1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Rechtslage bei missbrauchter Webseite

Discussion in 'Smalltalk' started by lexl, Aug 16, 2005.

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  1. lexl

    lexl ROM

    Hallo,

    ich habe ein riesen Problem...
    War bis vor kurzen Betrieber einer Homepage, diesen Webspace hatte ich bei einer anerkannten Firma hosten lassen. Nun das eigentliche Probelm. Vor längerer Zeit habe ich einige Tools ausprobiert die wie ein Explorer auf der eigenen Hompegae funktionierte. Man konnte mit im sämtliche Verzeichnisstruckturen auslesen und dateien schreiben etc. Vorraussetzung war hierfür die Tatsache, das sich dieses Tool, welches in PHP geschrieben war auf dem Webspace befand.

    Nun hatte ich damals nicht gleich das Tool wieder entfernt. Vor nun ich schätze, nach meinen bishärigen Rechergen, 17 - 20 Tagen hat sich ein Hacker zugriff zu meiner Seite verscahft. Ich schätze gerade mit diesem Tool mit dem ich relativ unsichtig umgegangen bin. Dieser hat meinen "Websapce" als Mail Server für Phishing-Mails missbraucht und was wohl noch viel schlimmer ist, er konnte eine ganze "Phishing Seite" (weiß nicht wie man so was nennt, eben so ne gefälschte Seite. Ihr wisst schon was ich mein) bei mir auf den Speicher legen und hat laut Angaben von meinem Host Provider auch ausgiebig davon Gebrauch gemacht. So das Sie das betroffene Unternehmen, in meinem Fall ebay, sich bei meinem Host meldete und veranlasste die Seite zu sperren.

    Dies ist auch nicht sonderlich das Problem, im Gegenteil. Ich bin froh das es jemand gemerkt hat das hinter meinem Rücken auf meinem Speicher was hoch illegales und betrügerisches passiert.
    Meinen Speicher wurde mir auch wieder freigeschaltet, so das ich mal gründlich aufräumen konnte und wirklich alles sichern und löschen konnte.

    Nun bin ich mir aber nicht ganz sicher wie ich mich in diesem Fall weiter Verhalten soll. Fakt ist, das auf jedenfall ebay, so schätze ich mal zumindest eine Strafanzeige aufgegeben hat. Bisher habe ich davon allerdings noch nichts mitbekommen, das ist reine Vermutung. Nur frage ich mich nun, ob ich Anzeige gegen "Unbekannt" aufgeben soll, oder ob ich mich erst einmal mit ebay direkt in Verbinung setzten soll, denn bisher hörte ich auch von diesen noch nichts zu diesem Fall.

    Auch weiß ich über die Rechtslage in so einem Fall überhaupt nicht bescheit...

    Kann mir jemand einen Rat geben?
    Bin für jede Hilfe offen... und vorallem dankbar

    Gruß, Alex
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Rechtsberatung darf dir hier niemand geben (dafür gibt's Anwälte - von welchen du bei einer Klage seitens ebay auch Gebrauch machen solltest). Grundsätzlich: DU bist in jedem Fall für Schäden haftbar, die aus Programmen entstehen, die DU auf einem Webspace installierst. Dein Hoster dürfte sich dagegen in seinen AGB abgesichert haben - d.h. wenn, dann hält sich ebay an DICH. Fertig und aus. Die einzige Chance die du hast, ist den eigentlichen Verursacher zu finden und deinerseits zu verklagen. Allerdings den Täter zu ermitteln, dürfte nahezu aussichtslos sein. Am Ende liegt es am Richter zu entscheiden, in wie weit deine Unwissenheit sich mildernd auswirkt und du nur als "Mitstörer" dran bist. Unterm Strich: Hoffe, dass keiner was von dir will.
     
  3. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    abwarten und tee trinken.

    deinen rechner zu hause wird ja so sein, dass eine eventuelle beschlagnahme dir keinen schaden zufügen kann..................?
     
  4. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    LOL :D

    Fülltext
     
  5. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    oh mann. meinen deutsch lässt aber zu wünschen übrig.......GOTO!!!!!!!!!!!!
     
  6. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    ddahdrauv habsch jezz ned gegukkt...
     
  7. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    wos aba fei nedd von dier isch !
     
  8. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    :haare:
    Bischd e Schwob?
     
  9. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    des bin i fei nedda. aba isch babbl manschma so. mit n gloss wein indus...
     
  10. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

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