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Reparaturzeiten, hier Samsung

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by Robert999, May 26, 2008.

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  1. Robert999

    Robert999 ROM

    Habe am 4.4. einen DVD-DL Brenner SH-S202N eingeschickt, da er beim Schreiben immer wieder abbrach.
    Habe nach 6 Wochen am 20.5. mal nachgefragt, wann der Brenner zurückkommt.

    Samsung Deutschland war nicht mal in der Lage zu sagen, wann die Rücksendung zu erwarten ist. Auch in der folgenden Tagen nicht.

    Service stelle ich mir anders vor.:aua:

    Wer hat Erfahrung mit Reparaturzeiten, bes. mit Samsung?:(
     
  2. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    So ein Brenner im Wert von 27 Euro ist ein Wegwerfprodukt,
    Reparatur, Einsenden usw. lohnt da nun wirklich nicht.
     
  3. Robert999

    Robert999 ROM

    Hallo Wolfgang77
    Das ist wohl eine Binsenweisheit oder bist Du in der Samsung Serviceabteilung?:jump:
    Auch wenn der Brenner nur € 30,- inkl. Versand gekostet hat, hat jeder Hersteller die Pflicht ein einwandfreies Produkt zu liefern. Wenn ihm dann die Prüfung zu teuer ist, nehmen sie ein neues oder gleichwertiges Produkt aus dem Regal. Die Eigenkosten dürften sogar erheblich nierdiger liegen.
    Ein Hersteller Samsung sollte das seinem Namen schuldig sein. Asiaten legen doch soviel Wert auf Wahrung des Gesichts.

    Also, wer hat ähnliche Erfahrungen mit Servicezeiten, mit Samsung oder anderen?:guckstdu:
     
  4. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Plextor Brenner = 11 Wochen. Allerdings hatte ich den Fehler gemacht, diesem beim Händler abzugeben und nicht direkt zu Plextor zu schicken.
     
  5. Rattiberta

    Rattiberta Halbes Gigabyte

    Hm, ich habe vor einiger Zeit in einem Onlinegeschäft eine Samsung-Festplatte gekauft. Innerhalb der ersten 6 Monate (Gewährleistungsfrist) gab diese ihren Geist auf.
    Nach Rücksprache mit dem Händler habe ich ihm diese zurückgeschickt, und erhielt eine neue.

    Wenn der Defekt* in den ersten 6 Monaten erfolgt, dann ist der Händler Dein Ansprechpartner, nicht der Hersteller.

    * selbstverschuldete natürlich ausgenommen


    MfG
    Rattiberta
     
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