1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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"Sie dürfen kein geschütztes material benutzen"

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by Idraon, Oct 28, 2009.

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  1. Idraon

    Idraon ROM

    Guten Abend.
    Ich habe eine einfache frage, und ohne viel gerede fange ich einfach an.
    Ich habe mir eben ein Notebook bestellt. Ich wollte das Notebook etwas verschönern, und deshalb das Logo meiner Lieblingsserie als Folie bestellen, um es auf die Aussenseite zu kleben. Die Serie heisst "Supernatural" vielleicht kennt es ja wer.
    Nun ist das problem das bei dieser Seite stand "Sie dürfen kein geschütztes Material nehmen. Bitte bedenken sie das dies bei Verstoß automatisch weitergeleitet wird".
    Nun frage ich mich: Ist es verboten wenn ich den Schriftzug dort einschicke. Denn natürlich hab ich diese Serie nicht geschrieben und gedreht, aber ist es schlimm wenn ich mir das Logo auf eine Folie drucken lasse, um es später an meines Laptop zu kleben. Oder weiss jemand wenn das Verboten ist, wie ich das schnell selbst machen kann.
    Es wäre nett wenn ich schnell eine Antwort bekomme.
    Gruss Idraon
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Urheberrecht ist nicht einfach und wenn der Anbieter dir etwas nicht drucken will, steht es ihm natürlich frei. Schreib die Folienbude doch einfach mal an. Ich glaube nicht, dass ein Einzelstück für den Privatgebrauch ein Problem ist. Das mit dem "Weiterleiten" ist hingegen Quatsch, denn die Urheberrechtsverletzung entsteht nicht durch die Auftragserteilung an sich.


    *) Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verwendete Begrifflichkeiten und Zusammenhänge kommen aus meinem Gedächnis. Kann sein, dass die Dinge "offiziell" anders heißen, aber die "Richtung" sollte stimmen. Zu Risiken und Nebenwirkungen bitte einen Anwalt befragen.
     
  3. Mylin

    Mylin Viertel Gigabyte

    ... gibt doch Klebefolien zum selbst bedrucken.
     
  4. Hascheff

    Hascheff Moderator

    Aber er wird das Notebook sicher mal aus dem Haus tragen wollen.
     
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