1. Liebe Forumsgemeinde,

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Umfrage "Haben Sie schon mal im Internet gelogen?

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Wolle53, Dec 27, 2010.

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  1. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Und was ist dort in Wirklichkeit?
     
  2. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Ein riesen Hickhack um Google Streetview umsonst??
     
  3. X.MAN

    X.MAN Moderator

    Der Laden ist bestimmt getarnt....
    :wegmuss:
     
  4. tempranillo

    tempranillo Guest

    Jo, das glaube ich mal ausnahmsweise. Souterrain links, Hausmeisterloge. :D
     
  5. Schnully0815

    Schnully0815 Kbyte

    Umfrage, wo? Ich kenn das in Foren als auswählbar. Vermissisch
     
  6. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Schloss Charlottenburg, ist schon klar.

    Aber der Bundespräsident wohnt doch im anderen Schloss, oder?
     
  7. Nevok

    Nevok Ganzes Gigabyte

    Seit wann darf man vor Gericht lügen? Man darf die Aussage verweigern, wenn man sich selbst einer Straftat belastet, aber man darf nicht lügen.

    Gruß
    Nevok
     
  8. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Wenn der Beschuldigte keine bestimmten Straftatbestände erfüllt, wenn er lügt (z. B. Vortäuschen einer Straftat), kann ihm eine Lüge nicht zum Nachteil gereicht werden. Allerdings kann sich die Wahrheit (Geständnis) strafmildernd auswirken.

    Simples Beispiel: Du fährst bewußt bei Rot über eine Ampel. Später vor Gericht fragt dich der Richter: "Sind sie bei Rot über die Ampel gefahren?" Du antwortest:"Nein". Dann lügst du. Strafe: Bußgeld fürs Rotlicht. Punkt. Mehr nicht. Also darfst du lügen.
     
  9. gkj43

    gkj43 Halbes Gigabyte

    Ich lasse halt Paco gerne meine Mahnungen, Strafbefehle usw. zu kommen. Paco kann sie besser entsorgen.:D
     
  10. tempranillo

    tempranillo Guest

    Du musst zwischen Öffentlichem Recht (Verwaltungsrecht) und Zivilrecht einerseits und Strafrecht andererseits unterscheiden. Im Öffentlichen Recht und Zivilrecht dürfen auch die beteiligten Parteien nicht lügen, es gilt das Wahrheitsgebot. Im Strafrecht "darf" der Angeklagte (schönen Gruß an PACO: "Beschuldigter" war er einmal) lügen, nicht jedoch die Zeugen.
     
  11. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Lügen dürfen sie schon, nur erwischen lassen dürfen sie sich nicht. :D
     
  12. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Das ist wohl war.
    Nur wenn man sich nicht erwischen lässt, braucht man auch nicht lügen. ;)
     
  13. tempranillo

    tempranillo Guest

    Womit wir dank Behrmanns geistreicher Anmerkung mal wieder beim Thema wären: Im Internet ist die Gefahr erwischt zu werden denkbar gering.

    Wobei mir die Aussage des Artikels doch etwas zu einfach ist. Es ist IMO schon ein Unterschied, ob man darauf achtet, nicht zu viel preiszugeben (gelle, Eddy?) oder ob man sich eine erträumte Identität zusammenbastelt. Besonders peinlich finde ich immer diese ganzen Berufswünsche, die manche Userlein in eine Cyberidentität projizieren. Wenn man dann ein wenig nachhakt, wird's oft unfreiwilllig komisch. :D
     
  14. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Ich habe es einfach mal bei dem Status Beschuldigter belassen, weil er auch schon in diesem lügen darf. :bet:
     
  15. Eljot

    Eljot Halbes Gigabyte

    Aus meiner Lebensphilosophie:
    Wahrheit ist alles das, was nicht als Unwahrheit nachgewiesen werden kann.

    Gruß Eljot
     
  16. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Aber sebst, wenn es als unwahr nachgewiesen werden kann, muss es nicht eine Lüge gewesen sein.

    Nehmen wir P.A.C.O.s Beispiel.
    Allerdings ist derjenige in dem Fall nicht bewusst, sondern unbewusst bei rot über die Kreuzung gefahren.
    Der Richter fragt: "Sind Sie bei rot über die Kreuzung gefahren?"
    Der Angeklagte antwortet: "Nein" , denn er ist der festen Meinung, es war grün. Die Bilder belegen etwas anderes. Somit hat der Angeklagte zwar nicht gelogen, aber trotzdem die Unwahrheit gesagt.
     
  17. tempranillo

    tempranillo Guest

    Das Beispiel ist - mit Verlaub - sinnfrei, da der Angeklagte in einem Strafprozess, bzw. hier der Betroffene in einem OWi-Verfahren, eh die Unwahrheit sagen darf. Diese schnöde Tatsache ist einer Schmalspur-Philosophie nicht zugänglich, sondern schlicht und ergreifend ein Ausfluss des Grundsatzes, dass sich niemand selbst anklagen muss. Das wussten schon die ollen Römer: Nemo se ipsum accusare tenetur.

    Aber das hat eh wenig mit Internet zu tun. Im Internet kann man ja lügen, bis sich die Balken biegen.
     
  18. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Hier geht es um das Wort Lügen. Und Lügen setzt doch wohl den Vorsatz voraus.

    Aus Versehen lügen geht nicht.
     
  19. tempranillo

    tempranillo Guest

    Jo, so isses. Zumindest nach dem gesunden Menschenverstand. Juristen sehen das allerdings anders: § 161 StGB.

    Dadurch wird Behrmanns Beispiel jedoch nicht besser.
     
  20. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    In der Psychologie unterscheidet man sehr wohl zwischen bewusstem Lügen und unbewusstem Lügen.
    p.s.
    „Wer nicht lügen kann, weiß nicht, was Wahrheit ist“ ....sagte schon Nietzsche
     
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