1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Urteil: Ebay-Käufer muss negative Bewertung löschen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by deoroller, Oct 29, 2014.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Wenn das so gelaufen ist, ist der Händler im Recht.
    Zuerst sollte man miteinander Reden und die Rechte nutzen, die einem zustehen.
    Wenn das nicht gefruchtet hat, kann man auch negativ bewerten.
     
  2. Kramm

    Kramm Byte

    Dem kann ich nur zustimmen. Bevor man ein Urteil abgibt, hat man sich schließlich mit dem Händler in Verbindung zu setzen und sich über die Ware zu erkundigen...
     
  3. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Wenn es so war, dass der Käufer dem Händler keine Möglichkeit zur Nachbesserung gewährt hat, dann darf der Käufer sich über dieses Urteil wirklich nicht wundern.
     
  4. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Es ist doch klar, dass man auf eine negative Bewertung aus heiterem Himmel, nicht mit Wohlwollen reagiert.
    Zudem ist eine negative Bewertung schlecht fürs Geschäft. Eine unberechtigte erst recht.
     
    Last edited: Oct 29, 2014
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page