1. Liebe Forumsgemeinde,

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Urteil: eBay-Kunde darf Ware auch beim Verkäufer abholen

Discussion in 'Smalltalk' started by Scasi, Dec 18, 2006.

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  1. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/82680

    interessant, zur Kenntnis genommen


    aber:
    na ja, hätte er sich die beiden Sättel halt dahin schieben können, wo die Sonne niemals hinscheint! :rolleyes:

    dass wg. sowas vor Gericht gezogen wird ... :kotz:

    Käufer 2, Verkäufer 4 Wochen bei Wasser und Brot - könnte helfen, zur Besinnung zu kommen! :fire:
     
  2. Tja es hat jemand auch schon den Parkschein in die Heckscheibe gelegt und als dann der Bußbescheid kam, zog er vors Gericht, klagte und gewann, denn in der StVO steht nur "gut sichtbar".
    Es gibt halt immer Spinner, die es auf so etwas anlegen. Allerdings eröffnet dieses Urteil jetzt Möglichkeiten für andere Käufer.
     
  3. nazrat_wen

    nazrat_wen Halbes Megabyte

    Was sind eigentlich überhaupt Gründe die eine persönliche Abholung unmöglich machen?
    Das man nicht sieht, dass sich der Shop/TopSeller im 8.Stock, in der eigenen 25qm Wohnung befindet und der Verkäufer zwischen/in Pappkartons lebt?

    Dann gibts ja noch die Variante: Wir bitten Sie um Verständniss, dass Im Falle einer Selbstabholung eine Bearbeitungsgebühr von 10€ (Porto war mit 8€ angegeben) fällig wird.
     
  4. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Das ist doch ganz einfach. Weil einige Händler Ebay Gebühren sparen wollen, geben sie halt höhere Versandkosten an. Auf die Versandkosten sind keine gebühren fällig. Auf diese Weise holen sie einen teil ihres Gewinns rein. holt der Käufer nun selber ab, entfällt der Gewinn.

    Ich finde es schon in Ordnung, dass das jemand gerichtlich geklärt hat, geht ja um Grundsatzurteil auf das sich andere berufen können. Dass die Trickser dabei in die eigene Grube fallen finde ich schon gut.
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    ist in D-Land immer die Frage, ob sowas tatsächlich ein "Grundsatzurteil" ist ... :rolleyes:

    und die "Trickser" schreiben halt hin "Abholung nicht möglich!" - so what?
     
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