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Software-Schnäppchen aus zweiter Hand - Lizenzen entscheiden

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by RaBerti1, Nov 24, 2003.

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  1. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Wer die hat, hat auch die Lizenz. Ob da nun noch irgendwo ein buntes Stück Papier rumwuselt, das kryptische Zeichenfolgen enthält, ist doch völlig Banane.

    Im übrigen hat der BGH entschieden, daß derjenige, der den Originalfreischaltcode nicht ständig greifbar hat, sich durchaus auch einer gecrackten Version bedienen darf -mit gecracktem Freischaltcode von den Schmuddelseiten des Internets-, wenn er denn tatsächlich Inhaber einer Originalversion je Rechner ist.

    Die Galle kommt mir hoch, wenn da einer den "Lizenz-Aufdruck" vom PC verhökern will. Oder nur das Handbuch mit dem bunten Stück Karton. Ja wo hat denn der Inhaber seine CD gelassen? Die sollte man ihm ans Knie nageln! Ohne Narkose! Der will seinen alten Kram doppelt und dreifach und vierfach verticken und dabei Kasse machen: Lizenzaufkleber verticken, Handbuch verticken, CD-Duplikat verhökern und dann auch noch die Original-CD! Möge er an den EBAY-Gebühren ersticken!

    Vorsicht bei Billigangeboten? Toller Tipp, wenn bei EBAY die teuersten Sachen mit 1? Startpreis losgelassen werden! Welche weltfremden Technokraten dürfen sich denn da als ahnungslos outen?

    MfG Raberti
     
  2. ThadMiller

    ThadMiller Guest

    "Vorsicht bei Billigangeboten? Toller Tipp, wenn bei EBAY die teuersten Sachen mit 1? Startpreis losgelassen werden! Welche weltfremden Technokraten dürfen sich denn da als ahnungslos outen?"

    Hier bist du etwas voreilig. Viele Freunde und Bekannte von mir versteigern auch teuere Waren zum Startpreis von einem Euro. Ist ja auch nachvollziehbar wenn sich die Ebay-Gebühren nach dem Startpreis richten...


    nix für ungut
    Thad
     
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