1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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Unlizensiertes Betriebssystem mitverkauft...

Discussion in 'Windows 7' started by Gubel, Dec 21, 2011.

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  1. Gubel

    Gubel Kbyte

    Hallo!

    Mir schwellen gerade tierisch die Pulsadern, da ein Händler einen Laptop nicht zurücknehmen möchte, WEIL ich ihn selbst abgeholt habe! Kein Fernabsatzgesetz und er ist im Recht! Trotzdem eine riesen Frechheit!

    Ich gebe offen zu, ich möchte dem Händler einfach nur noch einen reindrücken, auch ohne eigenen Nutzen, es ist mir eine Genugtuung:

    Auf dem Laptop klebt eine Windows Vista-Lizenz, auf dem Laptop war aber ein vollgemülltes Windows 7 installiert (inzwischen natürlich schon runtergeworfen)...

    Kann ich den anzeigen???
     
  2. Boedie

    Boedie Kbyte

    ich versteh das jetzt nicht so ganz.
    Also du hast ein neues Laptop bei dem gekauft, bist unzufrieden und der will es nicht zurücknehmen. Du bist noch innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung?
    Versteh ich das richtig?
    Wenn dem so ist, ist mir das ganze doch etwas suspekt. Geh doch mal zum Anwalt deines Vertrauens mit der Rechnung und schilder dem den Fall.
     
  3. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Vielleicht ist es B-Ware. Die kriegt man aber auch billiger.
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Die Gewährleistung greift, wenn das Gerät defekt ist bzw. einen Mangel hat. Davon kann ich in den Ausführungen des TO nichts lesen.
     
  5. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Steht denn Windows7 mit auf der Rechnung?
    Wenn nicht, hat er es auch nicht mit verkauft. Ist ja heute normal, daß man das BS später registrieren muß, quasi zum "Testen".

    Hast Du das Teil nur abgeholt (in irgendeinem Lager) oder hat der ein richtiges Geschäft, wo man sich die Sachen vorführen lassen kann?
     
  6. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Ja, kannst du. Jeder kann jeden anzeigen wann er will und wie er Lust hat.
     
  7. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Die Frage des Transport ist doch nebensächlich, wie und auf welchem Weg hast du den Laptop gekauft?

    Gruß kingjon
     
  8. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Yep, ist völlig egal.
    http://www.rostock.ihk24.de/produkt...ss/internetrecht/1293280/Fernabsatzgestz.html
     
  9. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Das OS kann man allerdings nur als Mangel reklamieren, wenn es im Vertrag als solches mitverkauft wurde. Dann gehören allerdings auch die entsprechenden Datenträger incl. Lizenzzertifikat dazu oder die Recoverfunktion des Herstellers muss erreichbar sein, um den Auslieferungszustand wieder herstellen zu können.
    (Die Nutzung des am Gerät klebenden Lizenzkeys ist damit aber auch nicht verboten)
     
  10. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    :schieb: zu Windows 7

    Und das heißt definitiv was?

    Gruß kingjon
     
  11. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Wenn das OS nicht im Kaufvertrag erwähnt ist, ist es kein Reklamationsgrund. Dann wurde der PC ohne Betriebssystem verkauft und das eventuell installierte diente lediglich der Funktionsprüfung.
     
  12. Rattiberta

    Rattiberta Halbes Gigabyte

    Sagt wer?
    Wenn Du etwas über einen Onlineshop einkaufst, gelten andere Regeln als für den "normalen Ladenkauf".
    Im Zweifelfall bekommst Du gegen eine geringe Gebühr meist kompetente Auskunft dazu in der nächsten Verbraucherzentrale.

    Wie alt bist Du? Zu alt für einen Klingelstreich? Als Kind fand ich das sehr befriedigend.
    Im Ernst:
    Zu viele Menschen glauben, Polizei und Justiz seien primär für private Racheaktionen zuständig.
    Wenn Du Ansprüche hast, solltest Du sie ggf. zivilrechtlich einfordern, alles andere ist Kinderkram. (Meine Meinung dazu)

    MfG
    Rattiberta
     
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