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Targa Notebook: Rücktritt nach 22 Monaten

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by Jarsi, Sep 27, 2006.

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  1. Jarsi

    Jarsi ROM

    Hallo!

    Mein 22 Monate (Kaufdatum 17.11.2004) altes Notebook ist leider schon wieder defekt und würde in diesem Fall das fünfte Mal zur Reparatur gehen. Leider endet die Garantie bald und einen Ausfall nach der Garantiezeit ist anzunehmen! Daher möchte ich von dem Kaufvertrag zurücktreten. Das Notebook hat 1399€ gekostet und wurde bei dem Fachhändler Red Zack gekauft.

    Bis jetzt wurden folgende Komponenten getauscht:

    3x Mainboard
    1x CPU
    1x Grafikkarte
    1x Combo-Laufwerk
    3x Cover

    Für alles gibt es Belege! Für den Ausfall wurde mir ein USB-Stick und ein 2. Akku dazu gelegt.

    Targa fühlt sich nicht verantwortlich und hat mich an RZ verwiesen. Die wiederum haben sich jetzt mit Targa auseinander gesetzt und sind zu einer weniger erfreulichen Lösung gekommen.

    Targa wollte nur noch 30% von dem Kaufpreis zurückzahlen und nach einigen Verhandlungen sind sie auf 50% hochgegangen, jedoch nur auf den Händlereinkaufspreis. Dazu muss ich den zweiten Akku abgeben und würde ca. 500€ erhalten.

    Ich verstehe nicht, warum Targa nicht von dem Kaufpreis diese 50% abzieht und ich auch den Akku abgegeben muss. Ist das alles so korrekt?

    Hoffe hier Hilfe zu bekommen! Danke....

    Jarsi
     
  2. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Nach 22 Monaten Nutzung 500 Piepen ist glaube ich, in Ordnung. So ein Notebook wird meines Wissens mit drei Jahren abgeschrieben.
    Davon hast du es 22 Monate genutzt, bleibt ein Restwert von ca. 550,- Euronen.

    Genaues kann dir aber sicher ein Anwalt, oder die Verbraucherberatung sagen. Auch die erste anwaltliche Beratung kostet weniger, als du denkst.
     
  3. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    22 Monate konnte es sicher nicht genutzt werden, die Zeiten der Reparatur sollte man da mindestens noch abziehen.

    Da es sich doch noch um einige Hunderter handelt, denke ich auch, es wäre ein Gang zu einem Anwalt oder Verbraucherschützer angebracht.

    Gruß, Andreas
     
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