1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Urheberrechtsverletzung

Discussion in 'Smalltalk' started by Klappspaten, Jan 4, 2004.

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  1. Hallo!

    Bei einer Urheberrechtsverletzung kann einem erwachsenen ja eine Freiheitsdstrafe von bis zu 5 Jahren drohen! Was ist bei minderjährigen?

    Kann man Geldstrafen kriegen (Erwachsene und auch Kinder!)?

    David
     
  2. Nein, das war der Support der Firma, die das Spiel produziert hatte. Ich habe mich auch im Forum etwas doof verhalten...

    David
     
  3. Angel-HRO

    Angel-HRO Megabyte

    Ach so, son Klops hatte ich auch mal.
    War (laut E-Mail adresse) Webmaster einer ****oseite (darf ich die hier sagen?) und hat mich wüst beschimpft. Sagte mir, die Staatsanwaltschaft zahlt 300 Euro für das Melden von Raubkopierern. Und das er mich nu melden will. Gekommen ist nie was. AUch nicht auf die Frage, woher er meine Adresse hat, oder warum er mich beschuldigt. Ich krieg gerade Lust ihn mal wieder anzuschreiben :D

    Wenn es eine richtige Forderung wäre, wäre sie per Post zugestellt und nicht per Mail.
    Was verlangt denn der Absender?
     
  4. Nein, nein, leider nicht! Das war ne Mail von denen mit einem Zitat, was ich wirklich geschrieben hatte! Das waren die...

    David
     
  5. Gast

    Gast Guest

    Moment mal: Wer hat dir wann sowas gesagt?

    Hast du vielleicht eine Email mit so'nem komischen Anhang bekommen?
     
  6. Der Anbieter hat gesagt, dass er alle Tauschbörsen und Warez Seiten überprüft, um zu gucken, ob ich das runtergeladen habe. Geht das? :confused:
     
  7. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Zivilrechtlich bist Du verantwortlich, seit Du das siebte Lebensjahr vollendet hast, ein Fall für den Jugendrichter kannst Du werden, sobald Du das 14te Lebensjahr vollendet hast. Also selbst dann, wenn weder "Soziale Wochenenddienste" oder Jugendknast oder Arreste oder wieauchsonstimmermandasnennenmag drohen: Wenn Du bezifferbare Schäden angerichtet hast, mußt Du damit rechnen, daß eine Rechnung kommt.

    MfG Raberti
     
  8. Das dumme ist ja, dass der Anbieter was gemerkt hat! Ich bin unter 14, kann mir dann was passieren?
     
  9. Gast

    Gast Guest

    Pausenclown hat -fast- recht, aber:

    Es ist KEINE Ordnungswidrigkeit, § 111a Urhebergesetz (Ordnungswidrigkeiten) bezieht sich auf andere Sachverhalte.

    Es ist und bleibt eine Straftat, die jedoch nur auf Antrag verfolgt wird. D.h. der "Geschädigte" (Musikindustrie etc) müßte bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei extra beantragen, daß ein Strafverfahren eingeleitet wird. Das war bisher bei "kleinen Fischen" äußerst unwahrscheinlich. Allerdings würde ich mich nicht darauf verlassen, könnte ja sein, daß irgendwer mal ein abschreckendes Verfahren durchziehen möchte.

    Strafen für Jugendliche sind auch nicht immer milder als Strafen für Erwachsen, sie sind anders (was ist schlimmer 500 Euro Geldstrafe oder an 5 Wochenenden im Altersheim Kartoffeln schälen? Schwer zu sagen) Es geht bei Jugendlichen mit richterlichen Ermahnungen los, dann gibt's Arbeitsauflagen, Arrest und schließlich Jugendknast. Letzteres abernur, wenn man schon einiges verbrochen hat...
     
  10. pausenclown

    pausenclown Halbes Megabyte

    In Deutschland wird Wirtschaftkriminalität auch härter Bestraft als Kindesmißhandlund, Vergewaltigung, oder Mord.
    Bei letzteren kannst du dich immer schön mit deiner nicht vorhandenen Zurechnungsfähigkeit raushauen.

    Ja so ist unser tolles Rechtssystem
     
  11. STOI

    STOI Halbes Megabyte

    da hast du vollkommen recht aber das ist hier in deutschland eben so.

    P.S.: Das beste Rezept ist und bleibt sich nicht erwischen zulassen!:D
     
  12. Angel-HRO

    Angel-HRO Megabyte

    Lustig find ja eher, dass Raubkopierer mit bis zu 5, sexueller Missbrauch an Minderjährigen mit bis zu 3 Jahren bestraft wird. Tolle relation.

    P.S. Das "Lustig" am Anfang ist natürlich ironisch gemeint
     
  13. pausenclown

    pausenclown Halbes Megabyte

    Diese Strafandrohung ist etwas mißverständlich, da sie, wie schon oft erwähnt, nur auf kommerzielle Raubkopierer zutrifft. Leute also die mit Kopien Geld verdienen. Wenn du für dich einen Film aus dem Netz saugst oder eine DVD kopierst trotz Schutz hast du wenn überhaupt nur eine geringe bis garkeine Geldstrafe zu erwarten.
    Wahrscheinlicher aber wirds bei einer Ordnungswiedrigkeit bleiben.
    Die Plakate der Filmindustrie sind einfach unwahr und sollen nur eines: Angst verbreiten.

    Aber wie so oft gilt halt: Wo kein Kläger da auch kein Richter.
     
  14. Angel-HRO

    Angel-HRO Megabyte

    Hi

    natürlich kannst du bestraft werden, durch das Jugendstrafrecht fällt die Strafe dementsprechend geringer aus.
    Kinder (also unter 14 Jahre) gelten als Strafunmündig, können demnach nicht bestraft werden.
    Ich weiß aber nicht, inwieweit die Eltern dann zur Rechenschaft gezogen werden.
     
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