1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Sennheiser ist dreist

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by Nevvermind, Mar 13, 2008.

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  1. Nevvermind

    Nevvermind Byte

    Hallo,

    Vor 1 Jahr habe ich mir das sennheisser pc 150 für 60€ gekauft. Nach ungefähr einem halben Jahr riss mir dummer weise das Kabel. Hatte zwar kein Kassenbeleg mehr aber sennheiser hat mir ein neues geschickt. 1 halbes Jahr drauf ging ein Lautsprecher nicht mehr. Habs wieder zurück gebracht und es wurde eingeschickt. Doch dann durfte ich erst mal 4 MONATE warten bis ich eine Antwort bekam. Die Reparatur würde wohl 40€ kosten.. Hmm 60€ kostet es und 40 € fürs reparieren, nie im Leben! Ich wollte es aller dingt zurück haben denn das Mikro und ein Lautsprecher ging ja noch ;) . Doch dann sagte der Verkäufer zu mir das ich doch bitte 20€ hinblättern soll damit sie es mir zurück schicken! Wie bitte!? 20€ fürs zurück schicken??? bisschen dreist oder?
     
  2. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    20,- € bedeutet ca. 10 bis 20 Minuten Zeitaufwand.

    Gerät prüfen, woran liegt es, das der Lautsprecher nicht geht? Angebot erstellen und an Händler senden. Defektes Gerät verpacken und versenden. Sind da 20,- € wirklich zu viel?

    Dir ist das Ganze keine 20,-€ Wert, aber das ist eine andere Sache.
     
  3. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...stimmt! Haben die doch nach 20 Jahren die Ersatzteilproduktion für meinen Kopfhörer eingestellt. Nun muss ich mich wohl oder übel die nächsten 5 Jahre (solange werden meine bevorrateten Ohrpolster noch reichen) nach was Neuem umgucken.
     
  5. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ...Nostalgiker?...
     
  6. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Sennheisser HD 424 ? ;)
     
  7. Nevvermind

    Nevvermind Byte

    Wie jetzt? Wenn ich den Verkäufer frag ob es auch ohne Kassenbeleg geht und er sagt er möchte es versuchen darf ich gleich mit einer Rechnung rechnen wenn es nicht geht? Dann sollen sie es doch bitte gleich zurück schicken und nicht lange dran rum experimentieren.
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    HD 540 reference II
     
  9. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...nö! Ich war bereit den dreifachen Neupreis meines Alten für einen Neuen auszugeben. Ich habe aber nichts gefunden, was vom Tragekomfort und Klang annähernd mit dem alten mithalten konnte.
     
  10. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ...schönes Teil. Kann dich verstehen ;)
     
  11. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Verleitung zur Steuerhinterziehung?
    Wenn Du etwas zur Reparatur einschickst, müssen sie doch zumindest schauen was ist, sonst hättest es ja erst gar nicht erst einschicken brauchen.
     
  12. Nevvermind

    Nevvermind Byte

    Aber überleg doch mal bitte es ist doch meiner Meinung nach Pflicht einen defekten Gegenstand zurück zunehmen(oder?). Ok mag sein das ich keinen Kassenbeleg mehr haben aber die Firma in der ich das headset gekauft habe wird ja wohl in ihrem Computer die Kopie haben. Außerdem denke ich mir mal das auf dem Headset 3 Jahre Garantie drauf ist. Ich hatte es 1 Jahr! Und dann finde ich es einfach nur dreist wenn die dann noch damit kommen das ich doch bitte 20€ zahlen soll. Ich finde das einfach nur unteraller Sau! :mad:
     
  13. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nö. Es kann auch seitens des Händlers eine Nachbesserung erfolgen. Vorraussetzung: das Gerät befindet sich innerhalb der Gewährleistung. Beachte aber die Beweislastumkehr nach 6 Monaten - d.h. DU musst ggf. beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand.

    Grundsätzlich ist für die Gewährleistung kein Kassenzettel nötig. DU musst nur nachweisen können, das betroffene Gerät bei diesem Händler gekauft zu haben. Das kann z.B. auch mittels eines Zeugen geschehen.

    Denkst du oder weißt du? Unabhängig davon kommt jetzt das große ABER. Das Thema "Garantie" ist gesetzlich nicht geregelt, d.h. der Hersteller kann die Regeln für die Inanspruchnahme der Garantie frei gestalten, da es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers handelt. Er kann z.B. sagen: bring mir den Kassenzettel oder ich bekomme 20 Euro für die Überprüfung des Gerätes. Das steht aber alles in diesen kleinen Beipackzetteln, welche du sicher gelesen und aufgehoben hast.
     
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