1. Liebe Forumsgemeinde,

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Recovery-CD WinME

Discussion in 'Windows NT / 95 / 98 / 2000 / ME' started by clou3, Mar 6, 2003.

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  1. clou3

    clou3 Byte

    bin gerade dabei mir mein system neu zu gestalten.
    neues board, cpu, grafikkarte und evtl. auch festplatte.
    cd/r, dvd etc, möchte ich übernehmen.
    mein bestehender pc ist vom media-markt mit network-enblem.
    habe dazu passend eine winme recovery-cd von network.
    kann ich winme für mein neues system von der recovery-cd nehmen.
    gruß frederic
     
  2. Donmato

    Donmato Megabyte

    <kann ich winme für mein neues system von der recovery-cd nehmen.>
    ja
    die software ist nur so umgeändert das er die sicherungskopie machen und auch nutzen kann
    ms sagt da nichts gegen wenn das bs nur auf einem rechner installiert ist
    was network sagt weiss ich nicht weil nur deren lizens erloschen ist (die sind da aber nicht so hinterher wie ms)

    DoN
     
  3. Jörn Stadelmann

    Jörn Stadelmann Viertel Gigabyte

    Aber darum ging es doch überhaupt nicht! Es ging hier ausschließlich um die Precopy.cab aus irgendwelchen Kanälen im Netz.

    J2x
     
  4. Bigfoot 2002

    Bigfoot 2002 Megabyte

    Die ist aber bestimmt Copyright-geschützt!
     
  5. Donmato

    Donmato Megabyte

    :-)
    gut beobachtet das ist eine EULA

    aber wo ist die raubkopie?????
    :-)
     
  6. Donmato

    Donmato Megabyte

    das heißt ganz einfach wenn du einen legal erworbenen keycode hast darfst du auch eine startbare cd anfertigen
    da das aber bei rec.vers. nicht möglich ist hast du das recht dir eine sicherheitskopie anzufertigen

    nur wie gesagt man darf die software nur auf einem rechner nutzen

    steht aber auch so in der eula (die oben ist von einem update das ich mit einer so behandelten version gemacht habe)

    wenn man sich aber nicht sicher ist kann mann aber auch seine neue(alte) version online checken lassen (googel)

    MfG
    Don
     
  7. Bigfoot 2002

    Bigfoot 2002 Megabyte

    Das ist eine EULA-Raubkopie!!!
     
  8. Jörn Stadelmann

    Jörn Stadelmann Viertel Gigabyte

    Das soll ausdrücken das ich den Sinn deines Postings einfach nicht ergründen kann.

    J2x
     
  9. Donmato

    Donmato Megabyte

    um mal wieder etwas text zum lesen zu haben ;-)

    was meinst du mit -----?----?(hä)*kopfkratz*

    Don
     
  10. Jörn Stadelmann

    Jörn Stadelmann Viertel Gigabyte

  11. Donmato

    Donmato Megabyte

  12. Jörn Stadelmann

    Jörn Stadelmann Viertel Gigabyte

  13. Jörn Stadelmann

    Jörn Stadelmann Viertel Gigabyte

  14. Donmato

    Donmato Megabyte

    <UPDATE FÜR MICROSOFT WINDOWS

    ERGÄNZENDER ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MICROSOFT-SOFTWARE ("Ergänzendes EULA")

    WICHTIG: BITTE SORGFÄLTIG LESEN ? Diese Microsoft Corporation ("Microsoft")-Betriebssystemkomponenten unterliegen einschließlich Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format ("BS-Komponenten") den Bestimmungen des Vertrags, unter dem Sie das unten beschriebene anwendbare Microsoft-Betriebssystemprodukt lizenziert haben (jeder ein "Endbenutzer-Lizenzvertrag" oder "EULA") und den Bestimmungen dieses Ergänzenden EULAs. INDEM SIE DIE BS-KOMPONENTEN INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN, ERKLÄREN SIE SICH EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DES EULAS DES ANWENDBAREN BETRIEBSSYSTEMPRODUKTS UND DIESES ERGÄNZENDEN EULAS GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE BS-KOMPONENTEN ZU INSTALLIEREN, ZU KOPIEREN ODER ZU VERWENDEN.

    ANMERKUNG: WENN SIE KEINE ORDNUNGSGEMÄSS LIZENZIERTE KOPIE EINER VERSION ODER AUSGABE EINES DER BETRIEBSSYSTEME MICROSOFT WINDOWS 95, WINDOWS 98, WINDOWS NT 4.0, WINDOWS 2000 ODER EINES MICROSOFT-BETRIEBSSYSTEMS BESITZEN, DAS EIN FOLGEPRODUKT EINES DIESER BETRIEBSSYSTEME IST, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE BS-KOMPONENTEN ZU INSTALLIEREN, ZU KOPIEREN ODER ANDERWEITIG ZU VERWENDEN. SIE HABEN AUSSERDEM KEINERLEI RECHTE UNTER DIESEM ERGÄNZENDEN EULA.

    In diesem Ergänzenden EULA verwendete Begriffe, die hierin nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die im EULA des anwendbaren BS-Produkts dafür festgelegt wurde.

    Allgemeines. Die BS-Komponenten werden Ihnen von Microsoft zur Verfügung gestellt, um vorhandene Funktionen des anwendbaren BS-Produkts zu aktualisieren, zu ergänzen oder zu ersetzen. Microsoft gewährt Ihnen eine Lizenz, die BS-Komponenten unter den Bestimmungen des EULAs für das anwendbare BS-Produkt (die hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen sind, außer wie weiter unten bestimmt), den in diesem Ergänzenden EULA genannten Bestimmungen sowie den Bestimmungen jedes zusätzlichen Endbenutzer-Lizenzvertrags, der den einzelnen BS-Komponenten möglicherweise beiliegt (jeder ein "Einzelnes EULA"), zu verwenden, unter der Voraussetzung, dass Sie alle diese Bestimmungen einhalten. Insoweit es einen Widerspruch zwischen diesen auf die BS-Komponenten anwendbaren Bestimmungen gibt, gilt die folgende Rangfolge: 1) die Bestimmungen des Einzelnen EULAs, 2) die Bestimmungen in diesem Ergänzenden EULA, und 3) die Bestimmungen des EULAs des anwendbaren BS-Produkts.

    Zusätzliche Rechte und Einschränkungen.

    * Sie dürfen nur eine Kopie der BS-Komponenten installieren und verwenden. Wenn Sie mehrere ordnungsgemäß lizenzierte Kopien des anwendbaren BS-Produkts haben, müssen Sie sich erneut mit dieser Site verbinden und eine zusätzliche Kopie der BS-Komponenten für jeden Computer downloaden, auf dem das anwendbare BS-Produkt ausgeführt wird.

    * Sie dürfen außerdem eine zusätzliche Kopie der BS-Komponenten nur für Archivierungszwecke oder zur Reinstallation der BS-Komponenten auf demselben Computer, auf dem die BS-Komponenten zuvor installiert waren, anfertigen. Microsoft behält das Eigentum und alle Rechte an den BS-Komponenten. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Microsoft vorbehalten.

    * Die BS-Komponenten können Technologie enthalten, die die gemeinsame Nutzung von Anwendungen auf zwei oder mehr Computern ermöglicht, auch wenn eine Anwendung nur auf einem der Computer installiert ist. Sie sind berechtigt, diese Technologie mit allen Microsoft-Anwendungsprodukten für Konferenzen mit mehreren Parteien zu nutzen. Für nicht von Microsoft stammende Anwendungen sollten Sie den Lizenzvertrag der Anwendung einsehen oder sich an den Lizenzgeber wenden, um zu ermitteln, ob er die gemeinsame Nutzung von Anwendungen erlaubt.

    WENN DAS ANWENDBARE BS-PRODUKT AN SIE VON MICROSOFT ODER EINER IHRER 100 %-IGEN TOCHTERFIRMEN LIZENZIERT WURDE, GILT DIE GEGEBENENFALLS IM EULA DES ANWENDBAREN BS-PRODUKTS ENTHALTENE BESCHRÄNKTE GARANTIE FÜR DIE BS-KOMPONENTEN, WENN DIE BS-KOMPONENTEN VON IHNEN INNERHALB DER LAUFZEIT DER BESCHRÄNKTEN GARANTIE IM EULA DES ANWENDBAREN BS-PRODUKTS LIZENZIERT WURDEN. DIESES ERGÄNZENDE EULA VERLÄNGERT JEDOCH NICHT DEN ZEITRAUM, ÜBER DEN DIE BESCHRÄNKTE GARANTIE GILT.

    WENN DAS ANWENDBARE BS-PRODUKT AN SIE VON EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON ALS MICROSOFT ODER EINER IHRER 100 %-IGEN TOCHTERFIRMEN LIZENZIERT WURDE, SCHLIESST MICROSOFT ALLE GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE BS-KOMPONENTEN WIE FOLGT AUS:

    GARANTIEAUSSCHLUSS. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG STELLEN IHNEN MICROSOFT UND DEREN LIEFERANTEN DIE BS-KOMPONENTEN UND GEGEBENENFALLS SUPPORTLEISTUNGEN IN VERBINDUNG MIT DEN BS-KOMPONENTEN ("SUPPORTLEISTUNGEN") WIE BESEHEN UND OHNE GARANTIE AUF FEHLERFREIHEIT ZUR VERFÜGUNG. SIE SCHLIESSEN HIERMIT ALLE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE BS-KOMPONENTEN UND SUPPORTLEISTUNGEN, GLEICH OB AUSDRÜCKLICH, KONKLUDENT ODER GESETZLICH, AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF (FALLS ZUTREFFEND) GARANTIEN, PFLICHTEN UND BEDINGUNGEN VON ODER IN BEZUG AUF: HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, VIRENFREIHEIT, GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT VON ANTWORTEN, ERGEBNISSE, MANGELNDE FACHMÄNNISCHE BEMÜHUNGEN UND FAHRLÄSSIGKEIT. ES WIRD AUCH JEDE GARANTIE, PFLICHT ODER BEDINGUNG FÜR EIGENTUM, UNGESTÖRTE NUTZUNG, UNGESTÖRTEN BESITZ, ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER BESCHREIBUNG ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER AUSGESCHLOSSEN. DAS GESAMTE RISIKO, DAS SICH AUS DER VERWENDUNG ODER DER LEISTUNG DER BS-KOMPONENTEN UND DER SUPPORTLEISTUNGEN ERGIBT, VERBLEIBT BEI IHNEN.

    AUSSCHLUSS VON FOLGE-, ZUFÄLLIGEN UND BESTIMMTEN ANDEREN SCHÄDEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG SIND MICROSOFT ODER DEREN LIEFERANTEN IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR IRGENDWELCHE SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN, STRAFRECHTLICHEN ODER FOLGESCHÄDEN WELCHER ART AUCH IMMER (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS: ENTGANGENEM GEWINN, VERLUST VON VERTRAULICHEN ODER ANDEREN INFORMATIONEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, PERSONENSCHÄDEN, VERLUST VON PRIVATSPHÄRE, VERLETZUNG VON VERTRAGSPFLICHTEN (EINSCHLIESSLICH PFLICHTEN NACH TREU UND GLAUBEN ODER SORGFALTSPFLICHTEN), FAHRLÄSSIGKEIT SOWIE VERMÖGENS- ODER SONSTIGE SCHÄDEN), DIE AUS DER VERWENDUNG DER BS-KOMPONENTEN ODER DER TATSACHE, DASS SIE NICHT VERWENDET WERDEN KÖNNEN, ODER AUS DER BEREITSTELLUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN ODER DER TATSACHE, DASS SIE NICHT ERBRACHT WORDEN SIND, ODER ANDERWEITIG AUS EINER BESTIMMUNG DIESES ERGÄNZENDEN EULAS RESULTIEREN ODER IN IRGENDEINEM ZUSAMMENHANG DAMIT STEHEN, SELBST WENN MICROSOFT ODER DER LIEFERANT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

    BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG UND VON ANSPRÜCHEN. UNGEACHTET ALLER SCHÄDEN, DIE SIE AUS WELCHEN GRÜNDEN AUCH IMMER ERLEIDEN MÖGEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF ALLE OBEN ANGESPROCHENEN SCHÄDEN SOWIE ALLE DIREKTEN ODER ALLGEMEINEN SCHÄDEN), IST DIE GESAMTE HAFTUNG VON MICROSOFT UND DEREN LIEFERANTEN UNTER ALLEN BESTIMMUNGEN DIESES ERGÄNZENDEN EULAS UND IHR AUSSCHLIESSLICHER ANSPRUCH FÜR ALLES OBEN GENANNTE AUF TATSÄCHLICH VON IHNEN ERLITTENE SCHÄDEN AUF DER BASIS VERNÜNFTIGEN VERTRAUENS AUF DEN HÖHEREN DIESER BEIDEN BETRÄGE BESCHRÄNKT: DEN TATSÄCHLICH FÜR DIE BS-KOMPONENTEN GEZAHLTEN BETRAG ODER US-$ 5,00. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG, AUCH WENN EIN ANSPRUCH DADURCH SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.>

    Das heißt er hat eine lizens und kann damit problemlos bei ms updaten und hat vollen support

    man darf nur nicht das bs auf 2 (zwei) rechnern laufen haben

    (der keycode ist der selbe wie bei der rec. vers.)

    MfG
    Don

    (die eula ist von ms)
    [Diese Nachricht wurde von Donmato am 16.03.2003 | 21:45 geändert.]
     
  15. Apollo33

    Apollo33 Kbyte

    Ich denke nicht das das Illegalist, schließlich besitzt er sicherlich eine legal erworbene Lizenz.
     
  16. Jörn Stadelmann

    Jörn Stadelmann Viertel Gigabyte

    Qualität keine Ahnung. Nur bei Legalität bin ich mir ziemlich sicher: Ja - Deine ist latürnich Illegal!

    J2x
    [Diese Nachricht wurde von j2x am 16.03.2003 | 21:09 geändert.]
     
  17. clou3

    clou3 Byte

    habe mir eine vollwertige winme-cd erstellt, indem ich mir die im netz befindliche datei german-precopy1 heruntergeladen habe und sie anstatt der orginaldatei precopy1 auf die neue cd gebrannt habe.
    hat alles wunderbar funktioniert.
    gibt es qualitätsunterschiede im vergleich zu der vorgehensweise, wie du sie mir empfohlen hast.
    gruß frederic
     
  18. Jörn Stadelmann

    Jörn Stadelmann Viertel Gigabyte

    1. Versuch

    http://www.heise.de/ct/ftp/result.xhtml?url=/ct/ftp/01/10/108/default.shtml&words=Windows%20ME

    2. Versuch

    http://www.heise.de/ct/ftp/result.xhtml?url=/ct/ftp/01/12/230/default.shtml&words=Windows%20ME

    Damit erhälst du eine normale Me CD

    J2x
     
  19. franzkat

    franzkat CD-R 80

    Hallo Frederic !

    Das könnte Schwierigkeiten geben, da Recovery-CDs häufig so angelegt sind, dass sie als Installationsinstrument nur funktionieren, wenn eine spezielle Hardwarekonfiguration da ist. D.h, wenn du Mainboard oder Festplatte austauscht, kannst Du häufig nicht mehr mit der Recovery-CD installieren.Es gibt aber die Möglichkeit, aus der Recovery-CD eine vollwertige, unbeschränkte CD zu machen.Dazu solltest Du mal im Web mit dem Begriff "Recovery-CD" recherchieren.

    franzkat
     
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