1. Bitte immer die Rechnerkonfiguration komplett posten!
    Vollständige Angaben zur Konfiguration erleichtern die Hilfestellung und machen eine zügige Problemlösung wahrscheinlicher. Wie es geht steht hier: Klick.
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  2. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Reperatur Samsung R70

Discussion in 'Notebooks, Netbooks' started by Baloo the Bear, Jan 4, 2008.

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  1. Hi

    Ich habe hier ein defektes Samsung R70-Aura T7100 Devin stehen, bei dem das Mainboard kaputt ist. Ich habe das Notebook aus einer Insolvenzmasse eines Unternehmens erworben zusammen mit einigen anderen Notebooks, doch bei diesem ist der Garantiesigel zerstört. Die Reperatur bei Samsung würde fast 900 Euro kosten, das wäre es mit nicht wert, daher suche ich nach Alternativen. Ich habe jetzt ein wenig im Netz gesucht und wollte mal wissen, ob hier jemand schoneinmal Erfahrung mit Reperaturdiensten im Internet wie www.notebook-klinik.de/ gemacht hat? Oder ob es sich lohnt dieses Gerät als defekt bei eBay zu verkaufen?

    Einen schönen Freitagnachmittag wünsche ich noch...
     
  2. Sele

    Sele Freund des Forums

    Selbst ein zerstörtes "Garantiesiegel" befreit den Garantiegeber nicht von seinen Pflichten. Es kommt nun ganz darauf an, aus welchem Anlass das Siegel zerstört wurde. Ist beispielsweise lediglich ein RAM-Riegel entfernt/hinzugefügt worden (oder ähnliche leicht austauschbare Teile), so gilt dies nicht als unzulässiger Eingriff. Dazu gibt es auch einschlägige Urteile, die eindeutig feststellen, dass PCs von Haus aus aufrüstbare Geräte sind und die Inanspruchnahme dieser Eigenschaft keinen Einfluss auf Gewährleistung/Garantie hat, selbst wenn dabei ein solches "Garantiesiegel" zerstört wurde.
    Natürlich darf bei einer solchen Umrüstung kein sonstiger Schaden verursacht worden sein.
     
  3. An dem Notebook sind einige Kratzer und eine Delle an der Stelle der Festplatte, daher werde ich mich nicht mit Samsung darüber streiten, da ich nicht weiß, was mit dem Notebook passiert ist, es war halt dabei und ich habe mir gedacht, irgendwie werde ich es schon los. Daher werde ich nicht versuchen mich noch auf die Garantie zu berufen, ich habe ehrlich gesagt auch keine große Lust, mich näher mit dem Kundenservice von Samsung außereinander zu setzen. Aber trotzdem danke für deine Hilfe, auch wenn sie noch zu keiner Lösung führt :)

    Ballo the Bear
     
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