1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Teures Anfängerdownloadpech

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by Johny Hummer, May 6, 2003.

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  1. Nabend, weiss nicht so recht ob ich im richtigen Forum bin....
    Nungut, vor einigen Tagen ist einem Freund von mir, der in der PC- und insbesondere in der Internetwelt noch recht unerfahren ist Folgendes passiert:
    Er surfte so rum und bekam dann einpopupfensterchen zu sehen indem das übliche blabla über Sicherheitslücke und dergleichen stand und man solle doch gleich Sicherheitssoftware downloaden etcpp. Den Scheiss kennt man ja nach kurzer Zeit. Er aber leider noch nicht. Er fing an downzuloaden bis er so ein Zählerfensterchen bemerkte indem schon 18 Minuten a 1,89 Euro angezeigt wurde...........Dann hat er huschhusch alles abbrechen wollen und hatte damit seine liebe Müh, da das Downloadfenster immer wieder aufpoppte. Er schätzt den "Schaden" auf ca 35 Euro. Gibts ne Chance falls der abgebrochene Download auf der Telefonrechnung erscheint das noch abzubiegen oder so?
    Er macht call by call über freenet. Vielmehr Info hab ich zur Zeit nicht.
    Danke John
     
  2. Jörn Stadelmann

    Jörn Stadelmann Viertel Gigabyte

    Ich habe das so verstanden, das er erst den Dialer installiert hat und danach irgendeinen Download abgebrochen hat.

    J2x
     
  3. phaidos

    phaidos Kbyte

    @j2x

    Wen ich das richtig gelesen habe, wurde nicht nur nichts installiert, sondern der download sogar abgebrochen (Es wurde also nichts gespeichert). Es gibt genaugenommen gar keinen download.

    Das heißt:
    Bei der nächsten Telefonrechnung alles bis auf den zu beanstandenden Posten bezahlen, und der Rechnung widersprechen.

    Franz
     
  4. Jörn Stadelmann

    Jörn Stadelmann Viertel Gigabyte

    Kommt auf den Dialer an.

    Wenn der bei der Installation ein Fenster einblendet in dem "Ausdrücklich" auf die Kosten hingewiesen wird muss er zahlen. Wenn er sich sicher ist, das dort kein erkennbarer Hinweis war - den Dialer NICHT deinstallieren, den Rechner ins Auto - zur Polizei und den Tatbestand "Betrug" aufnehmen lassen.

    Dummerweise reagieren die meisten in so einer Situation völlig falsch und deinstallieren den Dialer, löschen die Installationsdatei und fragen DANN um Hilfe :-( , wenn alle Beweise vernichtet sind.

    J2x
     
  5. dieschi

    dieschi CD-R 80

    Hi,

    <Zitat>
    <I>Er fing an downzuloaden bis er so ein Zählerfensterchen bemerkte indem schon 18 Minuten a 1,89 Euro angezeigt wurde... </I>
    &lt;/Zitat&gt;

    Der Download dieses Dialers dauert IMHO nichtmal 2 Minuten (selbst per Modem) da einige Dialer gerademal 54-80kb groß sind.

    Wenn ich das richtig verstanden habe bzw. nachdem was ich im Internet bisher gelesen habe bemerkt der Dialer eine bestehende Verbindung - unterbricht diese und wählt sich selber ein!

    Benutzt dein Kumpel ein Modem oder geht er per ISDN Online?

    Per Modem hätte er die Einwahl des Dialers hören müssen - bei ISDN bemerkt man garnix, außer das vielleicht die Verbindung kurz stockt ..

    Vorgehensweise wie von j2x geschrieben ist meiner Meinung nach unbedingt angeraten!

    Laut einem Gerichtsurteil ist man, wenn nachweisbar, nicht gezwungen Dialerkosten zu bezahlen!

    ---
    Zahlungspflicht bei Dialern eingeschränkt

    In der aktuellen PC-GO auf Seite 12 gibt es einen interessanten Gerichtsbeschluss des Landgericht Kiel.

    Es wird festgelegt das die Gebühren, die durch einen 0190-Dialer verursacht wurden, nicht in jedem Fall auch wirklich gezahlt werden müssen!
    Es liegt am Netzbetreiber nachzuweisen, daß der PC-Nutzer die 0190-Verbindung bewußt in Anspruch genommen hat.
    Kann er es nicht hat er deshalb auch keinen Anspruch auf Bezahlung!

    Im vorliegendem Fall forderte die deutsche Telekom einen Betrag von 13.000 ?, der sich aus 261 Verbindungen zu sogenannten *Premium-Diensten* per 0190-Einwahl, zusammensetzte.
    Die Klage der Telekom blieb erfolglos da der Einzelverbindungsnachweiss neben den 0190-Verbindungen auch zahlreiche normale Einwahlnummern ins Web aufzeigte.

    Für das Gericht war dies Grund genug eine bewußte Nutzung der 0190-Verbindungen ausschließen zu können und die Telekom den gegenteiligen Tatbestand nicht nachweisen konnte.

    Das ganze wird unter AZ 11 O 433/02 geführt.
    ---

    Da ich keine Link zu dem Bericht bei PC-Go gefunden habe
    wurde der Text von mir gekürzt und bearbeitet ...
    Die Suche auf der Seite der PC-WELT war leider auch erfolglos ...

    Hier die aktuelle Rechtslage: http://www.dialerundrecht.de/aktuell.htm

    Gruß, dieschi
     
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