1. Liebe Forumsgemeinde,

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Umfangreicher Gebrauchtwaren-Verkauf im Internet kann teuer werden

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Ari32, Sep 8, 2006.

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  1. Ari32

    Ari32 Byte

    Wenn dieses Land nicht krank ist, dann weiß ich nicht mehr. Nur weil ein so schmieriger Winkeladvokat der wahrscheinlich sonst nichts auf die Reihe kriegt wie einer Mutter die das Haushaltsgeld aufbessern will, eine Abmahnung schickt, dann weiß ich nicht.
    Und unsere Gerichte bei denen nur Vollid..ten sitzen unterstützen das auch noch! :aua:
     
  2. Shaghon

    Shaghon Halbes Megabyte

    Diese Abmahnanwälten gehört das Handwerk gelegt.
    Die Zocken doch nur ab. Das hat mit Verbraucherschutz gar nichts mehr zu tun.
    Wer sich wirklich Verbraucherschutz auf die Fahnen schreibt, der kann dies auch für weniger Geld machen. Doch diese Abmahnanwälte suchen nur nach einer Geldquelle.

    Wenn es gerechtfertigt ist, das Vergehen also wirklich gravierend ist - dann ist alles ok. Doch einer Frau, nur weil Sie ein paar gebrauchte Waren verkauft (selbst 100 Stücke sind noch nicht sehr viel, denn wer selber Kinder hat, der weis, was sich da in ein paar Jahren ansammeln kann) - tausende von Euros Abmahngebühr abzuzocken - ist eine Sauerrei.

    Sollte mir mal so etwas passieren, mache ich es vielleicht wie ein Herr in meiner Nachbarstadt. Er wurde abgemahnt, weil er auf seiner neu erstellten Homepage (sie war seit 3 Monaten Online) die Höhe des Mwst. Satzes vergessen hatte anzugeben. Dafür sollte er fast 800 Euro Abmahngebühr bezahlen.
    5 Monate später wurde er nochmals (vom gleichen Anwalt abgemahnt), weil er angeblich gegen Markenrechte verstoßen haben sollte. Das sollten dann schon über 4000 Euro sein.
    Und das weil er einem seiner selbst hergestellten Produkten einen Namen gab - der Ähnlichkeit hatte mit dem Namen eines Herstellers. Dass er aber MetallProdukte anbietet und der Eigentümer des angeblich verletzten Markennamens Lebensmittel vertreibt - konnte er da keinen Zusammenhang sehen. Vor allem, weil diese angebliche Namensähnlichkeit an den Haaren herbeigezogen war.
    Das erste sah er ein - war aber doch ziemlich sauer. Ein kleiner Hinweis auf diesen Fehler - hätte auch genügt. Doch die zweite Abmahnung ließ ihn ausrasten. Ein sehr, sehr "emotionaler "Besuch" bei diesem Abmahn-Anwalt brachte Ihm ein Urteil von 18 Monaten auf Bewährung ein.

    Die Falsche Entscheidung - ganz klar - doch was soll man gegen solche Abmahn-Anwälte machen. Vor allem ist es eine totale Sauerrei, dass die Gerichte da noch mitmachen. Gerade bei Privatpersonen - würde doch ein schriftlicher Hinweis auf Ihr Fehlverhalten doch genügen. Wenn dann wissentlich dagegen verstoßen wird, ist eine Abmahnung gerechtfertig. Aber erst dann!

    Es sollte wie folgt ablaufen: 1. Ahmahnung - ohne Kosten für den Abgemahnten.
    2. Abmahnung wegen des selben Vergehens - da darf der Abmahnanwalt zuschlagen.
    3. Abmahnung - wegen des selben Vergehens - hier muss eine Gefängnisstrafe stehen!

    Nur so ist es gerecht - alles andere ist ANZOCKE"!
     
  3. Da gebe ich dir vollkommen Recht "Ari32"!
    Haben die deutschen Gerichte und RA´s alle den AR*** auf?

    Die Frau will alte Kleidung von Ihren Kindern verkaufen, wo ist das bitte schön gewerblich? Haben die scheiß Richter keine Kinder oder was?
    Wenn man von 4 kleinen Kindern Kleidung verkaufen möchte, fallen schon mal ein paar mehr sachen an als ein "Armani-Anzug" vom geisteskranken Richter!

    Den Richter würde ich gerne mal kennenlernen! Dem sollte man siene Lizenz entziehen!

    Sowas kotzt mich an!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Sorry das ich mich so ausdrücken muß, aber mit normalen Worten ist diese Entscheidung nicht mehr zu kommentieren!

    Hoffentlich geht die Frau in Berufung und gewinnt den Prozess!!
     
  4. SuziQ

    SuziQ Byte

    Der Abmahnanwalt sollte gesteinigt, der Richter, der diese Wegelagerei noch sanktioniert, geteert und gefedert werden - so ungefähr würde das wohl die islamische Scharia lösen.

    Aber unser Rechtssystem funktioniert wohl da andersherum: der Verbrecher wird belohnt und das Opfer bestraft! Und Justitia mit seiner Augenbinde ist nicht nur blind sondern auch taub. Lebt dieser Richter überhaupt auf unserem Planeten?

    Soviel Sachverstand zur Differenzierung sollte man einem studierten Juristen doch zutrauen können.
     
  5. rudicando

    rudicando Kbyte

    Demnächst schleichen Anwälte auf flohmärkten umher und perpassen jeden der mehr als 10 Teile verkaufen will eine Abmahnung. Es ist kein Wunder das in diesem Land nichts läuft, wenn schon der Versuch etwas Geld in die Haushaltskasse zu bringen sofort bestraft wird. Da darf man such nicht wundern , wenn die Menschen resignieren. :aua: :aua: :aua: :aua:
    Wir haben auch jede Menge Kinderklamotten liegen und jetzt? Wohin damit?
    Was sag denn Ebay dazu? Wenn das gängige Praxis wird fehlen denen einige tausend Kunden.
     
  6. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Warum gerade bei Privatpersonen? Firmen sind davon genauso betroffen.

    Ein Kollege von mir hatten einen Artikel den er zukauft auf seiner Homepage angeboten. Der Artikel hieß Vario****, es handelte sich um ein Bettensystem. Ein anderer Kollege hatte ein Schranksystem **Vario abgebildet. Nun ist wohl so, dass es einen Büromöbelhersteller gibt, der irgendwelche Artikel mit Vario was weiß ich verkauft.

    Nicht nur der Hersteller des Bettensystems und der Hersteller des Schranksystems bekamen eine kostenpflichtige Abmahnung, nein, auch alle Händler, die diese Artikel anboten bekamen eine kostenpflichtige Abmahnung.

    Ich selber habe mich aber auch schon mal erfolgreich gegen so eine Abmahnung gewehrt. Die Machenschaften mit den Abmahnungen nenne ich nicht Abzocke, für mich ist das gesetzlich erlaubter Betrug.
     
  7. peter_og

    peter_og ROM

    Interessant wird das ganze erst, wenn die - nun als gewerbliche Verkäuferin eingestufte - Dame die Differenz zwischen Verkaufspreisen und (Neu-)Einkaufspreisen beim Finanzamt als Verlust geltend machen will... Ich würde übrigens gerne einen Anteil von 20 Euro oder so für die Berufungskosten geben. Man sollte das im großen Maßstab als Spendenaktion aufziehen - bitte um Kontakt, falls Sie (die Betroffene) das auch lesen.

    Nein wirklich: den Entscheid über die Gewerbsmäßigkeit sollte ein Finanzamt treffen und nicht ein Gericht - allerhöchstens ein Verwaltungsgericht, falls das Finanzamt und die Betroffene sich nicht über deren Status einigen können.

    Hier kommen aus meiner Sicht zwei Probleme zusammen:

    1. sehen sich Gerichte immer genötigt, Klagen anzunehmen und auch selbst zu entscheiden (na gut, sie müssen wohl - das liegt aber am System, welches schon lange zu ändern wäre). Das bläht die Sache gewaltig auf. Ein "gesundes" Vorgehen des Gerichts wäre, sich zu fragen: Wer ist denn dafür zuständig? Na, das Finanzamt. Dann kurze Anfrage an das Finanzamt: Ist das als gewerblich einzustufen? Finanzamt sagt nein (so übel sind die nun nicht, dass sie DAS als gewerblich einstufen würden). Also klarer Fall: Abmahnung abgeschmettert nach Aktenlage (keine Verhandlung und nichts notwendig). Aber ich glaube, so was geht nach "Gesetzeslage" einfach nicht.

    2. Richter werden querbeet eingesetzt - oft ohne jegliche Sachkenntnis im jeweiligen Gebiet. Ich habe sowas mal bei einer guten Freundin erlebt, als es um den Erlös einer Teilungsversteigerung (Haus gehörte halbe/halbe ihr und ihrem Ex-Partner, er hatte es dann in der Teilungsversteigerung selbst ersteigert). Da wurde ihm im Ernst angerechnet, dass er mit der Bezahlung "ihren" Teil der noch bestehenden Schulden mit übernommen/bezahlt hätte (natürlich auch seinen, aber wen interessiert das schon) und sie ging quasi leer aus. Jeder für Versteigerungen zuständige Rechtspfleger weiss das besser - sprich, dass ein Bieter/Käufer in Personeneinheit mit dem Ex-Miteigentümer natürlich zu behandeln ist wie eine dritte Person (sprich: hätte ein anderer das Haus gekauft, hätte sie locker 80000 DM bekommen). Für die Berufung hatte sich ein auf solche Fälle spezialisierter Anwalt von weit weg zur Verfügung gestellt (sie war zwar nun pleite, was er auch wusste, aber er erwartete natürlich Kostenerstattung durch den Gegner beim sicheren Sieg). Wieder abgeschmettert - Resultat: fassungsloser Anwalt, Frau endgültig in der Pleite, alles ins Haus gesteckte Geld weg! Auch die Auseinandersetzungsbilanz eines Steuerberaters (= Fachmanns) für das Haus hatte übrigens nichts geholfen. Zurück zu unserem Fall: Hier hat wohl ein Richter, der sich nicht mit sowas auskennt, ein wenig nachgesonnen und sich wahrscheinlich noch ein paar andere Urteile reingezogen (wenns schlecht kommt mit vom Gegner sicher ohne Kontext zitierten Stellen wie "gewerbsmäßig, wenn mehr als 50 Artikel pro Monat" oder so). Und dann hat er eine Entscheidung getroffen, ohne dass dies durch jegliche wirkliche Sachkenntnis und (pardon) gesunden Menschenverstand getrübt war. Richter SOLLTEN tatsächlich spezialisiert eingesetzt werden und möglichst über zusätzliche Sachkenntnisse verfügen (evtl. zweite Ausbildung, Zusatzausbildung im Sachgebiet, ...) - oder man sollte Spezialisten als Beisitzende einsetzen! Das würde auch viel Zeit sparen, denn die Einarbeitungszeit in die jeweiligen Argumentationsketten beider Parteien kann enorm sein - und so wie es ist, siegt oft nich die richtige, sondern die für den jeweiligen Richter "plausiblere" Seite...

    Und zu Abmahnungen bleibt zu sagen, dass sie EIGENTLICH schon einen Sinn haben (nämlich den, dass im Geschäftsverkehr nicht jeder im Revier eines anderen wildert - oder das am Schluss derjenige blöd dasteht, der sich mit allem Aufwand an alle Regeln hält, während die anderen absahnen - oder einfach Verbraucherschutz). ABER: Man sollte vielleicht eine Niedrigpreis-"Vorabmahnstufe" verpflichtend einführen (einseitiger Fünfminuten-Standardbrief mit Darstellung des Sachverhalts und Aufforderung es bis ... sein zu lassen - und das ganze für vielleicht 50 Euro). Oder man müsste einfach die Gebührensätze für Abmahnungen (ist ja wirklich nur Briefeschreiben) drastisch reduzieren. Sprich: Es sollte nicht die Höhe des mutmaßlichen Streitwertes in der Honorarordnung bestimmend sein, sondern ein deutlicher Bruchteil davon oder einfach eine Pauschale, vielleicht noch abhängig vom Sachgebiet (also sprich: Standardthemen wie fehlende Angaben von Rückgaberecht, Mwst oder so, welche durch einen Standardbrief abzuhandeln sind, ganz niedrig und wenns wirklich in die vollen geht, dann eben mehr). Eine eventuell geforderte Unterlassungserklärung könnte dann ja trotzdem den künftigen Streitwert bei Nichtunterlassung in voller Höhe festlegen.

    In diesem Fall hätte das aber nichts geholfen, da es hier nicht die übliche "Glücksritterschaft" der Abzocker, ähm Abmahner ist. Normalerweise nutzen diese Fehler von gewerblichen Anbietern aus. Und wenn diese wirklich einen Fehler gemacht haben, sei dies auch nur durch Unwissenheit, versehentlich oder als Anfänger, würden Sie einen wie oben angedacht viel niedrigeren Betrag für die Abmahnung dann eben bezahlen, wenn auch zähneknirschend. HIER jedoch geht das ganze eine Dimension höher: zusätzlich zum Fehler wird die fehlende Grundlage dafür, überhaupt einen Fehler begangen zu haben, gleich mit vorausgesetzt und eingefordert. Die Frau MUSS sich ja wirklich zur Wehr setzen. Damit greift der volle Streitwert - und wir sind wieder zurück beim Thema "Gerichte"...

    Und nun nochmals an die Adresse des Opfers (anders kann man es wohl nicht sagen) - ich beteilige mich gerne, auch mit etwas Arbeit (z.B. Webseite für eine Aktion) am weiteren Verlauf, falls Sie nicht aufgeben... (schliesslich sehe ich mich schon mit einem Bein im Lager der Gewerbetreibenden, wenn ich demnächst auch entrümpeln oder wir gar die angesammelten Babysachen verkaufen).

    Gruß, Peter
     
  8. ZDW

    ZDW Byte

    Bin auch dabei, biete Spende, Webspace und oder Domain. Muss nur einer mit der Dame verhandeln und ein Block aufziehen oder ähnliches. Solchen Abmahnwahnsinn haben Andere doch auch schon stoppen können. Lasst uns helfen.
     
  9. angelshelter

    angelshelter Kbyte

    Freiheitsstrafe ist zu hart. Eine Geldstrafe, die so hoch ist, das man vorbestraft ist, reicht vollkommen aus.
     
  10. angelshelter

    angelshelter Kbyte

    Das mit dem Spenden und Helfen finde ich eine sehr gute Idee.

    Ich wäre auch mit einer Spende dabei.

    Vielleicht kommt man zu so was ähnlichem wie einem Grundsatzurteil.

    Ich glaube, das sich sehr viele Leute beteiligen werden.
     
  11. wildsurfer

    wildsurfer Kbyte

    Muß man dazu noch irgend etwas sagen:

    http://forums.ebay.de/thread.jspa?messageID=209908434&forumID=2001#209908434 Ciao Wolfgang
     
  12. wildsurfer

    wildsurfer Kbyte

    Unter :

    http://www.freiburgschwarzwald.de/internet1.htm

    steht da mehr zu. Und wenn ich mich nicht irre ist die Anwältin der abgemahnten Frau eben jene, die schon einmal das Vergnügen mit dem mutmasslichen Herrn aus Berlin hatte.

    Dies habe ich soeben aus einer Diskussion bei Heise erfahren.

    Hoffentlich zeigt das Netz auch mal positive Möglichkeiten von Vernetzung, evtl. zb. Meldung bei der Verbraucherzentrale.

    Ciao
    Wolfgang
     
  13. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

    Das ist doch wohl ein Witz! Bei geltender Scharia wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Männer geehrt werden und die Frau gesteinigt wird.
     
  14. btsv2001

    btsv2001 Byte

    Ich denke langfristig hilft nur ein "Volksaufstand", "Wir sind das Volk" oder die Wahl dem Linken. Im Sozialismus gibt es sowas nicht. Wer im Namen des Volkes sprechen will sollte ruhig mal die Meinung des Volkes zu hören bekommen!!!
     
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