1. Liebe Forumsgemeinde,

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Riesen Probleme mit 1und1. Wer weis Rat?

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by Chris880, Sep 10, 2008.

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  1. Chris880

    Chris880 ROM

    Hallo zusammen,

    hoffentlich kann mir hier jamdn helfen.

    Ich bin seit 09.12.2007 Kunde bei 1und1. Zum 01.08. diesen Jahres bin ich nun innerhalb einer Postleitzahl umgezogen. Das war ja soweit auch kein Problem. Ich habe meinen Umzug bei der "1und1-Umzugshotline" angezeigt, und auf die Vergabe eines Technikertermins gewartet (dass das lt. 1und1 bis zu acht Wochen dauern kann habe ich da schon geschluckt).

    Ein Paar Tage später bekam ich jedoch von 1und1 einen Anruf, dass es Ihnen leid tut, aber der von mir abgeschlossene Vertrag kann aus technischen Gründen nicht mehr umgezogen werden. Ich müsste daher einen neuen 24-Monatsvertrag abschliessen, und Ihnen die zur Verfügung gestellte Technik zurück schicken. Da ich doch sehr überrascht war, lies ich mir das auchnoch schritlich bestätigen.

    Auf meine telefonische Nachfrage, welche Alternative mir zu dem "neuen" Vertrag angeboten werden könnte, bekam ich als Antwort, dass man meinen Vertrag gegen eine Einmalige Kündigungsgebühr in Höhe von 59,00 € per sofort beenden würde. Ich müsste dazu jedoch eine schriftliche Kündigung einreichen.

    Gesagt getan. Noch am selben Tag habe ich eine Kündigung per FAX und per einschreiben an 1und1 geschickt, und einen neuen Vertrag über Alice-DSL beantragt.

    Inzwischen habe ich von 1und1 bereits die dritte Antwort per E-Mail bekommen, in der man sich darauf bezieht, dass ein Umzug kein Kündigungsrecht nach sich zieht. Auf meine Anfrage hin, was mit dem Angebot der Vertragsufhebung ist, wird nicht eingegangen.

    Weis jemand wie hier die Rechtslage ist? 1und1 meint nun, dass sich durch meinen Umzug die Vertragsverhältnisse einseitig geändert haben, und dass nicht zu Lasten der 1und1 Internet AG gehen kann. Dass ich auch ohne Bereitstellung dazu verpflichtet bin den monatlichen Rechnungsbetrag zu zahlen.

    Wie verhällt es sich nun, wenn ich aufgrund des Angebotes des 1und1-Mitarbeiters (hierfür sind Zeugen vorhanden), bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen habe?

    Hoffentlich kann mir jemand ein Paar Ratschläge geben, da die Telefonate und E-Mails ohne weitere Erkenntnisse langsam nerven...

    Vielen Dank schonmal

    Grüße Chris
     
  2. Es ist eigentlich ganz einfach. Du hast einen Vertrag auf deine alte Adresse abgeschlossen. Damit waren beide Parteien einverstanden. Jetzt ziehst du um und bringst 1und1 dazu, dass Sie dir die Leistung nicht mehr liefern können. Du hast den Vertrag also einseitig verändert. 1und1 hat auch versucht dir zu helfen, kann aber den Vertrag nun mal nicht umziehen.
    Eine einseitige Vertragsänderung ist rechtswidrig und 1und1 könnte sogar Schadensersatz von dir verlangen. Dies tun die aber nicht. Zu deinem Glück! Das würde sehr teuer werden.
    Und das mit den "Freikauf" ist eine reine Kulanz-Angelegenheit. Dir wurde nunmal keine Kulaunz gewährt. Schlechten Tag erwischt würde ich sagen. Da kannst Du so viele Zeugen haben wie du willst.

    Das klingt alles hart und nimm es bitte nicht persönlich, aber du hast nunmal die AGB's akzeptiert. Das ist einfach Tatsache!
     
  3. @Spirit
    Das ist soweit nicht richtig!
    Nach deiner Aussage, ist es jedem 1und1 verboten umzuziehen! :confused:
    1und1 bietet seine Leistungen an! Der Kunde bezahlt diese Dienstleistung!
    Wenn der Anbieter dieser Leistung nicht nachkommen kann (Umzug), dann ist der Kunde doch nicht der in den Sack gekniffene! :mad:

    1und1 hat die Pflicht, dem zahlenden Kunden seine Dienstleistung zu geben, im Rahmen der AGB`s, und diese sagen, dass 1und1 in der ganzen BRD verfügbar sind! Also kann ich den Kunden doch nicht verbieten umzuziehen! Andere Anbieter machen das ohne Probleme!

    Meines Erachtens, kann der Kunde den Vertrag kündigen mit der Begründung, dass eine Seite den Vertrag nicht mehr erfüllen kann. Ohne Stornogebühren o.ä.

    An den Threaderöffner:

    Wenn du einen Rechtsschutz hast, würde ich diese Angelegenheit dem Anwalt deines Vertrauens geben! :cool:
     
  4. Chris880

    Chris880 ROM

    Vielen Dank für die Antworten.

    Leider deckt meine Rechtschutz (wie im Übrigen die meisten in Deutschland) Rechtsstreitigkeiten wegen Vertragsangelegenheiten nicht ab. Aber wir werden trotzdem versuchen alle Register zu ziehen.

    Ob 1&1 in ihren AGB´s darauf hinweist was im Falle eines Umzuges passiert oder nicht, spielt für mich im Moment auch eher eine untergeordnete Rolle. Mir wurde aufgrund meiner Anfrage eine Aufhebung gegen eine Gebühr zugesagt (dafür besteht eben der Zeuge). Aufgrund dieser Aussage, und NUR aufgrund dieser Aussage, habe ich bei Alice einen neuen Vertrag abgeschlossen. Da sehe ich im Moment eher einen Ansatzpunkt.

    Aktuell warte ich mal wieder auf Antwort druch 1&1. Mal sehen was die dann ergibt. Werde jedenfalls weiter berichten. Bin auch weiterhin für jede Meinung/Tipp dankbar...

    Ciao Chris
     
  5. Hallo Chris,

    um einen kurzen (ich hoffe das ist kein Spam) Ausflug in Sachen Rechtsschutz zu machen: Wenn du eine Privatperson bist, davon gehe ich aus und du den Privatrechtsschutz eingeschlossen hast (das ist in 90% der Fälle der Fall), dann besteht auch Versicherungsschutz für Vertragsangelegenheiten!!! Ein komplett Rechtsschutz beinhaltet Privat, Beruf, Verkehr und Wohung/Haus! Um den Privatbereich baut sich dann alles auf!
    Anders sieht es bei Selbständigen / Unternehmen aus! Diese Verträge haben sehr selten einen Vertragsrechtsschutz!
    Informiere dich bei deiner Gesellschaft! Wenn du unzufrieden bist, dann kann ich Dir einen guten Tipp für eine gute Rechtsschutzgesellschaft geben ;)

    Fazit: Eine Verbraucherzentrale kann Dir zwar einige Tipps geben, wird Dir aber niemals Rechtsbeistand geben! Das können die nicht!

    Der Anwalt ist sehr wohl in der Lage, den Zeugen zu höhren und Ihn in seinen Schreiben an den Provider zu erwähnen! Wenn 1und1 schlau ist, dann lassen sie die Sache fallen, weil du den Prozess gewinnen würdest!

     
  6. natürlich sind die Verträge deutschlandweit nutzbar... über Analog oder ISDN zB.
    Dem Kunden wird auch nicht verwehrt, dass er umzieht. Dies kann er jederzeit und so oft er will tun.
    Nur wenn 1&1 den Vertrag einseitig ändern würde, würde der betreffende Kunde sofort aufspringen und rummotzen, dass das doch nicht wahr sein kann.
    Der Kunde ändert mit einen Umzug den Vertrag einseitig, da dieser auf die alte Anschrift geschalten wurde.
    Und das 1&1 keine Leistung bringt ist völliger Schwachsinn, da er doch das Internet immer noch nutzen kann... halt nur langsamer und unbequemer. Aber das Internet ist da. Und da die Verträge eh bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit geschalten sind, ist ein Download von zB 7 kB vertragsgemäß.
    Kann sein, dass du aus kulanz irgendwann mal rausgelassen wirst, weil du den Mitarbeitern einfach nur aufn Sack gehst, darauf würde ich aber nicht hoffen.

    Ganz kurz zusammengefasst erfüllt 1&1 den Vertrag, du aber durch die einseitige Vertragsänderung nicht.

    Auf die Verbraucherzentralen würde ich mich auch nicht stützen, da ich es unter anderem schon erlebt habe, dass die total irrsinnige "Tipps" geben, da die selbst nicht mit dem AGB's vertraut sind.
    Die berufen sich manchmal auf Gerichtsurteile, die zum Erfolg führten, da irgend ein Punk in den AGB's (zB bei einen anderen Anbieter) gefehlt hat und somit ausgenutzt werden konnte. Doch wenn das bei deinen AGB's nicht so ist, kannst du das Urteil schon wieder vergessen.
    Besorg dir schonmal ein 56k-Modem für den Fall der Fälle.

    Diesen Beitrag auch wieder nicht persönlich nehmen, aber du hast dem allen doch bei Vertragsabschluss zugestimmt.

    Und noch nen kleinen Tipp am Rande:
    deinen Zeugen kannst immer noch vergessen.
    Hast du die Zusage schriftlich oder per E-Mail bekommen?
    Ich glaube nicht... also spar dir den Zeugen.

    Genauso kann ich jetzt sagen, dass du mir vor drei Wochen eine Million Euro auf mein Konto überweisen wolltest... wir haben das doch so abgesprochen.
    Selbst mit 5 Zeugen würde ich damit nicht durchkommen.

    Erst schriftlich bestätigen lassen und dann den nächsten Vertrag abschließen. Damit fährst du in Zukunft viel besser!

    Schönen Tag noch.
     
    Last edited: Sep 11, 2008
  7. Silvester

    Silvester Viertel Gigabyte

  8. Is ja zu geil: aus der Sendung vom 23.10.2004
    :ironie: Hast du nichts älteres gefunden?
    Nur mal so zur Info: die AGB's haben sich seit dem schon öfters geändert!
     
  9. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Über manches was hier Geschrieben wurde kann ich nur Schmunzeln.
    Vertragsrecht findet da sein Ende wo es unzumutbar in Persönlichkeits Rechte eingreift.
    Ob Du aus privaten oder Beruflichen Gründen Umziehst spielt keine Rolle,
    hier greift ein Sonder Küńdigungsrecht.


    Gruß
    neppo
     
  10. Das stimmt nicht ganZ! Das Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn der Dienstleister nicht in der Lage ist, seine Dienstleistung an den Mann zu bringen! Das ist meines Erachtens dann, wenn der Kunde ins Ausland geht! Nicht wenn er in der BDR bleibt! Solange 1und1 irgendwie eine Internetverbindung gewährleisten kann, besteht kein Sonderkündigungsrecht!

    PS: Entschuldigung, ich hatte mich überlesen und nicht gemerkt, dass der betroffene Kunde doch noch eine "Internetverbindung" hat, wenn auch was lahm :D
     
  11. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Etwas aktueller: http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/dsl/praxis/162616/dsl_vertraege_vorzeitig_kuendigen/

    Ich bezweifel, dass man durch Umzug ins Ausland einfach so ein Sonderkündigungsrecht hat. Vertrag ist nun mal Vertrag. Ansonsten könnte ich ja einfach in Ausland ziehen und meinem Vermieter sagen: "Ätsch, du bekommst keine Miete mehr, weil ich die Wohnung nicht mehr nutzen kann. Ich kündige mit sofortiger Wirkung." Wobei hier der Unterschied besteht, dass es keine Mindestvertragslaufzeit gibt, sondern nur eine Kündigungsfrist.
     
  12. Richtig! Natürlich kann man diese Paragraphen nicht auf alle Lebenslagen ummünzen! Bei einer Wohnung ist natürlich die Kündigungsfrist einzuhalten!

    Aber bei einer "Dienstleistung" ist die Gesetzgebung etwas anders!
     
  13. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Kannst Du das beweisen? Z.B. mit einem Link zu einem Gesetz oder Urteil o.ä.?
     
  14. Gib mir noch was Zeit, ich werde die entsprechende Gesetze online stellen!

    Er wird gute Karten haben! :cool:
     
  15. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Vorab: Der folgende Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

    Ich habe mich mit diesem Thema nochmal etwas beschäftigt. Im Internet erhält man leider keine verbindliche Rechtsberatung. Was ich gefunden habe ist folgendes:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonderkündigung-von-Telefonanschluss-+-DSL__f9504.html

    Der Artikel ist zwar schon etwas älter. Was ich hier aber interessant finde, ist der Abschnitt, in dem steht, dass die Kalkulation der monatlichen Kosten auf die Mindestvertragslaufzeit umgerechnet wird. Sprich, das Angebot ist deswegen so günstig (was man unter günstig versteht, ist jedem selbst überlassen ;)), weil der Kunde für 12 resp. 24 Monate gebunden ist. Durch eine vorzeitige Kündigung unterwandert man also die Kalkulation des Vertragspartners. Ein Umzug fällt erst einmal in den Risikobereich des Kunden.

    Weiter: http://www.ip-phone-forum.de/showpost.php?p=1141159&postcount=8

    Hier wird §626 BGB erwähnt. Dieser wird anscheinend von Fall zu Fall anders dargelegt bzw. interpretiert. Man kann sich wohl demnach nicht einfach auf diesen Paragraphen berufen und ein Sonderkündigungsrecht einfordern.

    Und hier: http://www.netzwelt.de/news/67647_2-umzug-und-dsl-das-wird.html

    Freenet bietet hier ein Sonderkündigungsrecht an, wenn der Kunde ins Ausland zieht. Hier wird von höherer Gewalt gesprochen. Freenet fordert allerdings einen Betrag für die vorzeitige Kündigung (vermutlich als Ausgleich für die Kalkulation, die auf der gesamten Vertragslaufzeit basiert).

    Insgesamt wird demnach jeder Fall einzeln entschieden und abgewogen, was zumutbar ist und was nicht. In allen Fallen und auch bei der Suche bei Google liest man, dass es meistens kein Sonderkündigungsrecht gibt bzw. man auf Kulanz des Vertragspartners hoffen muss.

    Zurück zum Fall von Chris880:

    Seltsam finde ich hier, dass der Anschluss nicht umgezogen werden kann, aber ein komplett neuer Vertrag möglich ist. Demnach war eine Versorgung durch 1&1 stets möglich. Wieso wurde dieses Angebot nicht angenommen? Aus Kulanz hat man das Sonderkündigungsrecht angeboten. Dies ist durch Zeugen beweisbar. Hier würde ich dann mit einer Fristsetzung und Erwähnung des Zeugen nochmals einen Brief an 1&1 schicken, evtl. mit Absprache eines Anwalts, sofern die Kosten gedeckt werden - oder nachfragen, was eine Rechtsberatung kostet.

    Edit: Hier nochmal zwei weitere, etwas aktuellere Fälle:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonderk%FCndigung-DSL-Vertrag__f42898.html
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonderk%FCndigung-bei-Umzug__f37992.html

    Interessant finde ich hier folgendes:
     
    Last edited: Sep 14, 2008
  16. h.koehler

    h.koehler Byte

    Hallo,
    alle Provider müssen ein Sonderkündigungsrecht aus besonderen Gründen einräumen, das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Entscheidend ist, was ist unter einem besonderen Grund zu verstehen und da scheiden sich die Geister....während die einen schon bei einer Verlangsamung der Verbindung von 10Kbit einen besonderen Grund zur Kündigung sehen, sage andere ein besonderer Grund ist nur das Ableben des Kunden....ob nun ein Umzug, aus was für Gründen auch immer, als besonderer Grund anerkannt wird, wird wohl ein Gericht entscheiden müssen....

    mfg
    h.koehler
     
  17. ...und jetzt wissen wir auch, warum unsere Gerichte vollkommen ausgelastet sind und die Rechtsschutzversicherungen immer teurer werden! :baeh::D
     
  18. Chris880

    Chris880 ROM


    Hallo nochmal...

    Also mein Problem wart eigentlich folgendes:

    "1&1 kann mir an meinem neuen Wohnort meinen am 09.12.2007 abgeschlossenen Vertrag nicht mehr zur Verfügung stellen. Allerdings wäre es möglich gewesen einen neuen Vertrag mit 24 Monaten (aber fast identischen Leistungen) abzuschliessen."

    Ich sehe nicht ein, dass ich für die selben Bedingungen und Konditionen einen komplett neuen Vertrag abschliessen muss. Hinzu kommt, dass mir frühestens in sechs bis acht Wochen ein Techniker geschickt werden konnte. Und das, obwohl ich 1&1 bereits vier Wochen vor meinem Umzug darüber informiert habe. Ich benötige privat einen Internetanschluss und kann es mir nicht leisten bis zu acht Wochen darauf zu verzichten. Das 1&1 darüber hinaus noch eine Umzugsgebühr von 49 € verlangt kommt noch hinzu...

    Daher habe ich mehrfach mit 1&1 telefoniert ob man denn keinen früheren Technikertermin bekommen könne...In einem dieser Gespräche wurde es mir dann zu bunt und ich fragte nach, ob ich hier aus meinem Vertrag heraus kann. Hier hat mir der Herr in der Hotline dann das Angebot mit der frühzeitigen Vertragsaufhebung gegen eine Gebühr von 59 € angeboten. Ich müsse aber noch eine schriftliche Kündigung übersenden. Das habe ich getan. Und als mir dann der Eingang meiner Kündigung bestätigt wurde, habe ich bei Alice einen neuen Vertrag abgeschlossen. Innerhalb von neun Werktagen hatte ich wieder Internet.

    Seit einigen Tagen werden nun meine E-Mails von 1&1 nicht mehr beantwortet. Auf das Angebot der Vertragsaufhebung wird generell nicht mehr eingegangen.

    Ich denke ich werde nun unseren Anwalt mit der Sache betrauen. Mal sehen ob er hier zum Erfolg kommt.

    Ciao Chris
     
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