1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Rücksendekosten: Änderungen im Widerrufsrecht

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by cheff, Nov 24, 2004.

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  1. cheff

    cheff Megabyte

    Bin zwar nur Verbraucher, aber ich finde das Gesetz vollkommen in Ordnung, auch wenn es zum Nachteil des Verbrauchers ist. Ich kenne auch einige Leute die oft bestellen nur um dann dreimal die Hälfte wieder zurückzuschicken. Finde das dem Versand gegenüber nicht in Ordnung und wenn es nunmal so viele Menschen gibt, die diese Nummer abziehen, müssen eben (wiedermal) alle die Konsequenzen daraus ziehen. Vielleicht wird dann irgendwann auch nur noch bestellt, was auch wirklich gewollt ist.
     
  2. Bei diesem Gesetz brauch ich ja einfach nur ein paar Dummy-Teile mehr bestellen, um bei meiner Rücksendung über 40 Euro zu kommen ! Tolles Gesetz ! Kein Wunder, dass es der Wirtschaft so schlecht geht. POST und UPS profitieren davon.

    :jump:
    Beispiel:
    Ich kaufe für 100 Euro (Portofrei). Schicke am 3. Tag für
    41 Euro Waren zurück (brauche keine Portokosten bezahlen)
    und schicke nach 6 Tagen nochmals für 41 Euro Waren zurück. Was ist dann ? Es steht nicht im Gesetz, wie ich die
    Teile zurückschicken muß. Außerdem wurde mir portofreie Lieferung zugesichert wenn ich über 99 Euro komme. Bin ich aber am Ende gar nicht. Habe ja nur für 18 Euro gekauft.
    Trotzdem bin ich Portofrei ! Oder nicht ? :confused:

    Tolles Gesetz !
     
  3. MHA

    MHA Byte

    Siehe Beitrag cheff...
    ich denke, mehr ist dazu nicht zu sagen!

    :aua:

     
  4. Paddywell

    Paddywell Byte

    Wenn sich das wirklich so verhält, wie ihr schreibt, dann hat das Gesetz seine Sinn total verfehlt. Dann werde ich mir noch dreimal überlegen, ob ich mit meiner Ich-AG wirklich bei eBay anbieten will (und dann durch solche "netten" Kunden keinen Ertrag habe) oder doch lieber ALG II beantrage. :aua:
     
  5. tasabego

    tasabego ROM

    Wäre es nivht besser, wenn man es so veranlassen würde, dass die zurückgelieferte Ware, also dieser eine Artikel an sich, mindestens ein Wert von 40 € haben sollte, und dann erst der Verkäufer die Versandkosten übernimmt?
    Beispiel:

    Man kauft eine Jacke im Wert von 36 €, hinzu kauft der Käufer Socken im Wert von 5 € ---> Bestellung ist 41 €, also über 40 €, die gemeinsamen Versandkosten betragen 5,50 €.
    Nach alter Regel: Der Käufer lässt die Socken zurückgeben, auf Verkäufers Kosten, da ja die Gesamtbestellung über 40 € liegt und behält die Jacke.
    Jetzt bekommt der Käufer die 5 € zurück und die 5,50 € Versandkosten. Das Geiche gilt, wenn er die Jacke zurückgeben will.

    Mein Vorschlag:

    Damit der Verkäufer die Versandkosten für die Retour übernimmt, kann der Käufer nur bei einer Rücksendung von Jacke und (!) Socken dem Verkäufer die og.g Versandkosten für die Retour übernhemen.
    Will der Käufer nur die Jacke zurückgeben, dann muss der Käufer selber die Retourversandkosten tragen, da dessen Wert unter 40 € liegt. Das gleiche gilt für die Sockenware.

    Ahja, für alle leute die bei eBay was ersteigert haben:

    Quelle: http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1219218/1219218.html
     
  6. arentzen

    arentzen Byte

    Hallo,

    Ähm... so ist es doch. Im Artikel steht:

    Was natürlich bei Kleider-Bestellungen wenig Sinn ergibt. Allerdings muss man auch sagen, dass die großen Versender ohnehin immer ein Rückgaberecht einräumten (Versandhäuser wie Otto etc.) Macht ja auch Sinn, denn nicht immer weiß man, ob Größe L oder XL passend ist.

    Grüße
     
  7. tasabego

    tasabego ROM

    uuups, da war ich wohl ein Opfer der PISA-Studie.

    Sorry!
     
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