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T-Online gegen Telekom

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by mhorsti, May 27, 2002.

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  1. mhorsti

    mhorsti Byte

    Folgendes Problem:
    Anfang März ISDNXXL und DSL für den 30.4.02 beantragt.
    Ende März zusätzlich eine Flatrate im gleichen T-Punkt für den 30.4.02 beantragt.

    Als ich dann am 3.5.02 DSL in Betrieb hatte sehe ich bereits online eine T-Online Rechnung für den Zeitraum 3.4.-2.5.02 über 45,83 Euro.

    1. Wie kommen die auf diesen Betrag ? Flat kostet doch 25 Euro !?
    2. Wieso rechnen die ab, obwohl ich erst ab 30.4.02 bestellt hatte. Ich hatte vorher kein DSL und war auch nie bei T-Online !?

    Aussage von T-Online: Gemäß den AGB ist unsere Leistung erfüllt wenn Sie die Post mit den Zugangsdaten bekommen haben. (Das war in der Tat am 3.4.02). Dann wird die Rechnung fällig.

    Aussage von der Telekom: Selbstverständlich wird die Flatrate erst bei erstmaliger Nutzung aktiv und auch dann erst die Rechnung fällig. Die Aussage von T-Online ist falsch.

    WAS SOLL DIESER SCHWACHSINN !!!! Es sind zwar 2 verschiedene Firmen - aber irgendwie gehören die ja doch zusammen. Ich kann ja froh sein, daß ich nicht 6 Monate im Voraus bestellt habe.

    Hat irgendjemand von euch ähnliches erlebt und kann mir evtl. Tipps geben.

    mhorsti
     
  2. mhorsti

    mhorsti Byte

    Na dann werd ich mal seh\'n was Anfang Juni kommt. Vielen Dank für deine Hinweise.

    mhorsti
    [Diese Nachricht wurde von mhorsti am 27.05.2002 | 15:48 geändert.]
     
  3. rzwo

    rzwo Kbyte

    Klar kannst Du zurückbuchen.
    Nicht, dass ich Dich zu etwas überreden will, ich hatte früher auch mal den Bankeinzug, und hab allen dazu geraten (Ich hab bei der Telekom studiert.). Aber so rennst Du Deinem Geld hinterher.
    Die Telekom wird Dir auch nicht den Anschluss sperren, sondern erst mal (kurz vor der nächsten Rechnung) eine (kostenlose) Mahnung schicken.

    Ich hatte Dir ja geraten nur den Fehlbetrag rauszurechnen. Somit ist Deine Telekomrechnung bezahlt und die Telekom kann Dir den Telefonanschluss und den DSL Zugang nicht sperren.

    Es geht um T-Online, für die die Telekom das Inkasso macht.
    Die werden Dir den T-Onlinezugang sicher auch nicht sperren, wenn ein Fehler bzw. ein Verschulden von T-Online vorliegt.

    Ich habe meinen T-Online-Zugang (auch DSL) auf T-Online by Call (ohne Grundgebühr) umstellen lassen (wegen der Mail-Adresse und Homepage) und gehe über einen anderen Provider (1&1) online (100 h / 15 Euro - bisher ohne Probleme).

    PS: Bei T-Online läuft alles wie geschmiert, so lange keine Rechnungsprobleme auftauchen. ... (so war es jedenfalls bei mir)
    [Diese Nachricht wurde von rzwo am 27.05.2002 | 15:36 geändert.]
     
  4. mhorsti

    mhorsti Byte

    Hi Rzwo,

    danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist, dass das über Bankeinzug erfolgt. Da kann ich ja nicht einfach reinfunken und zurückbuchen. Davon wurde mir im T-Punkt dringend abgeraten mit der Begründung, dass mir mit Sicherheit umgehend der Anschluss gesperrt würde, weil die Rechnungsstelle Düsseldorf bereits 24 Mio Kunden hat die nicht bezahlen (Ich kann diese Zahl fast gar nicht glauben - aber wer weiß). Von diesem T-Punkt aus ist bereits anfang mai ein Schreiben an die Rechnungsstelle gegangen. Bisher habe ich aber nix von denen gehört. Bin mal auf meine Mai Telefonrechnung gespannt. Anfang Juni sollte die ja eintrudeln. Trotzdem streiten sich Telekom und T-Online über die AGB. TOLL ! Firmenstreit auf dem Rücken des Kunden.

    mhorsti
     
  5. rzwo

    rzwo Kbyte

    mhorsti\',

    gleiches hab ich noch nicht erlebt, aber auch ich ärgere mich seit geraumer Zeit mit T-Online rum.
    Ich hatte früher mal eine Einzugsermächtigung für die Telekom.
    Nach einigen Problemen habe ich diese widerufen und zahle gegen Rechnung. Da bleibt einige Zeit, in der man die Rechnung selbst gründlich prüfen und reklamieren kann.

    Wenn Du nun schon bezahlt hast, kannst Du den Betrag zurückbuchen lassen. Aber unbedingt einen schriftlichen Widerspruch mit Begründung an die Rechnungsstelle der Telekom schicken. (Bei denen wird ja der Betrag zurückgebucht.)
    Eine Weiterleitung des Widerspruchs an T-Online sollte von der Telekom gemacht werden.

    Du ziehst den Deiner Meinung nach fehlerhaften Betrag von der Rechnung ab und zahlst den geminderten Betrag an die Telekom.

    Um späteren Ärger einzugrenzen eine Eingangsbestätigung des Widerspruchs anfordern und um Klärung bitten.
    Als Kunde hast Du ein Recht auf eine fehlerfreie Rechnung!

    Wenn Du "Ende März zusätzlich eine Flatrate im gleichen T-Punkt für den 30.4.02 beantragt." hast, war das Dein Auftrag.

    PS: Bearbeitung bei T-Online kann sehr lange Dauern....
    Ich warte noch immer auf einen Einspruch vom Oktober 2001.
    Wichtig ist, dass Du Deine Einwendungen schriftlich machst und dokumentieren kannst.

    z.B. persönlich im T-Punkt abgeben und eine Kopie dort abstempeln lassen. (= preiswerter als Einschreiben)

    Gruss Rzwo.

    (Das ist meine persönliche Meinung, und muss nicht die rechtlich korrekte Vorgehensweise sein.)
     
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