1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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TFT nach wenigen Betriebsstunden defekt, was tun?

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by magiceye04, Mar 12, 2005.

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  1. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Hi!
    Mein neuer TFT ist nach sehr kurzer Zeit komplett tot, es rührt sich gar nix mehr.
    Ich werde ihn wohl vermutlich zurückschicken, da er mir sowieso nicht sonderlich gefallen hat.
    Habe ich Probleme zu erwarten, wenn ich mit einem defekten Gerät innerhalb der 14Tagesfrist einfach vom Kauf zurücktrete?
    Ich kaufe sonst selten was über Versandhandel...

    Gruß, Magiceye
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Grundsätzlich kann dir ein Händler auch innerhalb der 14 Tage Probleme bereiten, da er dir eine Wertminderung durch die in Gebrauchnahme in Rechnung stellen kann. Da das Gerät defekt beim Händler ankommt, wäre das ein typischer Streitfall. Nimm doch einfach Kontakt mit dem Händler auf und schildere den Fall - z.B. das du auf Grund des Defektes nicht von der Qualität des konkreten Produktes überzeugt bist und eine Reperatur nichts an deiner Einstellung ändern würde, so dass du auch nach Zusendung eines Austauschgerätes/Reperatur dieses entsprechend des Widerrufsrechtes zurück senden würdest. Mache Ihm das Angebot dafür ein anderes Gerät bei Ihm zu kaufen und der Händler wird sicher bereit sein, auf den Vorschlag einzugehen.

    Gruss, Matthias
     
  3. JurTech

    JurTech Kbyte

    @Magiceye:
    Keine Rechtsberatung, nur Grundsätzlichkeiten:

    Der von dir erworbene Monitor ist mangelhaft geworden.
    Die Zeitleiste ist im "grünen" Bereich, weil noch dem Verkäufer "die" Beweislast obliegt.
    Aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultiert ein Nachbesserungsanspruch.
    Du hast ein Wahlrecht:
    Beseitigung des Mangels
    oder
    Lieferung einer mangelfreien Sache.

    Gewönlicherweise muss ein Käufer zwei Nachbesserungsversuche (=Reparaturversuche) hinnehmen.
    Diese Nachbesserungen müssen für den Verkäufer zumutbar sein.

    Erst wenn diese Nachbesserungen fehlschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (oder den Kaufpreis mindern, was für dich aber keine Rolle spielt).

    Neben den Gewährleistungsrechten kann der Käufer Schadensersatz verlangen.
    Der Hinweis darauf und das Angebot des Verzichts der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen, wenn zB einer sofortigen Rückabwicklung verkäuferseitig zugestimmt wird, ist vielfach erfolgversprechend.

    "Verklickt" und zugenäht:
    Verhältnis Gewährleistungsrecht ./. Widerruf

    Generell ist auch bei mangelhafter Ware der Widerruf innerhalb der Frist "besser".

    Noch eine Ergänzung:
    § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

    (1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. 2Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.

    (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

    (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlichauf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

    (4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
     
  4. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Hm, soll das jetzt heißen, durch den Defekt habe ich nur noch die Möglichkeit der Nachbesserung/Austausch und die 14 Tage Rücktrittsrecht haben sich in Luft aufgelöst?
     
  5. JurTech

    JurTech Kbyte

    @Magiceye:

    siehe oben:
    "Verklickt" und zugenäht:
    Verhältnis Gewährleistungsrecht ./. Widerruf

    Generell ist auch bei mangelhafter Ware der Widerruf innerhalb der Frist "besser".

    Im Übrigen:
    Das vom heulenden Wolf ;) geschriebene "Rechtsempfinden".
     
  6. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Na dann bin ich ja beruhigt. Die Paragraphen haben mich etwas verwirrt :)
    Na mal sehen, was der Händler anwortet, bis jetzt hatte er einen guten Eindruck auf mich gemacht.
     
  7. JurTech

    JurTech Kbyte

    Die §§? War doch nur einer, smile.

    Du bist aber leicht zu verwirren ;) .

    Begeisterung wird das bei keinem Händler auslösen.
    Der fettgedruckte, unterstrichene Text enthält die Aussage, nach der keinerlei Anspruch des Verkäufers geschuldet wird.

    Die Verwendung der Aussage dieser Textpassage ist in dein freies Ermessen gestellt.
    (Wäre der zweite Schritt, falls er sich auf die Hinterbeine stellt)

    Der erste Schritt ist Widerruf.
    Rücksendung im Zweifel nach Anleitung (RMA usw.) des Händlers.
     
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