1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

T-O: Von TDSL zu Bycall wg T-O-Banking

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by seppl2, Aug 12, 2003.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. seppl2

    seppl2 Byte

    T-Online : Abzocke beim Wechsel von TDSL zu Bycall wg T-O-Banking
    --------------------------------------------------------------------
    (nochmal als Extrathema gepostet, weil es als Antwort keiner findet)

    Ich habe meinen TFlat fristgerecht am 24.06.03 zum 30.06.03 per Fax gekündigt und erklärt, daß ich ab 01.07.03 bei 1&1 den 5GB DSL bestellt habe.

    Anschließend kamen mir aber Bedenken, daß ich ja ohne T-Online das T-Online Banking nicht mehr nutzten kann. Mir wurde geraten, die Kündigung unter der Voraussetzung zurückzunehmen, daß ab 01.07. ein T-Online bycall Tarif eingerichtet wird.

    Dem habe ich telefonisch am 25.7. der Hotline gegenüber zugestimmt.
    Als ich am 27.07. zufällig in meine T-OnlineKundendaten sah, sah ich zu meiner Überraschung daß die Umstellung von TFlat auf Bycall bereits am 26.06. ohne meinen Auftrag bereits erfolgt war.
    Es gelang mir nicht dies online zurück auf TDSL zu ändern.

    Ein sofortiger Anruf bei der kostenpflichtigen T-Online Hotline beruhigte mich: "eine Änderung ist nur 1 x in 30 Tagen möglich. Ich könne mich aber darauf verlassen, die Umstellung sei im System erst zum 01.07. vorgesehen. Was im Kundencenter über eine vorzeitige Umstellung per 26.07. stehe sei falsch."

    Auf diese Aussage habe ich mich verlassen und bekam eine Rechnung über Bycall Gebühren vom 26.06. bis 30.06. von über 99 Euro.
    T-Online behauptet in einerer Bestätigungs-Email vom 26.06. an eine von mir nur noch selten benutzten Emailadresse (bin bei gmx) stehe doch deutlich, daß man innerhalb 14 Tagen schriftlich Widerspruch gegen die Umstellung einlegen müsse. Nach den telefonischen Auskünften der T-Online Hotline habe ich aber dafür keinen Grund gesehen und erst bei Rechnungserhalt protestiert und die Ermächtigung zur Lastschrift der Telekom Rechnung sofort wiederrufen und nur die unstrittigen Posten bezahlt.

    Alle meine Einsprüche wurden von T-Online abgewiesen mit Hinweis auf eine Bestätigungs Email der ich 14 Tage lang hätte schriftlich wiedersprechen müssen.
    Da ich den Namen des T-Online Gesprächspartners, der eine falsche Auskunft gegeben hätte nicht nennen könne, sei mein Gespräch nicht beweisbar.

    Ich dagegen bin der Ansicht, daß eine schriftliche Kündigung per 30.6. mit klarem Hinweis, daß ich ab 1.7. bei 1&1 eine Flatrate bestellt habe nur dann zurückgenommen wird, wenn T-Online ab 1.7. eine Umschaltung auf Bycall macht, damit ich ab 1.7. T-Online Banking nutzen kann nie so ausgelegt werden konnte, daß ich eine Sofortumschaltung auf Bycall wünsche. Die Bedingung zur Rücknahme der schriftl. Kündigung ist also nicht erfüllt. Die Kündigung gilt weiter.

    Mein Protestgespräch mit T-Online Hotline kann aus den Einzelpostenliste der Telekom nachgewiesen werden, allerdings nicht der Inhalt. Mein Gesprächspartner habe in meiner Akte angeblich nichts notiert.

    Mit einer Bestätigungs-Email kurze Fristen von 14 Tagen zu verbinden kommt sog. Knebelungsverträgen sehr nahe.

    Da ich meine Kündigung per Fax geschickt hatte, hätte ich auch eine schriftliche, nicht elektronische Änderungsbestätigung erwartet. Stattdessen zu behaupten ich lüge und habe ja nicht rechtzeitig protestiert ist schon sehr frech, oder ?
     
  2. Fehlerchen

    Fehlerchen Kbyte

    Hi...
    ... ja und nun? Was sagt uns das???

    Tipp: suche Dir "EINEN" günstigen Provider und trenne Dich vom T-Online Banking Modul. Geh\' zur Bank Deines Vertrauens und beantrage HBCI (falls möglich mit Kartenleser) ...

    mfg

    PS
    ... ich hasse diesen ganzen T-*nlinequatsch ....
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page