1. Liebe Forumsgemeinde,

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SPD erwägt Grundgesetzänderung

Discussion in 'Smalltalk' started by angelshelter, May 28, 2005.

Thread Status:
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  1. angelshelter

    angelshelter Kbyte

    Hallo alle Forumsmitglieder,

    ich habe gerade im Internet eine für mich bedenkliche Schlagzeile gefunden:

    "SPD erwägt Grundgesetzänderung, um den Weg zu Neuwahlen zu ebnen".

    Ist es jetzt schon soweit mit den deutschen Politikern, dass sie "einfach" beschließen, einmal wieder das Grundgesetz zu ändern, damit sie walten und schalten können, wie sie gerade Lust haben??? :eek:

    Ich finde dieses in einer Demokratie höchst bedenklich. Es muss zwar im Bundestag und Bundesrat eine 2/3 Mehrheit erreicht werden, aber wenn es um die Macht (viel Geld für den Einzelnen) geht, wer weiß!!

    Wie ist Eure Meinung dazu ?
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ich fänds OK. Warum soll die Regierung noch monatelang entscheidungsunfähig weiterregieren, das bringt doch nix (außer daß der Wahnsinn der Gegenseite eher beginnen kann - aber vielleicht ist er dann auch eher wieder vorbei :rolleyes: )
     
  3. angelshelter

    angelshelter Kbyte

    Warum sollte die Regierung entscheidungsunfähig sein? Nicht jedes Gesetz muss die Zustimmung des Bundesrates haben, bei den anderen Gesetzen einigt sich man mit der Opposition oder man schiebt sie auf, wie es bei anderen auch schon getan wurde.
    Aber was solls. Das Grundgesetz bietet jetzt schon die Möglichkeit, den Bundestag unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundespräsidenten aufzulösen, deswegen muss es nicht geändert werden.
    Jetzt ist für mich die Möglichkeit da, das sich Regierung und Opposition ernsthaft zusammensetzen müssen und konstruktiv weitermachen bei den anstehenden Gesetzesentwürfen. Dafür ist eine Oppostion eigentlich da und nicht immer auf die Regierung herum hacken.
     
  4. EmmaPeel

    EmmaPeel Byte

    Du musst da etwas missverstehen. Die Opposition ist nicht dazu da, um mit der Regierungspartei zusammenzuarbeiten, sondern z. B. um darauf zu achten, dass die Regierung nicht macht was sie will. Nach deinen Vorstellungen brauchte man sonst weder Wahlen noch Parteien, alle sitzen zusammen und klügeln irgendetwas aus.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Opposition_(Politik)
     
  5. angelshelter

    angelshelter Kbyte

    Ich habe die Zusamenarbeit auch so gemeint, dass diese jetzt in dieser momentanen Konstellation erfolgen muss, um Gesetze durchzubringen, die den Staat weiterbringen.
    Es ist zu einfach, das Grundgesetz nach Belieben zu ändern.
     
  6. BLUE-SKY

    BLUE-SKY Megabyte

    Das Problem ist doch ein ganz anderes wie ich heute in den Tagestehemen
    erfuhr wollen die Grünen das die Vertrauensfrage am 01.07.05 zu gunsten des Kanzlers ausgeht. Wenn ROT/GRÜN am 18.09.2005 Die Wahlen gewinnt Entsteht eine Patt Situation Rot/Grün hat zwar dann in Parlament die Mehrheit und im Bundesrat hat die Union die Mehrheit weil 11 von 16 Bundesländer Unionsregiert sind. D.h. Rot/Grün ist auf Grund von mehrheitsverschiebungen nicht Handlungsfähig weil die Union Im Bundesrat alles Blockieren bzw. in die Auschüsse zurück verweisen kann. und wem ist damit geholfen? niemanden. Deshalb sollte eine Regierung immer auch die Merheit din der Länderkammer (Bundesrat) haben, nur so ist sie Handlungsfähig

    Ich hab es schon immer gesagt Die Wahlen in NRW können der Untergang von Rot/Grün sein und so ist es ja auch gekommen. Obwohl ich kein CDU wähler bin, (Ich bin Traditioneller PDS Wähler) Kann ich mir durchaus vorstellen das unsere nächste Bundeskanzlerin Angela Merkel heißen wird. Weil für Rot /Grün sehe ich keine Chance zumal ja auch Gerhard Schröder keine Großartige Kabinettsumbildung plant. Er will ja Konsequent die Agenda 2010 verwirklichen. Nur damit kann man keinen Blumentopf gewinnen.
     
  7. JoergiW

    JoergiW Kbyte

    Grundgesetz???
    Wenn ihr mich fragt, ist das schon lange aus den Angeln gehoben worden, um das Leben unserer Abgeordneten so bequem wie möglich zu machen!!!

    Bsp.:
    "Das Eigentum eines jeden Einzelnen ist unantastbar." Aha!??
    Merkwürdig!
    Ich kaufe mir ein Haus mit Grundstück. (Also mein Eigentum!)
    Baue mir dort ein Carport (Betongrundfläche mit Holzdach), immer noch mein Eigentum!
    Doch dann: Bauamt kommt, sagt: "Was? Carport? Ohne Genehmigung? Abreissen!!
    Auf meinem EIGENTUM???
    So viel zum Thema Grundgesetz!
    Das ist doch voll für'n Ars**!
    Papier ist aber sowas, von geduldig!
     
  8. EmmaPeel

    EmmaPeel Byte

    Wenn du schon meinst zitieren zu müssen, dann bitte richtig und vollständig:

     
  9. BLUE-SKY

    BLUE-SKY Megabyte

    Laut Einigungsvertrag der 1990 zwichen der DDR und der BRD geschlossen und am 03.10.1990 mit der Wiedervereinigung in Kraft trat, müsste das Grundgesetz schon längst durch eine Gesamt Deutsche Verfassung abgelöst worden sein. die regelt zumindest Art. 146 GG

    Wortlaut:
    GG Art 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


    Aber ich vermute unsere Politiker haben überehaupt kein Interesse daran das Deutsche Volk über eine neue Verfassung abstimmen zu lassen, aber man könnte theoretisch vors Bundesverfassungsgericht ziehen, und die Bundesrepublik Deutschland auf Erfüllung des art.146 GG Verklagen. Ob maan damit am Ende erfolg hat steht auf einem anderen Blatt, aber ein Versuch wäre es wert. Aber Eines ist Gewiss Das Interesse der medie TV-Hörfung etc. das wäre vorhanden.
     
  10. JurTech

    JurTech Kbyte

    @angelshelter

    Zunächst am Rande:
    Die von PC-Welt als "ähnliche Themen" ausgewiesenen Verweise sind teilweise köstlich.

    Verfassungsänderung zur Selbstauflösung des Parlamentes:
    Die diesbezüglichen Verhältnisse zu Zeiten der Weimarer Republik mit dem bekannt katastrophalen Ergebnis hatten davon Abstand nehmen lassen, derartige Möglichkeiten in das Grundgesetz aufzunehmen.

    Aus Erfahrungen zu lernen und bekannten Gefahren der Vergangenheit dauerhaft sach- und fachgerecht in Gegenwart und Zukunft zu begegnen, scheint nicht die Angelegenheit bundesdeutscher Politiker/innen zu sein.

    Natürlich wiederholte sich nicht dasselbe wie damals in derselben Form.
    Ähnliches sollte jedoch bereits im frühesten Vorfeld vermieden werden.
     
  11. JoergiW

    JoergiW Kbyte

    zu (1) Na das ist doch ein Widerspruch insich! Ich habe Eigentum aber eigentlich doch nicht, da mir das Gesetz vorschreiben will, was ich dort zu tun und zu lassen habe! Also doch kein Eigentum!

    zu (2) Was bitteschön schadet dem "Wohle der Allgemeinheit" wenn ich mir auf meinem Grund und Boden nen Carport baue???

    Bin ich ein in der Öffentlichkeit angesehener Politiker sagt kein Schwe** was! Aber bei ner kleinen Privatperson wird sofort was unternommen! Wir müssen ja die Gesetze ehren!!

    P.S.: Ist aber schön, daß Du das Grundgesetz so auswendig kennst!
     
  12. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Gut, ich bin mit vielen dingen auch nicht einverstanden. Wenn ich schreibe, was ich vor 10 Jahren mit dem Bau meines Carports erlebt habe, da raufe ich mir heute noch meine Glatze.

    Aber wo fange ich an zu regulieren, wo höre ich auf. Sicher stört ein Carport auf einem 2000 qm Grundstück nicht den Nachbarn, bei einem 300 qm Grundstück kann es den Nachbarn aber schon stören, durch Sichteinschränkung oder Schatten.

    Der eine baur sein Carport wie er will, der nächste macht das mit einem 10stöckigen Hochhaus.

    Allerdings meine ich, Carports und Wintergärten benötigen in vielen Ländern keine Baugenehmigung mehr, sondern nur eine Bauanzeige.

    Freiheit bedeutet nicht, dass jeder tun kann was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will.
     
  13. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Na und, der Carport ist (in Einzelteilen) immer noch Dein Eigentum, ebenso das Grundstück. Man hat es Dir nicht weggenommen.
    Spätestens, wenn jemand von dem Eigenbau-Carport erschlagen wird, merkt man, wozu Bürokratie gut ist...
     
  14. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Das Zauberwort heißt "Planungshoheit der Gemeinde" - in Bezug auf die Bauleitplanung. Ich nehme an, Du hast schon mal vom Flächennutzungsplan gehört? Richtig, das ist das geduldige Blatt Papier, dass die Entscheidungsergebnisse zeigt, was wo geplant werden soll in Deiner Gemeinde (Wohnen hier, parken da, Arbeiten gerne auf der "Grünen Wiese" *hähä* und einkaufen noch woanders).

    Dann gibts als nächstes den Bebauungsplan, der genau festlegt, nach welchen Richtlinien ein Grundstück bebaut werden soll. Damit wird Wildwuchs vorgebeugt (und der Uniformität zu gerne Vorschub geleistet *grinz*).

    Wenn man baut, sollte man diese Grundlagenpläne eigentlich mit der *Muttermilch* aufgesaugt haben.

    Ein Carport ist, so nicht explizit im B-Plan vorgesehen, in vielen Bundesländern erst einmal verboten. Selbst falls doch erlaubt, ist dann noch die DVO der Landesbauordnung detailliert zu beachten! Die Unterschiede in der Ausgestaltung der LBOs und den Genehmigungsgrundsätzen ist eine logische Folge des in der BRD geltenden Prinzips des Föderalismus! Somit: keine Willkür, denn die Regeln gelten für alle Bürger des jeweiligen Bundeslandes. Erst, wenn Du einen Antrag stellst und den gut begründest, hast Du eine Chance auf Genehmigung.

    Eine umständliche, lästige, aber angesichts der Gefahr einer völligen Zersiedelung der Landschaft, von Nachbarschaftsstreitigkeiten etc. unabdingbare Massnahme.

    Mach Dich schlau, halte die Regeln ein und Dein Carport wird sicherlich keine Utopie bleiben...

    Glück auf,
    Thor
     
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