1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Selbstverfasste Handbücher für kommerzielle Programme

Discussion in 'Smalltalk' started by Hummer, May 11, 2007.

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  1. Hummer

    Hummer Megabyte

    Ist es eigentlich legal Handanweisungen für Programme (keine free- oder shareware, sondern sowas kostenpflichtiges wie Nero und so) zu verfassen und zu verbreiten (kostenlos) und dafür Original-Ansichten der Programmfenster zu verwenden?
     
  2. Schitzo

    Schitzo Megabyte

    Ich denke es immer noch nicht. :rolleyes:
     
  3. Mylin

    Mylin Viertel Gigabyte

    Verwende Screenshoots und füge ein Wasserzeichen ein.
     
  4. Sele

    Sele Freund des Forums

    Selbstverständlich ist das legal.
     
  5. Hummer

    Hummer Megabyte

    Aber hat da nicht die Herstellerfirma auf die Bilder/Darstellung ein Copyright, welches beachtet werden muss?
     
  6. Mylin

    Mylin Viertel Gigabyte

  7. Sele

    Sele Freund des Forums

    Nein. Im Übrigen willst Du das alles eigentlich gar nicht wirklich wissen. Deine Intention geht in eine völlig andere Richtung.
     
  8. Hummer

    Hummer Megabyte

    Dochdoch.
    Ich will das wirklich gerne wissen.
    (.....und Dich natürlich etwas piesacken).

    Es erinnert mich nämlich auch etwas an einen Streit mit Steele und den Moderatoren.
    Alte Sache.
    Ich hatte mein Ava-Design an das Design von Steeles Ava angelehnt.
    Mit Verweis auf Copyright etcpp. wurde mir damals der Ava verboten.
    _______________________________

    Man braucht bei sowas also kein Einverständnis des "Verlages"?

    Man muss noch nicht einmal einen eindeutigen Quellenverweis in seine Handanweisung einfügen?

    Oder so eine Art "Disclaimer" wie:
    Ich weise darauf hin, dass die in der Handanweisung verwendeten Soft- und Hardwarebezeichnungen und Markennamen der jeweiligen Firmen im allgemeinen warenzeichen-, marken- oder patentrechtlichem schutz unterliegen.
     
  9. Mylin

    Mylin Viertel Gigabyte

  10. Hummer

    Hummer Megabyte

    Gemäß § 51 Nr. 2 UrhG ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe zulässig, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbstständigen Sprachwerk angeführt werden.

    (bb) Problematisch kann die Belegfunktion bei der Verwendung von "Screenshots" sein. Sie fehlt, wenn sich der Zitierende lediglich eigene Ausführungen ersparen und durch das Zitat ersetzen möchte. Zulässig sind sie aber beispielsweise in einer Rezension eines Computerprogramms, um die Bedienung zu erläutern


    Omanno.
    Ich bin doch kein Jurist.
    Was heisst das denn nun?
    Eine Handanweisung ist doch keine Rezension.

    Also darf ich doch nicht oder was?

    Die Wikipedia hält sich bei sowas vorsichtshalber z.B.ziemlich bedeckt.
     
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