1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Riesen Problem mit 1&1...Vertrag zusatnde gekommen?

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by muckellita, Sep 26, 2007.

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  1. Hallo,

    habe ein riesen Problem mit 1 und 1. Vor drei Monaten sind wir in unsere neue Wohnung gezogen. Also habe ich das Angebot von 1&1 angenommen für ein Komplettpaket. Als ich nach drei Wochen keinen mucks gehört hatte rief ich an und erfuhr, dass der Auftrag storniert wurde - Komplettpaket von 1 und 1 nicht möglich. Super verärgert über die nicht an mich weitergegebene Info legte ich auf. Zwei Tage später wollte ich es nochmal probieren, ein Mitarbeiter von 1 und 1 sagte mir, dass wir einen Telekom Anschluß brauchen. 1 und 1 würde sich darum kümmern, wir würden dann 16,37 an T-Com zahlen und die Differenz zu dem Komplettpreis an 1 und 1, ebenfalls wollte 1 und 1 die bereitstellungsgebühr der Telekom übernehmen. Ich willigte ein und bat um schriftliche Bestätigung. Nach zwei Wochen war immer noch nichts passiert. Es flatterte ein standart Brief ein, in dem stand, dass es kein Komplettpaket geben würde und ich doch nochmal anrufen sollte. wohlgemerkt habe ich bislang 60 Euro in der Hotline gelassen.Ich war sehr sauer. Also kümmerten wir uns selber um einen T-Com Anschluss. Am 18.09.2007 rief ich erneut bei 1 und 1 an. Wegen einem reinen DSL Anschluss. Telefonisch wurde der Auftrag entgegengenommen. Am 19.09 um 5 Uhr morgens kam der Bestelleingang. 4 Std später, überlegte ich es mir und dachte, es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich den hinterherrenne und die sich nicht an Abmachungen halten. Also schrieb ich eine Email und gab an, den vertrag nur zu wollen, wenn die versprochenen leistungen erbracht werden würden. Daraufhin kam folgende Mail:

    Sehr geehrte Frau Hemme,

    Sie haben uns um Stornierung Ihres 1&1 DSL Auftrages gebeten.

    Bei der Beauftragung von 1&1 Surf & Phone 2.000 haben Sie sich für eine
    schnellstmögliche Schaltung des DSL-Netzanschlusses entschieden. Damit
    haben Sie uns beauftragt, die Schaltung Ihrer DSL Leitung noch während
    der laufenden Frist für Ihr Widerrufsrecht sofort auszuführen.

    Wir haben daher auf Ihren Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit der
    Ausführung der beauftragten Leistung begonnen und haben auch bereits
    einen kurzfristigen Schaltungstermin am 19.09.07 erhalten. Ein Widerruf
    Ihres Auftrages ist uns nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie dazu
    unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

    „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der
    Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
    Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
    wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses
    beauftragen etc.).“

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns die Stornierung Ihres
    Auftrags nach den hier bereits getätigten Aufwendungen nicht mehr
    möglich ist.

    Wenn Sie eine Kündigung zum Ablauf der Vertragslaufzeit wünschen, führen
    Sie diese bitte online unter https://vertrag.1und1.de durch.

    Melden Sie sich dazu bitte einfach mit Ihrer Kundennummer und dem
    Passwort an, welches Sie auch im 1&1 Control-Center verwenden. Sie
    können auch alternativ Ihre Benutzerkennung/Login-ID und Ihr
    Internet-Zugangskennwort verwenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Vertragskundenservice
    1&1 Internet AG



    Ich habe weder was unterschrieben noch denen eine Einzugsermächtigung gegeben. Trotzdem wurden gestern 9,60 E Porto für den WLan Router abgebucht. Obwohl ich auch eine email geschrieben habe, dass ich diesen nicht möchte und von meinem Widerrufsrecht gebrauch mache. Wie verhalte ich mich jetzt??? Die schalten übermorgen einfach frei, obwohl ich das gar nicht will. ich habe die nie ausdrücklich beauftragt umgehend freizuschalten. ich habe nur mit denen telefoniert??? Hilfe!!! :bahnhof:

    MfG Jule
     
  2. X.MAN

    X.MAN Moderator

    Na was denn nun?!
     
  3. Ich habe denen denen mitgeteilt, dass für mich nur ein Vertragsverhältnis in Frage kommt, wenn mir schriftlich bestätigt wird, dass meine Forderungen auch akzeptiert werden. Der Herr wollte dieses bestätigen und nur unter der Premisse sollte der vertrag zustande kommen. Es wurde nie von einer vorzeitigen Freischaltung und somit dem Verzicht auf den Widderuf gesprochen
     
  4. X.MAN

    X.MAN Moderator

    ...Na dann widerspreche mal die Beauftragung, was aber nicht gelingen wird! :rolleyes:
    Ich kann auch nicht nachvollziehen, der drang bei 1 u.1 einen DSL-Anschluss zu bekommen.
    Naja, vielleicht hast Du ja glück...
    :wink:
     
  5. am telefon kannte ich doch gar keine AGB´s, Widerrufsbelehrungen etc. Diese habe ich erst mit der bestätigung bekommen und sofort widerrufen. Das ist doch nicht legal. Wie soll ich vorgehen. Wie sind meine Rechte etc??
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Also wenn mich nicht alles täuscht, kann man die Widerrufsfrist nicht per AGB verkürzen. Du solltest mal einen Anwalt/Verbraucherzentrale befragen.
     
  7. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Doch, es gibt Kundenaufträge, auch im "Fernabsatz", jedoch kein "Haustürgeschäft", die mit einem speziellen Kundenauftrag eingeleitet werden. In solchen Fällen ist der Lieferer berechtigt, den Widerruf auszuschließen, oder dem Kunden die in diesem Zusammenhang entstandenen und zu erwartenden Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
     
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