1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Redtube-Abmahnwelle - rechtliche Fragen

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by cadfreak, Dec 18, 2013.

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  1. cadfreak

    cadfreak Byte

    Hallo PC-Freunde,

    kürzlich ging die o. g. Abmahnwelle durch die Medien, mit der sich offenbar unseriöse Anwälte das Weihnachtsgeschäft finanzieren wollten. Die Berichterstattung darüber erscheint mir in vielen Punkten unlogisch und widersprüchlich, deshalb hätte ich dazu einige Fragen zum Verständnis:

    Inwieweit kann das alleinige Aufrufen einer Internetseite "illegal" bzw strafbar sein?

    Praktisches Beispiel: du suchst mit Google nach einem bestimmten Begriff und sortierst Dutzende von Internetseiten durch, das meiste davon ist Müll und du klickst es wieder weg.
    Kann es dabei notwendig/ratsam sein, sich gegen o.g. Konsequenzen zu schützen?
    Wenn ja, gibt es ein zeitliches Limit, z. B. soundsoviel Sekunden Aufruflänge, ab wann der Straftatbestand erfüllt ist?

    Stichwort "Download":

    Jahrzehntelang war das Aufnehmen von Musik aus dem Radio erlaubt und stellte, sofern allein für den privaten Gebrauch, keine Urheberrechtsverletung dar.
    Warum gilt dies für das "downloaden" von Filmen etc. aus dem Internet offenbar nicht, obwohl es doch vergleichbar nichts anderes ist?

    Wenn ja, ist ein "Download" überhaupt möglich, wenn der Betreiber der Internetseite diese Funktion gar nicht anbietet?
    (ich meine hier keine screencopy etwa mit "SnagIT"!)

    Wenn nein, warum bieten "Youtube" u. ä. Seiten einen "Download" an, wenn sie sich hinterher über "Urhenberrechtsverletzung" beklagen, sobald ein Internetnutzer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht?

    Auf welchem Weg geschieht die Ermittlung des Internet-Nutzers über die sog. IP-Adresse?

    Inwiefern stellt das vom Internet-Provider herausgegebe Log-Protokoll einen gerichtsverwertbaren Beweis dar?
    Dieses ist doch jederzeit manipulierbar, viel leichter als Fotos und Filme, die aus diesem Grund ebenfalls i.d.R. kein gerichtsverwertbares Beweismaterial darstellen.

    Wie sicher ist im Hinblick auf o. g. Konsequenzen ein Internetnutzer im Internetcafe bzw. wer haftet hier im Falle einer angeblichen "Urheberrechtsverletzung"?

    Ich finde, diese Fragen gehen uns alle an und es wundert mich, warum darüber nicht viel mehr diskutiert wird!

    Tschüss
    c.
     
  2. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Wenn man vom ungünstigsten Fall ausgeht, dass man sich durch bloßes Ansurfen von Seiten einer Urheberechtsverletzung schuldig machen kann, darf man nicht mehr online gehen, um sicher zu sein.
    Der Browser folgt selbstständig Weiterleitungen, die man nicht kontrollieren kann. Auf diesem Wege können IPs festgestellt werden von Leuten, die gar nicht die Absicht hatten, auf eine bestimmte Seite zu gehen.
    Rein Rechtlich muss einem eine Absicht nachgewiesen werden, um jemanden schuldig sprechen zu können. Abmahnungen sagen nichts über Schuld aus. Wenn man sie unterschreibt, geht man aber eine Verpflichtung ein, das nicht mehrt zu tun, was einem vorgeworfen wird. Die Gebühr ist auch keine Strafe, sondern Entschädigung. Strafe muss man dann zahlen, wenn man noch mal [lt]hereingelegt[/lt] erwischt wird.
     
  3. cadfreak

    cadfreak Byte

    Vielen Dank, aber meine Fragen bleiben dennoch offen:
    1. Mit welchem Recht kann es denn verboten/strafbar sein, auf eine bestimmte Seite im Internet zu gehen?

    Natürlich habe ich eine Absicht: Ich will mich informieren!

    Was ist daran verboten? Dann dürfte ich mir ja nicht einmal eine Zeitung kaufen, denn ich könnte ja etwas darin lesen, was ich nicht wissen darf?!!
    Bitte erkläre mir mal diese Logik!

    2. Mit welchem Recht kann jemand eine "Gebühr" gegen einen Internetnutzer erheben, der doch schon an seinen Provider z.B. die Telekom Gebühren zahlt?

    c.
     
  4. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Wieso soll ich die Logik von Abmahnanwälten erklären? Die Haben Homepages, auf denen sie ihre Sichtweise darstellen.
    Ansonsten empfehle ich mal das Urheberrechtsgesetz zu lesen.
     
  5. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nimm Musik weiter aus dem Radio auf und du hast kein Problem. Solltest du bereits ein "Problem" haben, ist ein Anwalt deiner Wahl der bessere Ansprechpartner als ein Forum.
     
  6. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Jupp, in der analogen Welt war noch alles ok.
     
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