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Rechtslage bei mp3-Dateien???

Discussion in 'Web-Know-how für die Homepage' started by stappi, Feb 18, 2003.

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  1. stappi

    stappi Byte

    Hallo!

    Kennt jemand eigentlich die z.Z. geltende Rechtslage bezüglich heruntergeladener mp3-Files? Ich habe mich gefragt, ob ich gegen das Gesetz verstosse, wenn ich Musik downloade. Wer kann mir da helfen?

    Danke

    Sascha
     
  2. Bigfoot 2002

    Bigfoot 2002 Megabyte

    >Du hast auf den falschen Mann geschossen!

    Keine Angst, ich hab\'s überlebt :-)
     
  3. phaidos

    phaidos Kbyte

    Hi Bond

    Du hast auf den falschen Mann geschossen!
    MIR solltest du antworten.

    Sascha hat gefragt, ob er gegen Gesetze verstößt, wenn er Musik downloadet, oder???

    Nun gibt es ja mp3s, die man legal downloaden darf und andere, die man nicht darf - oder hab\' ich recht?

    Was also soll man diesem Mann anderes sagen, als ich es getan habe?

    Bin für jeden Vorschlag dankbar.

    Gruß, Franz

    [Nachtrag:]

    Den Mutigen gehört die Straße ...

    [Diese Nachricht wurde von phaidos am 19.02.2003 | 01:07 geändert.]
     
  4. Bond

    Bond Halbes Megabyte

    Respekt, darauf muss man ersteinmal kommen! ;-)

    Gilt dann auch das Motto: "Legal ist, was Ihr drauß macht..." ?! :-)
     
  5. Bigfoot 2002

    Bigfoot 2002 Megabyte

    >Legale downloads sind legal;
    >illegale dagegen nicht!

    Das ist ja einfach :-)
     
  6. phaidos

    phaidos Kbyte

    Moin

    > Ich habe mich gefragt, ob ich gegen das Gesetz verstosse,
    > wenn ich Musik downloade.

    Das kommt ganz drauf an.

    Legale downloads sind legal;
    illegale dagegen nicht!

    Franz B.
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Meines Wissens gilt noch das alte Urheberrecht, wonach 7 Privatkopien erlaubt sind. Hierbei wird Privat in der Form von Bekannten und Verwandten definiert wird (genauen Text jetzt nicht bei der Hand). Im Zweifel musst du also nachweisen, von welcher Person du eine Kopie hast, wenn du den Originaltonträger nicht vorweisen kannst. Zudem darf für die Kopie keinerlei Entgeld geflossen sein, auch das Bezahlen eines Rohlings fällt darunter - heißt also einen Rohling "zurückschenken" anstatt ihn zu bezahlen.

    Gruss, Matthias
     
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