1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Top oder Flop: Das neue Aldi-Notebook im PC-WELT Test

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Flex6, Feb 25, 2004.

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  1. Flex6

    Flex6 Halbes Megabyte

    Vielleicht ist das eine tolle Ausstattung,nachdem die GEZ mal alle Haushalte nach Aldi-PC bzw. Notebook kontrolliert kann das supergünstige Teil dann doch noch teuer werden.
     
  2. jarwolf

    jarwolf Byte

    COOL! Jetzt wissen wir es ganz genau! :D
    Aber weißt du was? Ich laß die Clowns trotzdem nicht ins Haus!:D
    Ich hab nämlich gar keinen Fernseher.........:D:D:D
    CU
    P.S.:Was für eine arme Wurst muß man eigentlich sein, um bei
    der GEZ zu arbeiten? Sonderschüler mit Kontrollneurose?
     
  3. Thistles

    Thistles Byte

    Rundfunkgebührenpflichtig ist nach Rechtslage (und nicht nur nach "Meinung" der GEZ) derjenige, der ein Empfangsgerät BEREIT HÄLT.

    Es muss also nicht bewiesen werden, dass es angeschlossen ist, es nur anschliesbar sein.

    Das allerdings muss die GEZ beweisen.

    Ein PC OHNE Tuner (also TV Karte) ist NICHT anmeldepflichtig, da nach derzeitiger Rechtsprechung das anschauen von Streams kein Empfang ist, bzw. die Bereitstellung dieser Streams freiwillig von den Öffentlich-Rechtlichen geschieht.

    ergo: der Besitz eines Notebooks, in das ich einen TV-Tuner (ohne grösseren Aufwand) einbauen kann ist wenn ich auch diesen Tuner besitze GEZ pflichtig.

    Interessante Anmerkung:

    wer ein Handy mit UKW Empfänger hat, muss bis zu DREI Geräte anmelden: Eines zuhause, eines am Arbeitsplatz und eines im Auto.

    (zahlen muss er allerdings nur für zwei davon)

    Gruss,

    T.
     
  4. SRöttgen

    SRöttgen Kbyte

    Die GEZ ist doch der lächerlichste Verein den es gibt.
    Die Methoden sind simpel und entbehren jeder Beweiskraft.
    Ein Nachweis über den Verbleib der Empfangsgeräte ist auch schnell erbracht: Wegen Defekt als Sondermüll entsorgt.
     
  5. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    warum sollte die GEZ Probleme machen? Deren Standardargument "Sie sind gebührenpflichtig, weil laut Statistik in jedem Haushalt der Bundesrepublik Deutschland mindestens ein Rundfunkgerät vorhanden ist" hat keine Rechtsgültigkeit, da dies nur eine Vermutung seitens der GEZ ist.

    Man kann ja diverse Empfänger auch als Ersatzteile oder zu Bastlerzwecken für sein Elektronikhobby zu Hause haben. Wenn dann müssen sie schon beweisen das das Teil an der Antenne + Steckdose angeschlossen und entsprechend betrieben wird... und man ist nicht verpflichtet, die Kontrolleure in die Wohnung zu lassen....

    Abgesehen davon sind deren Formulare IMHO falsch, bzw. deren Abmeldepraxis, da sie bei einer Abmeldung verlangen, daß man nachweisen soll, wo ein Empfangsgerät abgeblieben ist, IMHO ist dies nicht zulässig.
     
  6. ifelcon

    ifelcon Guest

    Man muss sowieso GEZ-Gebühren bezahlen, wenn man einen PC hat, weil man ja damit auf das Onlineangebot von den öffentlich rechtlichen Senden zugreifen kann und dann sich einen Videostream in ruckelnder schrecklicher Qualität ansehen kann.
     
  7. Thistles

    Thistles Byte

    Die Gebühren werden durch das BEREITHALTEN fällig nicht erst durch das Nutzen.

    Damit ist es leider keine Anscheinsvermutung, denn die Definition von Bereithalten ist ja erfüllt.

    Hier irrst also leider Du, das Schlupfloch hat der Staatsvertrag schon bedacht.


    T.
     
  8. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    und genau dies ist eine irrige annahme, da die aussage "es könnte ja benutzt werden" eine Anscheinsvermutung ist.

    Genau mit dieser Anscheinsvermutung könnte ich ja den nächsten GEZler bei der Polizei anzeigen, weil er mit Sicherheit ein übliches längeres Haushaltsmesser zu Hause haben wird, daß er ja auch mißbräuchlich für eine Straftat verwenden könnte....
     
  9. Mueckentod

    Mueckentod Kbyte

    ich finde, die öffentlich-rechtlichen sollten pay-per-view einführen. es gibt nur eine sendung, die mich wirklich interessiert. was den rest angeht? sicher, es gibt mal interessante reportagen, aber ich kann auch darauf verzichten. außerdem scheint mir das programm von älteren für ältere leute gemacht, wenn ich so sehe, wieviel volkmusik dort läuft. und am besten werden diese sendung in den usa oder sonstwo hergestellt. oder "wetten, dass..." aus portugal tut echt not. ne ne, irgendwie läuft da etwas nicht richtig.

    und radio höre ich schon gar nicht, auch wenn ich zugeben muß, dass die sender der öffentlich-rechtlichen bei weitem nicht so dämlich wie die privaten sind. letztere sind einfach nur hirnlos... :kotz:
     
  10. Thistles

    Thistles Byte

    hab mal ne sehr gute FAQ gefunden:

    http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm

    und eine weitere, auch wenn deren Infos nicht so schön sind:

    http://www.barkemeyer.de/000000927d...9807/0000009278102e901/00000092800ad2405.html

    und ein Zitat von der GEZ Homepage:
    und

    Was in unserem Beispiel bedeuten würde, dass der TV-Tuner gebührenpflicht begründet...

    Zum Thema reinlassen der GEZ-Leute wenn sie vor der Tür stehen:

    Wenn ein GEZ-Mitarbeiter BEHAUPTET er hätte das Recht die Wohnung zu betreten, begeht er eine Straftat.

    STGB § 132
    Amtsanmaßung
    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    das könnte für eine vorläüfige Festnahme durch jedermann reichen:

    StPO § 127
    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.


    Also: den GEZ Fahnder an die Hand nehmen, sagen "sie sind vorläufig festgenommen. Bitte begleiten sie mich zur nächsten Polizeidienststelle" und Spass haben...

    Gruss,

    T.
     
  11. Necromanca

    Necromanca Megabyte

    Ich habe mal als externer MA bei der GEZ gearbeitet, dort arbeiten ganz normale freundliche Menschen.

    Mit ähnlichen Argumenten kann man gegen Finanzbeamte, Politessen, Fahrkartenkontrolleure oder Außendienstler des Ordnungsamts angehen.

    Irgendwo muß eben jeder seine Moneten verdienen und es gibt gegen alle Bild-Parolen in Deutschland noch ein große Mehrzahl, die sich nicht mit Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld 1 oder 2 vom Staat versorgen lassen.

    Die GEZ kontrolliert übrigens niemand, das machen die Landesrundfunkanstalten. Die Gesetze die die Rundfunkgebühren beinhalten hat die GEZ auch nicht gemacht, das waren unsere netten Politiker jeder Coleur.

    Das soll aber nicht heißen, ich finde das System wie es ist OK, aus meiner Sicht gehört alles außer Phoenix abgeschafft - keine ARD, kein ZDF und keine Luxusdritten. Die Tagesschau kann auf Phoenix gezeigt werden und das wiederum kann einfach über Steuern die ALLE zahlen müssen finanziert werden, es eignet sich zum Beispiel ein Anteil aus dem MwSt-Aufkommen.

    Wenn die jetzt Öffentlichrechtlichen so gut sind wie sie glauben, können sie sicher auch als kommerzielle Sender überleben.
    Ich zahle Rundfunkgebühren, obwohl ich praktisch nie ARD / ZDF ansehe. Im Autoradio höre ich auch nur private Dudelmusik oder eben gleich im Laden gekaufte CDs.

    Noch was zum Tehema "bereithalten", das dedeutet eben genau, das ein Gerät an Strom und Antenne angeschlossen ist. Wenn z.B. der Fernseher nur irgendwo rumsteht ist das nicht bereithalten.
     
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