1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Rückgaberecht

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by steverino, Apr 17, 2006.

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  1. steverino

    steverino ROM

    Hallo Leute!!
    Hab da ein Problem mit einem PC-Laden. Habe mir bei MC-Computer (Lange Laube, Hannover) einen PC zusammenstellen lassen. Ich dachte mir, wenn ich ihn dort (für 40€) zusammenstellen lasse, dann erspare ich mir den Ärger, als wenn ich ihn selbst zusammenbauen würde. Jetzt macht dieser PC nur Mucken, ich war schon 8 mal bei diesem Laden, damit er den Fehler behebt. Jetzt habe ich ihn zum neunten Mal hingegeben und kam auf den Entschluss, dass ich ihn am liebsten da lassen würde und meine 1.300€ wiederhaben will (ja, er war nicht billig). Weiß einer von euch, wie lange ich volles Rückgaberecht habe??? Würde mich über Antworten freuen!!Danke im Vorraus!!
    Steverino
     
  2. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Du bist hier im Hardware-Board. Schildere jetzt bitte dein Problem, das dieses Board betrifft.

    Danke
     
  3. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  4. Wingnut2

    Wingnut2 Viertel Gigabyte

    Rückgaberecht hast du überhaupt keins, ausser du hast das Teil online bestellt oder im Kaufvertrag stehts drinne.
     
  5. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Wie kommst du auf diese (nicht stimmende) Aussage?
     
  6. Wingnut2

    Wingnut2 Viertel Gigabyte

    das kommt jetzt drauf an was steverino mit "vollem Rückgaberecht" meint.
     
  7. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Was für einen Fehler kann der Händler nicht beheben?
    (Oft sitzt der Fehler auch vor der Kiste.)
     
  8. Hard_Disk

    Hard_Disk Byte

    Also das man kein Rückgaberecht hatt stimmt in keinem Fall. Wenn du den PC beim Händler gekauft hast, hast du zwei Jahre gewährleistung. Sollte innerhalb eines Halben jahres etwas fehlen hat man das Recht auf einen Sofortaustausch. Nach dem Gesetz hast du nach zwei Nachbesserungsversuche das Recht den PC zurückzugeben und den vollen kaufpreis erstattet zu bekommen.
     
  9. Wingnut2

    Wingnut2 Viertel Gigabyte

    Gewährleistungsanspruch ist aber kein Rückgaberecht. Was ist ein Sofortaustausch? Das ist wohl eher Kulanz und von Händler zu Händler verschieden. Der Händler hat die Wahl: Bis zu zwei Mal nachbessern oder Tausch.
    Danach ergeben sich dann weitere Rechte für den Käufer (z.B. Rückabwicklung des KV, Schadenersatzansprüche).
     
  10. Hard_Disk

    Hard_Disk Byte

    Richtig: Gewährleitung ist nicht gleich Garantie. Sollte innerhalb eines Halben Jahres etwas fehlen darf das Teil nicht erst zum Hersteller geschickt werden sondern muss gleich ausgetasucht werden, sollte es nicht auf Lager sein, muss es Bestellt werden. Mit dem rest haste auch recht. Zwei mal nachbessern oder Tauschen. Die weiteren Rechte sind dann den Kunden überlassen.
     
  11. Hard_Disk

    Hard_Disk Byte

    Hallo,

    mal ne Frage, was hast du denn für ein Problem, mit ist bekannt das die A8N Reihe von ASUS ein paar probleme mit lan hat. Hast du ein ASUS Board? Wie sehen nun die Probleme aus.
     
  12. steverino

    steverino ROM

    Hallo nochmal!
    Danke für die ganzen Antworten. Wenn ich im nachhinein darüber nachdenke, war das wirklich nicht das richtige forum für mich...tschuldigung an dieser Stelle. Das mit der verbraucherzentrale war n super tipp, hätte ich zwar auch drauf kommen können, aber nachher is man ja immer schlauer. das problem war, dass der pc nichtmal anging, das heißt, dass er, obwohl ich nur das netzkabel angeschlossen hatte, nicht hochfuhr. er ging zwar "an", also die lampen leuchten, lüfter gehen an, aber er zweigte nichtmal das board und gab auch diesen signalton nicht, dass die hardware ok ist. ich bin auch kein leihe, ich habe schon etliche pcs selbst zusammengebaut... da dies total oft vorkam, und ich immer wieder hin musste, und die total unfreundlich waren, will ich mein geld zurück. ich hatte den mangel mehr als drei mal und der mangel ist auch erhebich genug. danke nochmal für die hinweise, ich meld mich nochmal, wenn ich (hoffentlich) mein geld wieder habe:)
    vielen danke an alle!!!!!
    steverino
     
  13. Michael_x

    Michael_x Halbes Megabyte

    garantie:
    der hersteller steht in der beweispflicht. er muss dir nachweisen, das der fehler durch ein bedienungsfehler (z.B. OC) entstanden ist.

    du must dem hersteller 2 versuche lassen, einen fehler zu beheben, entweder durch reparatur oder durch austausch oder durch ersatz.
    was der hersteller macht, bleibt ihm überlassen
    beim dritten mal kannst du auf wandlung bestehen.
    allerdings muss bei den vorherigen male der selbe fehler aufgetreten sein.

    z.b.
    fehler 1 dvd-rom defekt
    fehler 2 ram defekt
    fehler 3 ram defekt

    keine wandlung möglich...
    der ram müsste nochmals defekt sein
    um das produkt (wenn es als KOMPLETTSYSTEM gekauft worden ist) zu tauschen.

    gewährleistung:

    du stehst in der beweispflicht.
    du must dem hersteller nachweisen, das das produkt ein fabrikationsfehler hat.
    du must dem hersteller versäumnisse nachweisen.

    man sollte also immer fragen, ob der hersteller 2 jahre GARANTIE gibt.
    oder ob er nur die gesetzliche garantiepflicht gibt.

    steht in den AGBs z.B. Garantie gemäß gesetzliche Garantiepflicht
    heisst das soviel wie 6 monate garantie, danach 18 monate gewährleistung

    steht in den AGBs z.B. 2 Jahre (oder mehr) Garantie so verlängert der Hersteller die gesetzliche Garantie.
     
  14. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    *Beitrag ins richtige Board schieb*
     
  15. genau, beim 3ten mal wo der selbe fehler auftritt besteht das recht auf tausch oder rücktritt vom kauf. allerdings ist zu beachten das der wert des rechners sinkt. das kann der händler geltent machen. berechnet wird dabei aber nur die zeit dir der rechner beim käufer ist. nach 3 jahren beträgt der wert null. reparaturzeiten werden abgezogen. (bsp.: rechner is 1 jahr und 1 monat alt, war insgesamt 1 monat zur reparatur, bleibt 1 jahr, restwert also 2/3 vom kaufpreis.
    ich weis nur nicht ob dies immer gilt oder nur nach ablauf der garantie/gewährleistung.
     
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