1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Rundfunkbeiträge selbst für Baufahrzeuge

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by first2, May 14, 2014.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. first2

    first2 Kbyte

    Ich würde als bereits privat zum Rundfunkbeitrag verpflichteter Bürger (Bürger = Auftraggeber politischer Dienstleister) gegen die Doppelveranlagung des Rundfunkbeitrages auf meiner Arbeitsstelle Verfassungsklage wegen räuberischer Erpressung einreichen, denn der bereits erhobene Rundfunkbeitragg berechtigt mich auch während meiner Arbeitszeit zum Erhalt der schon privat bezahlten Informationsleistung.

    Dies auf dem Arbeitsplatz erneut in Rechnung zu stellen ist eine politische Ungeheuerlichkeit sondergleichen.

    Von mir alimentierte Politikdienstleister, die sich so was ausgedacht haben, sollten von meinen Souveränskollegen (den anderen Bürgern) mit der nächsten Wahl in den Kerker der Geschichte verbannt werden - und dies ohne weitere Alimentation.

    Und wohin eine Judikative führt, die sich immer öfters zum Handlanger eines fragwürdigen Systems erniedrigt, lehrt uns die Geschichte.
     
  2. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Ich wünsche den Herren mal eine Baggerfahrt durch die Eifel.
     
  3. Gany

    Gany Viertel Gigabyte

    [ironie]
    Die Intendanten mit ihren armen Funkhäusern aus Holz, hätten auch mal wieder gern eine Lohnerhöhung.
    Die sind doch alle so schlecht dran dass es einen schaudert.
    [/ironie]

    Und jetzt soll auch noch eine Senkung der GEZ, um unglaubliche 0,50 € bis 0,70 €, in absehbarer anstehen.
    Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man fast schon wieder darüber lachen!

    Gruss
     
  4. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    Dein Anwalt würde dir einen Cognac einschenken, versuchen dich zu beruhigen und dir u.a. folgendes erklären:
    1.) der VGH ist nicht zuständig für Strafdelikte, sondern ausschließlich für Verfassungsrecht.
    2.) wäre "Räuberische Erpressung" als Tatbestand des StGB ein Offizialdelikt und würde daher von Amts wegen verfolgt. Hier bedarf es keiner "Klage einreichen" (Strafantrag)
    3.) wären in o. geschilderten Fall die Tatbestandsmerkmale der vermeintlichen "Räuberischen Erpressung" in keiner Weise erfüllt, weder subjektiv noch objektiv.
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page