis rum, als Deutschland Einwohner hat!
     
  5. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi R.Spezi,

    auf der von Dir angegebenen Seite hab ich folgenden Absatz gefunden, der sich zwar auf Host-Provider und Hochschulen bezieht... aber im übertragenen Sinne tritt man ja bei freigegebenen Inhalten auch als "Host-Provider" bzw. Server auf...

    Hier mal die Textpassage:

    Ist die Hochschule verpflichtet, die Nutzer-Homepages regelmäßig auf Rechtsverstöße zu kontrollieren? Der Host-Provider haftet für <B>fremde</B> Inhalte auf seinem Server nur, <B>soweit er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat</B> und dessen Verbreitungsverhinderung technisch möglich und zumutbar ist. Eine Pflicht zu regelmäßigen Kontrollen besteht nicht.

    Und die Kenntisse von dem rechtswidrigem Inhalt sind ja vorhanden...

    und die IP}s werden ja auch irgendwo mitgelogged...

    also insofern würd ich sagen, daß da schon eine gewisse Brisanz besteht.

    mfg ghostrider
     
  6. turp

    turp Halbes Megabyte

    Die Wahrscheinlichkeit halte ich für gering.
    Ich denke nicht, dass die Polizei dafür die nötigen Ressourcen hat.

    Es würde aber zu unserem Rechtstaat passen, wenn jemand wegen einer Urheberrechtsverletzung verknackt wird und die ganzen Pädophilen leer ausgehen. :(
     
  7. turp

    turp Halbes Megabyte

    §5 TDG (3) spricht eine klare Sprache.

    Es handelt sich hier im weitesten Sinne um eine automatische Vorhaltung fremder Inhalte, somit um eine Zugangsvermittlung und dafür bist du laut diesem Paragraphen nicht verantwortlich.

    "Automatisch" alleine deshalb, weil Kaazaa die heruntergeladenen Dateien automatisch freigibt und Du den Inhalt vor Veröffentlichung nicht immer prüfen kannst.
    Fremder Inhalt deshalb, weil Du diese Dateien nicht erstellt hast.

    Ich kenne keine Musterurteile dazu ein Urteil dürfte also von der Verteidigung und dem Richter abhängen.

    Das Urheberrecht scheint Dich aber nicht sonderlich zu interessieren, oder? ;)
     
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