1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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unbefugte WLAN (Mit-)Benutzung strafbar

Discussion in 'Smalltalk' started by ZeppelinII, May 18, 2008.

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  1. ZeppelinII

    ZeppelinII Megabyte

    Da hier kürzlich jemand damit herumgeprahlt hat, dass er heimlich das unverschlüsselte (offene) WLAN seiner Nachbarn benutzt, könnte für diesen und vergleichbare von Interesse sein, das derartiges Tun inzwischen als Straftat behandelt wird.

    Nach jüngsten Meldungen hat das Amtsgericht Wuppertal bereits im Jahr 2007 eine entsprechende Entscheidung getroffen (Az. 22 Ds 70 Js 6909/06.)

    Da kann man also nur hoffen, dass es Trittbrettfahrern künftig verstärkt an den Kragen geht.
     
  2. Hummer

    Hummer Megabyte

    Interessant.
    Gibt es da einen Link zu?
    Info ist ein bisschen dünn.
     
  3. pussycat

    pussycat Megabyte

  4. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    http://www.heise.de/newsticker/Geri...n-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969/

    Den Verlust des Läppi sehe ich als echte Strafe - der Rest ist eher "erhobener Zeigefinger" ...
     
  5. Padi73

    Padi73 Halbes Megabyte

  6. derupsi

    derupsi Halbes Gigabyte

    Da stellen sich mir doch folgende Frage: Da es ja auch öffentlich zugängliche freie WLAN-Zugänge gibt, wie soll ich da unterscheiden, ob ich beim auffinden eines offenen Netzes darf oder nicht? Das Urteil geht in die ganz falsche Richtung. Dadurch, dass es der Besitzer versäumt hat, sein WLAN abzusichern konnte der andere ja erst einfach mitsurfen. Er musste nichts hacken, knacken oder sonstige kriminelle Energie aufwenden.
    Nur ein Gegenbeispiel:
    Ein nicht gesichertes Auto (offene Fenster, Türen sichtbar nicht abgeschlossen) darf die Polizei "zur Prävention" (Diebstahl) abschleppen.
     
  7. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Vor allem könnte damit die Ausstattung der Behörden massiv verbessert werden. :idee:
     
  8. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    Thema in die richtige Ecke :schieb:
     
  9. Hummer

    Hummer Megabyte

    Merkwürdige Welt: Da ist einer nicht in der Lage sein W-Lan abzusichern, aber offensichtlich in der Lage Beweise dafür zu sammeln, dass der "Täter" bei ihm im Netz ist.

    Kann man eigentlich auch einen verklagen, der einem auf öffentlichem Gelände ungefragt jede Menge elektromagnetische Wellen in die Fresse knallt?
     
  10. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Verklagen kannst du immer. Aussicht auf Erfolg wird die Klage aber nicht haben, wenn derjenige sich an Bestimmungen hält, also kein unerlaubte Verstärker oder Frequenzen benutzt.
    Ab nächstes Jahr sind zum Bleistift nur noch Dect-Funktelefone http://de.wikipedia.org/wiki/DECT erlaubt und keine mehr mit Vorgängerstandards, weil die Frequenzen dann für Mobiltelefone (Händies :D ) benutzt werden.
     
  11. ZeppelinII

    ZeppelinII Megabyte

    Danke, dass Ihr die Links zu der Quelle bereits nachgereicht habt. Ich war mir nicht so sicher, ob solche Verlinkungen hier im Forum erwünscht sind.

    Ansonsten hatte ich durchaus auch selbst überlegt, ob ich den Beitrag hier oder im WLAN-Forum poste. Für letzteres hatte ich mich entschieden, weil dort sicher mehr Leute hineinschauen, als hier.

    Und zu der Kritik an dem Urteil: Es gehört ja nicht viel dazu, den Status der Verbundenen DHCP-Clients vom Router abzufragen.
    Hingegen bedarf es schon etwas mehr Kenntnisse, um ein WLAN abzusichern.

    Fraglich finde ich aber durchaus, wie man unterscheiden soll, ob man sich mit einem nichtöffentlichen AccessPoint oder einem öffentlichen Hotspot verbindet.
     
  12. Hummer

    Hummer Megabyte

    Da bin ich glatt gegenteiliger Meinung.
    In jedem Router-Manual wird ziemlich idiotensicher beschrieben wie man die Verschlüsselung aktiviert und auch angemerkt, dass man dies unbedingt tuen solle.
    Das gehört quasi zum Einrichten eines W-Lan.
    Den Status der verbundenen DHCP-Clients vom Router abzufragen bedarf es schon mehr Kenntnisse.
     
  13. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Das lässt sich wohl nur anhand der Umstände erraten. Wenn Du auf dem Land wohnst, kannst Du für gewöhnlich davon ausgehen, dass es keine öffentlichen Hotspots gibt.

    Wenn man versehentlich in einem privaten WLAN-Netz landet macht man sich zumindest nicht strafbar (kein Vorsatz), das Problem als solches ist damit aber auch nicht gelöst. Da wäre es hilfreich, wenn die Anbieter eines öffentlichen Zugangspunktes diesen entsprechend benennen würden.
     
  14. derupsi

    derupsi Halbes Gigabyte

    Was so nicht stimmt. Es gibt sogar eine Art Community, die WLAN-Router verschenkt (hat zumindest) unter der Bedingung, dass man einen Teil seiner WLAN-Bandbreite frei und kostenlos öffentlich zur Verfügung stellt.
     
  15. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Das sind dann aber doch eher die Ausnahmen von der Regel.
     
  16. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Also, man kann in solchen Fällen nur belangt werden, wenn der Besitzer des W-Lans Anzeige erstellt - allerdings befindet er sich dann in dem Dilemma, dass er grob Fahrlässig gehandelt hat, indem er anderen Menschen das W-Lan zur Verfügung gestellt hat. Das ist in etwa so, als wenn mir mein Auto geklaut wird, weil ich es nicht abgeschlossen habe. Der Dieb muss natürlich vor Gericht, aber ich werden von der Versicherung (falls nötig) nichts bekommen.
     
  17. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    So lange man den Dieb/unerwünschten Mitsurfer in Regress nehmen kann ist das nicht allzu tragisch. Richtig schmerzhaft wird's nur, wenn da nichts zu holen ist (was nicht gerade selten vorkommt).
     
  18. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Große Vorsicht geboten!!!

    Mitsurfzentrale.com,

    Da hat man keinen Einfluss mehr drauf was die "Mitsurfer" veranstalten!

    Muss jeder wissen was er tut wenn er sich daran beteiligt, denn die Kontrolle wer denn Schlüssel zur Einwahl bekommt, geht ja bei der ersten Vergabe verloren!

    Habe von denen mal Werbung bekommen, mit einem Lockangebot die Kosten für den Internetzugang teilen zu können.

    Tja, sowas gibt's, brrrrr...!

    Gruß kingjon
     
    Last edited: May 20, 2008
  19. Ich denke wenn der einen besseren Anwalt gehabt hätte dann hätte er er weder sein Laptop abgegeben noch Geld bezahlen müssen.
     
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