1. Liebe Forumsgemeinde,

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Trennung von Domaine und Vertrag ??

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by Fraktion, May 15, 2003.

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  1. Fraktion

    Fraktion Byte

    Wer hat ähnliche Erfahrungen bei der Kündigung von Domains gemacht?
    Möchte wissen, ob das System hat:

    Nachdem ich eine bei 1&1 eingerichtete Domain wieder gekündigt hatte, bekam ich trotzdem weiterhin Rechnungen. Auf Anfrage hat man mir mitgeteilt, die Domain sei zwar gekündigt worden, der entsprechende Vertrag jedoch nicht.
    Obwohl ich also nur eine Sache beauftrage - die Domain nämlich - muß ich bei der Kündigung zwei Dinge kündigen - die Domain UND den entsprechenden Vertrag. Woher soll ich das aber wissen?
    Es geht hier zwar nur um kleine Beträge, aber wenn das System hat, läppert sich da ganz schön was zusammen. DENN: Wer geht schon vor Gericht wegen den paar Euro?
    ALSO: Hat jemand ähnliche Erfahrung in dem Bereich oder Kenntnisse über die entsprechenden Praktiken?
    Würde mir sehr helfen !!
     
  2. MyronG

    MyronG Kbyte

    Ich nehme an, du könntest dem Antwortschreiben deines Anwalts entnehmen, ob es mit rechten Dingen zugeht oder nicht
     
  3. Fraktion

    Fraktion Byte

    Klar, ich hatte auch schon ein freundliches Schreiben vom Inkassobüro. Daraufhin hat mein Anwalt denen geschrieben und die haben dann "aus Kulanzgründen" auf ihre Forderung verzichtet.
    Mich interessiert halt, ob das mit rechten Dingen zugeht.
     
  4. MyronG

    MyronG Kbyte

    Wenn das "Paket" und nicht nur die Domain gekündigt wurde, dann gilt weiterhin das schon gesagte. Hast du vielleicht eine Kopie des Kündigungsschreibens?
     
  5. Fraktion

    Fraktion Byte

    Ja, ja - geht schon wieder.
     
  6. Fraktion

    Fraktion Byte

    Stimmt, habe gerade nochmal die Papiere herausgesucht. Es war eine Domaine+Webspace und heißt doch "Paket". Aber in dem Antrag für den Providerwechsel wurde ausdrücklich das "Paket" gekündigt. Da glaubt man dann doch, es sei alles erledigt.
     
  7. MyronG

    MyronG Kbyte

    Net aufregen!
     
  8. Fraktion

    Fraktion Byte

    Was bist denn Du eigentlich für einer?
    Willst Du mir drohen?
     
  9. MyronG

    MyronG Kbyte

    §186 StGB "... wenn nicht die Tatsache erweislich wahr ist..."
    §187 StGB "Wer wider besseres Wissen ... eine unwahre Tatsache behauptet..."
    Wenn seine Geschichte wahr ist, braucht er sich nicht zu fürchten.
     
  10. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Bei 1+1 ist es unmöglich über eine Domain einen separaten Vertrag abzuschließen. Der Grund: Du beauftragst 1+1 für dich bei z.b. der Denic eine Domain zu registrieren, und diese auf einen Nameserver von 1+1 zu connectieren. Diesen Nameserver bekommst du nur im Zusammenhang mit einem Webspace bzw. einer Weiterleitung über einen Provider (in dem Fall 1+1) - es sei denn du registriest die Domain selbst bei der Denic, aber wie gesagt dazu brauchst du wiederum einen Nameserver oder zumindest eine feste IP.

    Nach meinen Erfahrungen musst du beides einzeln kündigen (Domain und Webspace), da 2 unterschiedliche Sachen - theoretisch könntest du auch direkt bei der Denic eine Domain kündigen ohne das der Provider jemals davon erfährt. Bei KK-Anträgen bei 1+1 steht diese Option zumindest mit auf dem Bestätigungschreiben.

    Gruss, Matthias
     
  11. MyronG

    MyronG Kbyte

    Nur zu 2: Wenn man die AGBs nicht liest, werden sie trotzdem Vertragsinhalt und daran ist man gebunden (von unsittlichen oder überraschende AGBs mal abgesehen). "Pacta sunt servanda" (=oder so ähnlich :-)) Man sollte sich doch angewöhnen, immer sie zu lesen.
     
  12. MyronG

    MyronG Kbyte

    Wenn ich deine Antwort richtig verstanden habe, war die Domain alleiniger Gegenstand des Vertrages. Mit deren Kündigung ist aich der vertrag gekündigt worden, denn ich kann mir schwer ein Vertrag vorstellen, dessen Hauptleistung gekündigt worden ist. Sie erbringen also keine Gegenleistung für dein Geld, da die Domain gekündigt ist und haben also keinen Anspruch auf das Geld. Es sei denn, im Vertrag ist auch eine andere Hauptleistung von 1&1 geregelt, die weiterhin besteht.
     
  13. Fraktion

    Fraktion Byte

    Der Vertrag hatte ausschließlich die Einrichtung der Domaine zum Inhalt.
     
  14. Fraktion

    Fraktion Byte

    In diesem Falle war es kein "Paket" sondern das Angebot einer sog. Visitenkarte. Dabei wurde nur die Domain eingerichtet.
     
  15. Fraktion

    Fraktion Byte

    Witzig.
    Gute Idee:
    1. Die AGB werden nicht dadurch besser oder legaler, dass ich sie lese.
    2. Wenn ich für jeden noch so "rechtsverbindlichen" Akt im Gegenwert von 2,99 Euro die AGB lesen wollte, würde ich nichts anderes mehr machen. Man muß sich da schon auf die guten Sitten verlassen können.
     
  16. Wintermute

    Wintermute Kbyte

    Der Vertrag ist doch immer ein sog. "Internet Paket", darin enthalten ist Anzahl X an Domains. Wenn er die nicht nutzt, sein Problem.

    ...denk ich jedenfalls.
     
  17. MyronG

    MyronG Kbyte

    Ich kann es mir schwer vorstellen. Du hast ja einen Vertrag über eine Domain geschlossen. Welchen Inhalt hat der Vertrag, abgesehen von der gekündigten domain? Was steht in den AGBs über die Kündigung?
     
  18. Fraktion

    Fraktion Byte

    Ach so.
    Dann wird man wohl prüfen müssen, ob diese AGB mit dem BGB in Einklang stehen. Denn aus "Praktiken" wird nichts heiliges indem man sie in die AGBs schreibt, oder?
    :(
     
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